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Fahren ohne Führerschein

Notfahrt - Was ist erlaubt?

Lesezeit 2 Min.
aktualisiert am 28.06.2024 8:20

Autofahren: Was sagt das Gesetz?

Wer keinen Autoführerschein besitzt, also den Führerschein Klasse B, darf sich in Deutschland nicht hinters Steuer eines Pkw setzen. Diese Vorgabe ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verankert.

Wer es dennoch tut, begeht eine Straftat und muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Notfahrt: Welche Ausnahme gibt es?

Sollte die Fahrt ohne Führerschein jedoch infolge eines sogenannten „Übergesetzlichen Notstandes” notwendig sein, weil Gefahr für Leib und Leben einer Person besteht, könnte ein Gericht unter Umständen von einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Führerschein absehen, so der Auto Club Europa. 

Voraussetzung sei aber immer, dass es tatsächlich keine andere Option greifbar war.

Grundlage hierfür ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), Paragraf 16

OWiG, § 16

„Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig,...”

Ein solcher „Übergesetzlicher Notstand” kann vorliegen bei:

  1. Medizinischer Notfall: Das sind lebensbedrohlichen Situationen, in denen es keine andere Möglichkeit gibt, schnellstmöglich medizinische Hilfe zu erhalten. Eine solche  könnte als Notsituation bewertet werden.
  2. Gefahr für Leib und Leben: Wenn durch ein sofortiges Eingreifen eine erhebliche Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen abgewendet werden kann, könnte eine Notwehrsituation vorliegen. 

In jedem Fall ist es am Ende eine Einzelfall-Entscheidung des Gerichtes, ob eine Notfahrt mit einem Auto durch einen Fahrer ohne Führerschein gerechtfertigt war.

Dabei geht es letztlich um eine Abwägung, ob eine Gefahrenabwehr tatsächlich wichtiger war als die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Was ist der Unterschied zu einem Notfall?

Im Gegensatz zum „Übergesetzlichen Notstand” tritt ein Notfall bereits dann ein, wenn etwa der Fahrer eines Autos aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterfahren kann. 

Hier könnte sich nun auch ein Fahrer ans Steuer setzen, der den Führerschein besitzt, aber nicht in der Kfz-Versicherungspolice im Fahrerkreis abgedeckt ist. Das akzeptieren die Kfz-Versicherungen im Normalfall, wenn der nicht eingetragene Fahrer etwa einen Unfall verursacht.

Ein Fahrer ohne Führerschein darf bei eine Notfall nie hinters Steuer.

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Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Kurvt seit 30 Jahren kreuz und quer durch die PS-Welt. Seit 2015 für CHECK24 unterwegs. Experte für Automodelle.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.