-
Was sind die Voraussetzungen für das begleitete Fahren?
-
Der Fahrer muss mindestens 17 Jahre alt sein. Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahren alt sein, den Führerschein seit 5 Jahren haben und maximal 1 Punkt in Flensburg haben.
-
Ist der Führerschein beim Begleiteten Fahren ab 17 teurer?
-
Nein, der Führerschein selbst ist nicht teurer. Allerdings kostet die Prüfbescheinigung extra, ebenso muss jede Begleitperson eine kostenpflichtige Auskunft aus dem Verkehrszentralregister mit ihrem Punktestand besorgen.
-
Darf die Begleitperson auch hinten sitzen?
-
Ja, das ist erlaubt.
-
Wie alt darf die Begleitperson maximal sein?
-
Ein Höchstalter für Begleitpersonen ist beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren nicht festgelegt, lediglich ein Mindestalter von 30 Jahren.
-
Wie viel Promille darf die Begleitperson haben?
-
Die Begleitperson darf bei BF17 maximal 0,5 Promille haben.
-
Wie viele Begleitpersonen kann ich eintragen?
-
Es gibt keine Höchstgrenze bei der Anzahl der Begleitpersonen.
-
Was passiert, wenn die Begleitperson nicht eingetragen ist?
-
Eine nicht benannte Begleitperson hat Konsequenzen für den Teilnehmer am Begleiteten Fahren. Die Fahrerlaubnis wird widerrufen und vor der Wiedererteilung muss ein Aufbauseminar besucht werden, ein Bußgeld wird verhängt, es gibt einen Punkt in Flensburg und die Probezeit verlängert sich.
-
Wird das Begleitete Fahren auf die Probezeit angerechnet?
-
Ja, die Zeit des Begleiteten Fahrens wird auf die zweijährige Probezeit des Führerscheines angerechnet. Die Probezeit verkürzt sich somit.
-
Wo darf ich mit Begleitetem Fahren im Ausland Auto fahren?
-
Dies ist derzeit außer in Deutschland nur noch in Österreich erlaubt.
-
Welche Fahrzeuge darf ich mit BF17 alleine fahren?
-
Kleinkrafträder und -Roller bis 50 ccm sowie bestimmte Traktoren dürfen als BF17-Teilnehmer auch alleine gefahren werden.