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Beifahrer in der Kfz-Versicherung: Alles Wichtige

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Beifahrer in der Kfz-Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Unfall ist der Beifahrer eines Autos durch die Kfz-Haftpflicht abgesichert.
  • Diese zahlt auch bei einem Schaden an einem anderen Fahrzeug, den der Beifahrer etwa bei Öffnen der Autotür verursacht.
  • Beschädigt der Beifahrer jenes Auto, in dem er gerade unterwegs ist, übernimmt dies nur die Vollkasko.

Beifahrer in der Kfz-Versicherung

Der Beifahrer in einem Auto gehört mit zu den Insassen.

Bei einem Unfall beziehungsweise Schaden sind Beifahrer über die Kfz-Haftpflicht geschützt.

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Kfz-Haftpflicht: Leistungen

Die für jenes Auto abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung, im dem der Beifahrer gerade als Passagier unterwegs ist, greift in zwei Fällen:

  1. Beifahrer wird verletzt

  • Hat der Fahrer des Autos den Unfall oder Schaden verursacht, in dem der Beifahrer gerade sitzt, ist dieser über die Kfz-Haftpflicht dieses Pkw versichert.
  • Verursacht ein Dritter den Unfall oder Schaden, ist dies ein Fall für dessen Kfz-Haftpflicht.
  1. Beifahrer verursacht Schaden

Schäden, die Beifahrer bei der Benutzung des versicherten Fahrzeuges an anderen Fahrzeugen verursachen, werden ebenfalls durch die Kfz-Haftpflichtversicherung dieses Autos abgedeckt (§ 7 Straßenverkehrsgesetz).

Beispiel:

Der Beifahrer stößt beim Öffnen mit der Autotür gegen an anderes Fahrzeug und beschädigt dieses.

Grundlage dafür ist die allgemeine Betriebsgefahr jedes Autos.

Schaden am eigenen Auto

Verursacht der Beifahrer einen Schaden am Auto, in dem er gerade unterwegs war, ist diese nur durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Abgedeckte Schäden

Der Versicherungsschutz für Beifahrer durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst:

  • Körperliche Schäden
  • Sachschäden (am Körper getragene Gegenstände, keine Gepäckstücke)

Auch bei einem Schaden durch einen Defekt am Auto – etwa ein geplatzter Reifen – sind Beifahrer mitversichert. Allerdings kommt die Versicherung dann nur für körperliche Schäden auf.

Bei Schäden durch höhere Gewalt (etwa durch einen Blitzschlag) ist die Kfz-Haftpflicht hingegen haftungsbefreit.  

Um Beifahrer darüber hinaus weiter abzusichern, kann der Versicherungsnehmer eine zusätzliche Insassenunfallversicherung abschließen.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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