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Eigenschadendeckung in der Kfz-Versicherung

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Eigenschadendeckung

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Eigenschadendeckung ist ein zusätzlicher Baustein in der Kfz-Haftpflicht.
  • Tarifmerkmal greift bei Unfallschäden mit dem eigenen Zweitwagen, oft auch mit Eigentum.
  • Die Schäden am Verursacher-Auto sind nur durch eine Vollkasko für dieses Fahrzeug gedeckt.

Eigenschadendeckung: Was ist das?

Die Eigenschadendeckung oder auch Eigenschadenversicherung ist ein Extra-Baustein in der Kfz-Haftpflicht.

Eine Eigenschadendeckung greift:

  1. Immer bei Unfällen zwischen zwei Fahrzeugen des gleichen Halters.
  2. Bei manchen Kfz-Versicherern ist auch die Beschädigung von Eigentum des Versicherungsnehmers durch ein auf ihn versichertes Auto mit enthalten.

Unfälle zwischen zwei Autos:
Sollte der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug ein anderes, auf ihn zugelassenen Auto beschädigen, zahlt die Eigenschadenversicherung den am Zweitwagen entstandenen Schaden.

Beschädigung seines Eigentums:
Die Eigenschadenversicherung zahlt je nach Anbieter meist aber auch, wenn der Versicherungsnehmer weiteres Eigentum beschädigt, etwa wenn er mit seinem Auto beim Rangieren seine eigene Garage touchiert.

Nur der verursachte Schaden wird gezahlt

Die Eigenschadendeckung bezahlt immer nur die Kosten jenes Schadens, den Sie mit dem versicherten Verursacher-Auto verursacht haben. Sie zahlt nicht aber den Schaden am Verursacher-Auto.

Wie finde ich Kfz-Tarife mit Eigenschadendeckung?

Im Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 finden Sie auch Kfz-Tarife, die eine Eigenschadendeckung beinhalten. Das ist in der Regel in den Premium-Tarifen der Fall.

Die Höhe der Versicherungssumme bei der Eigenschadendeckung pro Jahr ist oft auf 100.000 Euro begrenzt.

Hier finden Sie bei CHECK24 Kfz-Tarife mit Eigenschadendeckung:

Eine Zubuchung dieser Zusatzleistung in der Kfz-Haftpflicht gegen Aufpreis ist bei CHECK24 nicht möglich. 

Gibt es bei eine Selbstbeteiligung?

Ob es bei der Eigenschadendeckung eine Selbstbeteiligung gibt, entscheidet jeder Kfz-Versicherer selbst.

Die Höhe der Selbstbeteiligung liegt im Normalfall bei 500 Euro je Schadensfall.

Gibt es eine Rückstufung?

Ein Kfz-Versicherer wickelt eine Eigenschadendeckung genauso ab wie eine Leistung der Kfz-Haftpflicht. Damit sind auch die Folgen gleich.

Wenn Sie die Eigenschadendeckung der Kfz-Verischerung in Anspruch nehmen, droht Ihnen im darauf folgenden Versicherungsjahr im Normalfall:

Wer zahlt den Schaden am Verursacher-Auto?

Der Schaden am eigenen Verursacher-Auto deckt nur eine Vollkasko ab.

Ist für für dieses Auto keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, müssen Sie als Fahrzeughalter die Reparaturkosten selbst bezahlen.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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Eine Kfz-Haftpflicht ist für jeden Pkw gesetzlich vorgeschrieben und zahlt bei Schäden Dritter, die mit dem versicherten Auto verursacht worden sind.

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