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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Die Eigenschadendeckung oder auch Eigenschadenversicherung ist ein Extra-Baustein in der Kfz-Haftpflicht.
Die Eigenschadendeckung bezahlt immer nur die Kosten jenes Schadens, den Sie mit dem versicherten Verursacher-Auto verursacht haben. Eine Eigenschadenversicherung zahlt nicht aber den Schaden am Verursacher-Auto.
Eine Eigenschadendeckung greift:
Unfälle zwischen zwei Autos:
Sollte der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug ein anderes, auf ihn zugelassenen Auto beschädigen, zahlt die Eigenschadenversicherung den am Zweitwagen entstandenen Schaden.
Beschädigung seines Eigentums:
Die Eigenschadenversicherung zahlt je nach Anbieter meist aber auch, wenn der Versicherungsnehmer weiteres Eigentum beschädigt, etwa wenn er mit seinem Auto beim Rangieren seine eigene Garage touchiert
Im Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 finden Sie auch Kfz-Tarife, die eine Eigenschadendeckung beinhalten. Das ist in der Regel in den Premium-Tarifen der Fall.
Die Höhe der Versicherungssumme bei der Eigenschadendeckung pro Jahr ist oft auf 100.000 Euro begrenzt.
Hier finden Sie bei CHECK24 Kfz-Tarife mit Eigenschadendeckung:
Eine Zubuchung dieser Zusatzleistung in der Kfz-Haftpflicht gegen Aufpreis ist bei CHECK24 nicht möglich.
Ein Kfz-Versicherer wickelt eine Eigenschadendeckung genauso ab wie eine Leistung der Kfz-Haftpflicht. Damit sind auch die Folgen gleich.
Wenn Sie die Eigenschadendeckung der Kfz-Versicherung in Anspruch nehmen, droht Ihnen im darauf folgenden Versicherungsjahr im Normalfall:
Der Schaden am eigenen Verursacher-Auto deckt nur eine Vollkasko ab.
Ist für dieses Auto keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, müssen Sie als Fahrzeughalter die Reparaturkosten selbst bezahlen.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
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