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Eigenschadendeckung in der Kfz-Versicherung

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Eigenschadendeckung

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Eigenschadendeckung ist ein zusätzlicher Baustein in der Kfz-Haftpflicht.
  • Das Tarifmerkmal greift bei Unfallschäden mit dem eigenen Zweitwagen, oft auch mit Eigentum.
  • Die Schäden am Verursacher-Auto sind nur durch eine Vollkasko für dieses Fahrzeug gedeckt.

Eigenschadendeckung: Erklärung

Die Eigenschadendeckung oder auch Eigenschadenversicherung ist ein Extra-Baustein in der Kfz-Haftpflicht.

Die Eigenschadendeckung bezahlt immer nur die Kosten jenes Schadens, den Sie mit dem versicherten Verursacher-Auto verursacht haben. Eine Eigenschadenversicherung zahlt nicht aber den Schaden am Verursacher-Auto.

Eine Eigenschadendeckung greift:

  1. Immer bei Unfällen zwischen zwei Fahrzeugen des gleichen Halters.
  2. Bei manchen Kfz-Versicherern ist auch die Beschädigung von Eigentum des Versicherungsnehmers durch ein auf ihn versichertes Auto mit enthalten.

Unfälle zwischen zwei Autos:
Sollte der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug ein anderes, auf ihn zugelassenen Auto beschädigen, zahlt die Eigenschadenversicherung den am Zweitwagen entstandenen Schaden.

Beschädigung seines Eigentums:
Die Eigenschadenversicherung zahlt je nach Anbieter meist aber auch, wenn der Versicherungsnehmer weiteres Eigentum beschädigt, etwa wenn er mit seinem Auto beim Rangieren seine eigene Garage touchiert

Video Eigenschadendeckung: Zusatzschutz in der Kfz-Haftpflicht

Kfz-Tarife mit Eigenschadendeckung

Im Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 finden Sie auch Kfz-Tarife, die eine Eigenschadendeckung beinhalten. Das ist in der Regel in den Premium-Tarifen der Fall.

Die Höhe der Versicherungssumme bei der Eigenschadendeckung pro Jahr ist oft auf 100.000 Euro begrenzt.

Hier finden Sie bei CHECK24 Kfz-Tarife mit Eigenschadendeckung:

Eine Zubuchung dieser Zusatzleistung in der Kfz-Haftpflicht gegen Aufpreis ist bei CHECK24 nicht möglich. 

Selbstbeteiligung bei Eigenschadendeckung

Ob es bei der Eigenschadendeckung eine Selbstbeteiligung gibt, entscheidet jeder Kfz-Versicherer selbst.

Die Höhe der Selbstbeteiligung liegt im Normalfall bei 500 Euro je Schadensfall.

Rückstufung bei Eigenschadendeckung

Ein Kfz-Versicherer wickelt eine Eigenschadendeckung genauso ab wie eine Leistung der Kfz-Haftpflicht. Damit sind auch die Folgen gleich.

Wenn Sie die Eigenschadendeckung der Kfz-Versicherung in Anspruch nehmen, droht Ihnen im darauf folgenden Versicherungsjahr im Normalfall:

Schaden am Verursacher-Auto

Der Schaden am eigenen Verursacher-Auto deckt nur eine Vollkasko ab.

Ist für dieses Auto keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, müssen Sie als Fahrzeughalter die Reparaturkosten selbst bezahlen.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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