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Fahren ohne Versicherungsschutz

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Fahren ohne Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Fahren ohne Versicherung ist verboten und wird schwer bestraft.
  • Ausnahmen gibt es nur bei nicht öffentlichen Strecken.
  • Bei Zuwiderhandlung sind Fahrer und Halter haftbar.

Darf man ohne Versicherung Auto fahren?

Wer mit einem Auto fährt, das keine gültige Kfz-Versicherung besitzt, macht sich strafbar.

„Es ist verboten, ein Fahrzeug zu gebrauchen, für das die nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherung nicht besteht”, heißt es dazu in § 6 des Pflichtversicherungsgesetztes (PflVG).

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Denn ohne Kfz-Versicherungsschutz gefährdet der Fahrer andere Verkehrsteilnehmer. Er nimmt in Kauf, dass diese bei einem Unfall eventuell nicht die ihnen zustehenden Schadensersatzforderungen erhalten.

Wann darf ich ohne Kfz-Versicherungsschutz fahren?

Das Pflichtversicherungsgesetz benennt 2 Ausnahmen, in denen das Fahren ohne Versicherungsschutz erlaubt ist:

  1. Auf nicht öffentlichen Straßen
  2. Auf umschlossenen, öffentlich nicht zugänglichen Bereichen

Welche Strafen drohen?

Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat. Diese Strafen drohen:

Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen

Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr

Fahrverbot oder Führerscheinentzug

Entzug des Fahrzeuges (bei Vorsatz)

Bis zu 6 Punkte in Flensburg

Vermerk im Fahreignungsregister

Bei Fahranfängern Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

Strafmaß richtet sich nach Schwere des Vergehens

Beim Strafmaß kommt es darauf an, ob das Fahren ohne Versicherungsschutz fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Außerdem spielt es eine Rolle, ob es das erste Mal war oder ob jemand Wiederholungstäter ist. Ebenfalls entscheidend kann sein, ob es zu einem Unfall kam oder nicht.

Wer haftet?

Kommt es mit einem Auto ohne Versicherung zu einem Unfall, haftet in der Regel der Fahrer. Denn er hat den Unfall verursacht und ist schuld daran (Verschuldungshaftung).

Wann haftet der Halter?

Weiß der Halter, dass das Auto nicht versichert ist und lässt jemand anderen damit fahren, wird auch er belangt (Gefährdungshaftung in der Kfz-Versicherung).

Wenn Fahrer und/oder Halter den Schaden nicht bezahlen können, können sich Geschädigte an die Verkehrsopferhilfe wenden. Diese Einrichtung der deutschen Kfz-Versicherer springt in solchen Fällen ein und bezahlt gerechtfertigte Schadenersatzansprüche von Unfallopfern.
 

Fragen & Antworten (FAQ)

Woher weiß ich, ob ein Auto versichert ist?

Fragen Sie den Halter. Er hat die Kfz-Versicherung abgeschlossen und kann Ihnen Auskunft geben.

Gibt es Fahrzeuge, die man ohne Versicherung fahren darf?

Ja, einige wenige Kraftfahrzeuge sind versicherungsfrei. Das betrifft aber nur ganz spezielle Fahrzeuge, die maximal 6 km/h schnell sind und selbstfahrende Arbeitsbühnen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.

Darf ich Roller ohne Versicherung fahren?

Nein, auch Roller müssen versichert sein. Für Roller und Mopeds bis 50 ccm Hubraum (Kleinkraftrad) brauchen Sie ein Versicherungskennzeichen. Das bekommen Sie direkt bei Ihrer Versicherungsgesellschaft. Damit ist Ihr Roller mindestens durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt.

Wenn Sie ohne oder mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen Roller fahren, ist dies wie bei anderen Fahrzeugen auch strafbar.

Kann ich ein Auto ohne Versicherung zulassen?

Nein, das ist nicht möglich. Für die Zulassung benötigen Sie immer die Bestätigung einer gültigen Kfz-Versicherung in Form einer eVB-Nummer.

Ist das Auto versichert, wenn ich es verleihe?

Ja, Ihr Auto ist dann grundsätzlich versichert. Achten Sie aber darauf, ob Sie es der Person, die es ausleihen möchte, auch geben dürfen. Bei einem offenen Fahrerkreis ist dies der Fall.

Haben Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung einen eingeschränkten Fahrerkreis vereinbart, sollten Sie dies prüfen und gegebenenfalls eine Zusatzfahrer-Versicherung hinzubuchen.

Wann hat ein Auto keinen Versicherungsschutz?

  • Es wurde keine Versicherung abgeschlossen oder der Beitrag wurde nicht bezahlt.
  • Das Auto wurde wegen erheblicher Verkehrsgefährdung stillgelegt.
  • Das Auto ist nicht zugelassen.
  • Sie fahren mit einem Auto, bei dem bei der Hauptuntersuchung gefährliche Mängel festgestellt wurden. In diesem Fall sind nur noch direkte Fahrten nach Hause und in die Werkstatt erlaubt.
Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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