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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Ja; in einer Fahrgemeinschaft sind Sie als Fahrgast immer über die Kfz-Haftpflicht abgesichert.
Welche Kfz-Versicherung bei einem Unfall mit einer Fahrgemeinschaft zahlt, hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat.
Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit
Ist die Fahrgemeinschaft auf direktem Weg zur Arbeit unterwegs, sind die Insassen des Autos bei einem Wegeunfall durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Falls Sie regelmäßig eine Fahrgemeinschaft in Ihrem Auto herumfahren, sollten Sie unbedingt Ihre Kfz-Versicherung überprüfen.
Für Fahrgemeinschaften sollten Sie in der Kfz-Haftpflicht unbedingt eine pauschale Deckungssumme in Höhe von 100 Millionen Euro im Schadensfall wählen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsummen können schnell nicht ausreichen.
Trägt der Unfallgegner die alleinige Schuld am Unfall, zahlt dessen Kfz-Haftpflicht die entstandenen Schäden für alle Mitglieder der Fahrgemeinschaft, also auch für den Fahrer.
Die Mitfahrer der Fahrgemeinschaft haben in diesem Fall zusätzlich noch die Möglichkeit, vom (schuldlosen) Fahrer oder vom Halter des Pkw der Fahrgemeinschaft Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu fordern. Dies ist durch die Gefährdungshaftung möglich – sofern es nicht durch höhere Gewalt zum Unfall kam.
Ihre Ansprüche stellen die Mitfahrer an die Kfz-Versicherung des Autos, in dem sie unterwegs waren.
Hat der Fahrer des Autos den Unfall verursacht, mit dem die Fahrgemeinschaft unterwegs war, sind alle Insassen über Kfz-Haftpflicht dieses Pkws versichert.
Jedoch zahlt die Kfz-Haftpflicht in der Regel nicht für beschädigtes Reisegepäck.
Außen vor bleibt nur der Fahrer. Für den Verursacher zahlt die Kfz-Haftpflicht bei einem selbst verschuldeten Unfall nicht.
Der Fahrer ist oft aber über eine andere Versicherung abgesichert:
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
Beifahrer in der Kfz-Versicherung
Beifahrer oder Insassen sind über die Kfz-Versicherung jenes Autos geschützt, in dem sie mitfahren.
Beifahrer in der Kfz-VersicherungFahrerschutzversicherung
Bei einem selbst verursachten Unfall ist der Fahrer des Autos nicht durch die eigene Kfz-Haftpflicht abgesichert.
FahrerschutzversicherungKfz-Haftpflicht
Bei einer Fahrgemeinschaft sollten Sie in der Kfz-Haftpflicht einen Tarif mit der maximalen Deckungssumme wählen.
Kfz-HaftpflichtCHECK24 Bewertungen