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Fahrgemeinschaft: Welche Kfz-Versicherung zahlt?

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Fahrgemeinschaft: Welche Kfz-Versicherung zahlt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft sind Sie immer durch die Kfz-Haftpflicht abgesichert.
  • Wessen Kfz-Versicherung am Ende zahlt, hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat.
  • Bei einem Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit greift im Normalfall die gesetzliche Unfallversicherung.

 

Bin ich bei einer Fahrgemeinschaft versichert?

Ja; in einer Fahrgemeinschaft sind Sie als Fahrgast immer über die Kfz-Haftpflicht abgesichert.

Welche Kfz-Versicherung bei einem Unfall mit einer Fahrgemeinschaft zahlt, hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat.

Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit

Ist die Fahrgemeinschaft auf direktem Weg zur Arbeit unterwegs, sind die Insassen des Autos bei einem Wegeunfall durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Falls Sie regelmäßig eine Fahrgemeinschaft in Ihrem Auto herumfahren, sollten Sie unbedingt Ihre Kfz-Versicherung überprüfen.

Für Fahrgemeinschaften sollten Sie in der Kfz-Haftpflicht unbedingt eine pauschale Deckungssumme in Höhe von 100 Millionen Euro im Schadensfall wählen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsummen können schnell nicht ausreichen.

Was zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflicht?

Trägt der Unfallgegner die alleinige Schuld am Unfall, zahlt dessen Kfz-Haftpflicht die entstandenen Schäden für alle Mitglieder der Fahrgemeinschaft, also auch für den Fahrer.

Die Mitfahrer der Fahrgemeinschaft haben in diesem Fall zusätzlich noch die Möglichkeit, vom (schuldlosen) Fahrer oder vom Halter des Pkw der Fahrgemeinschaft Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu fordern. Dies ist durch die Gefährdungshaftung möglich – sofern es nicht durch höhere Gewalt zum Unfall kam.

Ihre Ansprüche stellen die Mitfahrer an die Kfz-Versicherung des Autos, in dem sie unterwegs waren.

Wann zahlt die Kfz-Versicherung des eigenen Autos?

Hat der Fahrer des Autos den Unfall verursacht, mit dem die Fahrgemeinschaft unterwegs war, sind alle Insassen über Kfz-Haftpflicht dieses Pkws versichert.

Jedoch zahlt die Kfz-Haftpflicht in der Regel nicht für beschädigtes Reisegepäck.

Außen vor bleibt nur der Fahrer. Für den Verursacher zahlt die Kfz-Haftpflicht bei einem selbst verschuldeten Unfall nicht.

Der Fahrer ist oft aber über eine andere Versicherung abgesichert:

Wer zahlt bei Teilschuld?

Bei einer Teilschuld werden im Schadensfall die Kosten anteilmäßig nach der Schuld auf die Kfz-Versicherungen der am Unfall beteiligten Autos aufgeteilt.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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