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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Mit einem Auto ohne Kennzeichen dürfen Sie nicht zur Zulassungsstelle fahren. (Mehr zu Fahren ohne Versicherungsschutz.)
Das gilt für alle Fahrten auf öffentlichen Straßen. Somit ist beispielsweise auch die Fahrt zum TÜV ohne Nummernschild verboten.
Sie dürfen aber laut § 10 Absatz 4 der Fahrzeugverordnung unter gewissen Bedingungen mit einem Auto ohne Zulassung fahren.
Wenn Sie noch alte, ungestempelte Kennzeichen haben, können Sie diese für folgende Fahrten mit einem abgemeldeten oder stillgelegten Gebrauchtwagen benutzen:
Voraussetzungen:
Alternativ können Sie sich vorab neue Kennzeichen von der Zulassungsstelle genehmigen und diese dann drucken lassen.
Mit diesen neu geprägten Kennzeichen ist eine Zulassungsfahrt ebenfalls erlaubt – auch wenn sie noch nicht gestempelt sind.
Diese Variante bietet sich beispielsweise für Neuwagen an. Damit können Sie vom Autohaus beziehungsweise vom Händler direkt zur Zulassungsstelle fahren. Dort melden Sie den Pkw an und lassen die Kennzeichen stempeln.
Eine weitere Möglichkeit für die Fahrt zur Zulassung sind Kurzzeitkennzeichen. Mit diesen fünf Tage gültigen Nummernschildern können Sie das Auto auch von weiter entfernt zu sich nach Hause überführen (siehe auch Überführungskosten Kfz) und anmelden.
Zulassung ohne Fahrzeug: Geht das?
Für die Kfz-Zulassung (Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung sowie Stilllegung des Autos) reicht es normalerweise aus, wenn Sie alle Unterlagen vorlegen. Das Fahrzeug selbst müssen Sie dafür nicht vorführen.
Ihren Gebrauchtwagen können Sie auch online zulassen – und müssen somit nicht zur Zulassungsstelle gehen.
Zusammenfassung:
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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Einen Gebrauchtwagen über CHECK24 zulassen ist ganz einfach. Was Sie dafür brauchen und wie Auto online zulassen im Einzelnen geht, lesen Sie hier.
Auto online zulassenAuto anmelden: So geht's
Bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle können Sie jedes Auto anmelden. Bei einem Gebrauchtwagen können Sie die Zulassung auch online über CHECK24 erledigen.
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Wird ein Fahrzeug ohne Kfz-Versicherungsschutz aus dem Verkehr gezogen, können Fahrer und Halter belangt werden.
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