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Fahrt zur Zulassungsstelle: Das ist nicht erlaubt

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Kennzeichen dürfen Sie mit Ihrem Auto nicht zur Zulassungsstelle fahren.
  • Unter Umständen dürfen Sie Ihr altes, ungestempeltes Kennzeichen für die Fahrt zur Zulassungsstelle nutzen.
  • Alternativ lassen Sie sich vorab neue Kennzeichen zuteilen und drucken oder Sie nutzen ein Kurzzeitkennzeichen.

Fahren ohne Kennzeichen ist verboten

Mit einem Auto ohne Kennzeichen dürfen Sie nicht zur Zulassungsstelle fahren. (Mehr zu Fahren ohne Versicherungsschutz.)

Das gilt für alle Fahrten auf öffentlichen Straßen. Somit ist beispielsweise auch die Fahrt zum TÜV ohne Nummernschild verboten.

Fahren ohne Zulassung: Was ist erlaubt?

Sie dürfen aber laut § 10 Absatz 4 der Fahrzeugverordnung unter gewissen Bedingungen mit einem Auto ohne Zulassung fahren.

Fahrt mit alten Kennzeichen

Wenn Sie noch alte, ungestempelte Kennzeichen haben, können Sie diese für folgende Fahrten mit einem abgemeldeten oder stillgelegten Gebrauchtwagen benutzen:

  • Fahrt zur Zulassungsstelle, um das Auto an- oder abzumelden
  • Fahrt zur Hauptuntersuchung
  • Fahrt zur Werkstatt (für Reparaturen zur Vorbereitung der Hauptuntersuchung)

Voraussetzungen:

  • Die Kennzeichennummer ist noch frei, also noch nicht wieder vergeben.
  • Das Fahrzeug hat eine gültige Hauptuntersuchung (gilt nicht bei Hauptuntersuchung sowie Werkstattbesuch).
  • Es gibt einen Versicherungsschutz (Nachweis über eVB-Nummer) mit der Klausel „gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO.”
  • Sie fahren direkt zur Zulassung.
  • Die Anfahrt erfolgt nur innerhalb Ihres zuständigen oder eines angrenzenden Zulassungsbezirkes.

Fahrt mit neuen Kennzeichen

Alternativ können Sie sich vorab neue Kennzeichen von der Zulassungsstelle genehmigen und diese dann drucken lassen.

Mit diesen neu geprägten Kennzeichen ist eine Zulassungsfahrt ebenfalls erlaubt – auch wenn sie noch nicht gestempelt sind.

Diese Variante bietet sich beispielsweise für Neuwagen an. Damit können Sie vom Autohaus beziehungsweise vom Händler direkt zur Zulassungsstelle fahren. Dort melden Sie den Pkw an und lassen die Kennzeichen stempeln.

Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen

Eine weitere Möglichkeit für die Fahrt zur Zulassung sind Kurzzeitkennzeichen. Mit diesen fünf Tage gültigen Nummernschildern können Sie das Auto auch von weiter entfernt zu sich nach Hause überführen (siehe auch Überführungskosten Kfz) und anmelden.

Zulassung ohne Fahrzeug: Geht das?

Für die Kfz-Zulassung (Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung sowie Stilllegung des Autos) reicht es normalerweise aus, wenn Sie alle Unterlagen vorlegen. Das Fahrzeug selbst müssen Sie dafür nicht vorführen.

Ihren Gebrauchtwagen können Sie auch online zulassen – und müssen somit nicht zur Zulassungsstelle gehen.

Online Zulassung

Zusammenfassung:

  • Fahrten ohne Kennzeichen sind verboten
  • Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen im Rahmen des Zulassungsverfahrens sind erlaubt
  • Eine Alternative sind Kurzzeitkennzeichen
Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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