Auto neu angeschafft?
Hier finden Sie den passenden Versicherungsschutz
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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Ja. Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie sich für Ihren neuen Pkw die Kfz-Versicherung frei aussuchen.
Beachten Sie: Sie müssen die Kfz-Versicherung für Ihr neues Auto immer VOR der Anmeldung abschließen. Dafür können Sie die Sofort eVB nutzen.
Ihr Vorteil: Fahrzeug bequem zulassen und versichert fahren. In dieser Zeit können Sie sich in Ruhe um die passende Kfz-Versicherung kümmern.
Für die Fahrzeug-Zulassung benötigen Sie eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung).
Am einfachsten geht das über CHECK24, Sie erhalten Ihre eVB in wenigen Minuten per E-Mail und SMS.
Ja, das ist möglich. Wenn Sie Ihr bisheriges Auto abmelden und gleichzeitig den neuen Pkw anmelden, können Sie Ihr altes Kennzeichen in der Regel behalten. Sie müssen dies der Zulassungsstelle mitteilen.
Wenn Sie das neue Auto erst einige Zeit nach der Abmeldung Ihres bisherigen Autos zulassen wollen, sollten Sie Ihr Wunschkennzeichen reservieren lassen.
Je nach Kfz-Versicherer haben Sie eine Übergangsfrist von 2 bis 4 Wochen.
Das neue Auto hat in dieser Zeit schon „pro forma” die gleiche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wie Ihr bisheriges Auto.
Mit der Abmeldung Ihres alten Autos oder der Ummeldung auf einen anderen Halter innerhalb dieses Zeitfensters wird die Übertragung der SF-Klasse dann tatsächlich vollzogen.
Achtung: Behalten Sie Ihr altes Auto doch weiterhin, sollten Sie sich an dessen Kfz-Versicherer wenden und selbst die Freigabe der SF-Klasse beantragen, damit diese auf das neue Auto übergehen kann. Das alte Auto wird dann jedoch neu als Zweitwagen versichert – mit einer entsprechend anderen SF-Klasse.
Ja. Wenn Sie Ihr bisheriges Auto verkaufen, endet mit dem Tag der Abmeldung auch Ihr bisheriger Kfz-Versicherungsvertrag. Für Ihr neues Auto können Sie sich eine Kfz-Versicherung frei aussuchen.
Ja, Sie können auch zwei Autos auf sich anmelden. Für eine Übergangszeit von 2 bis 4 Wochen (abhängig vom Kfz-Versicherer) werden beide Autos in die aktuelle Schadenfreiheitsklasse des alten Autos eingestuft. Danach wird ein Auto als Zweitwagen behandelt – mit entsprechend anderen Bedingungen.
Ja, eine Mitnahme des alten Kennzeichens ist in der Regel bundesweit möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass das alte Auto noch zugelassen ist.
Wird ein Auto abgemeldet, informiert die Zulassungsstelle den Kfz-Versicherer automatisch darüber. Die Kfz-Versicherung endet am Tag der Abmeldung um 23:59 Uhr.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
Halterwechsel
Ändert sich der Halter eines Fahrzeuges, ist einiges zu beachten. Alle Infos zur Zulassung und zur Kfz-Versicherung bei Halterwechsel lesen Sie hier.
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Jedes Auto muss versichert sein. Als Nachweis dient die eVB-Nummer. Holen Sie sich Ihre eVB-Nummer direkt bei CHECK24.
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Ihre Kfz-Versicherung können Sie jedes Jahr wechseln, wenn Ihr Versicherungsvertrag endet. Bei CHECK24 finden Sie den passenden und günstigen neuen Tarif.
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