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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Überschneidung beim Fahrzeugwechsel
Beim Fahrzeugwechsel kommt es vor, dass für kurze Zeit noch beide Autos zugelassen sind – zum Beispiel, weil sich der Verkauf des alten Autos verzögert. Lesen Sie hier, welche Regelung bei Fahrzeugwechsel mit Überschneidung hinsichtlich der Kfz-Versicherung gilt.
Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie auch die Kfz-Versicherung wechseln. Denn der Vertrag ist immer an ein bestimmtes Auto gebunden. Mit dem Wechsel des Autos können Sie sich den Kfz-Versicherer frei aussuchen.
Den Versicherungsschutz benötigen Sie bereits vor der Anmeldung des neuen Autos. Dafür können Sie die Sofort eVB von CHECK24 nutzen.
Keine Kündigung notwendig
Bei einem Fahrzeugwechsel beziehungsweise nach einem Autoverkauf ist es nicht notwendig, dass Sie die Kfz-Versicherung Ihres alten Autos kündigen. Denn mit der Abmeldung beziehungsweise Ummeldung des Autos endet der Vertrag automatisch.
Bei einem Fahrzeugwechsel sollten Sie den Kfz-Versicherungsschutz an Ihr neues Auto anpassen. Meist ist es jünger, hochwertiger und teurer als das alte. Dies sollten Sie berücksichtigen und zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht eine Teil- oder Vollkasko in Betracht ziehen.
Eine Mitnahme des Kennzeichens ist möglich. Geben Sie bei der Abmeldung des bisherigen Autos an, dass Sie das Kennzeichen für Ihr neues Auto weiter nutzen möchten. Das Kennzeichen wird dann für Sie reserviert.
Die Vorteile:
Die Kosten für die Abmeldung des alten Autos und die Anmeldung des neuen Autos sind bundesweit nicht einheitlich. Sie können sich aber an diesen Preisen orientieren:
Auto abmelden |
6,90 € (online) 10,00 € (vor Ort) |
Gebrauchtwagen anmelden | ca. 26 € |
Neuwagen anmelden | ca. 45 € (inkl. Kennzeichen) |
Bei einem Fahrzeugwechsel benötigen Sie die folgenden Unterlagen für die Zulassung:
Grundsätzlich |
- Ausweis - Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) - Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) - SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer |
Zusätzlich bei Gebrauchtwagen |
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) - Gültige bestandene Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht) - Bisherige Kennzeichen (wenn Sie diese behalten möchten) |
Zusätzlich bei Neuwagen |
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papiere) vom Hersteller - Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) erstellt die Zulassungsstelle |
Haben Sie das alte Auto verkauft, verpflichten Sie den neuen Eigentümer im Kaufvertrag dazu, dass Auto innerhalb von 7 Tagen umzumelden. Zusätzlich können Sie Ihrer Autoversicherung und der Zulassungsstelle den Verkauf per Veräußerungsanzeige melden. Dazu schicken Sie einfach eine Kopie des Kaufvertrages.
Erstattung von Beiträgen & Steuern
Sobald Sie offiziell nicht mehr der Halter sind (es zählt der Tag der Abmeldung beziehungsweise Ummeldung), erhalten Sie im Voraus gezahlte Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern erstattet.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
Halterwechsel
Ändert sich der Halter eines Fahrzeuges, ist einiges zu beachten. Alle Infos zur Zulassung und zur Kfz-Versicherung bei Halterwechsel lesen Sie hier.
HalterwechselCHECK24 Bewertungen