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Neues Auto versichern, wenn altes noch nicht abgemeldet ist

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Neues Auto versichern, wenn altes noch nicht abgemeldet ist

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Fahrzeugwechsel mit Überschneidung erhalten das alte und das neue Auto bis zu 4 Wochen die gleiche Schadenfreiheitsklasse.
  • Ansonsten wird das neue Auto zum Erstwagen. Das alte Auto wird dann zum Zweitwagen und erhält eine neue Schadenfreiheitsklasse.
  • Das alte Auto kann auch abgemeldet bzw. stillgelegt werden. Die Kfz-Versicherung ist dann ausgesetzt.

Bei einem Fahrzeugwechsel kann es bei der Kfz-Versicherung zu einer Überschneidung kommen.

Das ist dann der Fall, wenn Sie Ihr neues Auto bereits erhalten und zugelassen haben, das alte Auto aber noch nicht abgemeldet beziehungsweise verkauft haben.

Da dies häufiger vorkommt, haben die Kfz-Versicherer in Deutschland dafür eine kundenfreundliche Lösung.

Übergangsfrist für beide Autos

Für eine Übergangsfrist von maximal 4 Wochen erhält das neue Auto die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie das alte Auto des Versicherungsnehmers.

Sobald das alte Auto abgemeldet oder nach Verkauf umgemeldet ist, endet dessen Versicherung – und die Schadenfreiheitsklasse wird tatsächlich auf das neue Auto übertragen.

Längere Überschneidung: Das können Sie tun

Wenn die Überschneidung beim Fahrzeugwechsel jedoch länger als die vom Versicherer gewährte Übergangsfrist ist, sollten Sie reagieren. 

Sie haben mehrere Möglichkeiten:

  • Abmeldung / Stilllegung des alten Autos:
    Falls Sie das alte Auto erst einmal behalten, aber nicht nutzen möchten, lassen Sie es stilllegen. Bei dieser vorüber gehenden Abmeldung bleibt das Fahrzeug registriert, es fallen aber keine Versicherungsbeiträge an. Die Kfz-Zulassungsstelle meldet die Stilllegung des Autos automatisch der Versicherung und dem Zoll (wichtig wegen der Kfz-Steuer).
  • Zweitwagen Versicherung:
    Wenn Sie beide Autos weiterhin nutzen möchten,  deklarieren Sie eines als Alltagswagen (Hauptfahrzeug). Meist ist es auch das jüngere. Dieses Auto wird von der Versicherung als Erstfahrzeug eingestuft. Die bisherige Schadenfreiheitsklasse bleibt bei diesem Auto.

    Das weitere Auto wird der Zweitwagen und erhält eine neue Schadenfreiheitsklasse. Diese ist oft schlechter als beim Erstwagen. Achten Sie deshalb beim Kfz-Versicherungsabschluss darauf, dass Ihnen eine günstige Zweitwagenversicherung angeboten wird.

    Saisonkennzeichen als Alternative

    Wenn Sie den Zweitwagen nicht das gesamte Jahr über nutzen möchten, kommt ein Saisonkennzeichen in Frage. Das Fahrzeug ist dann nur für bestimmte Monate zugelassen, wodurch Kfz-Steuer und Versicherungsprämie sinken.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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