Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Hilfe und Kontakt
Schnelle Hilfe, 24/7
Digitale Chat-Assistentin Sophie

Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Chat-Assistentin. Sie können mich jederzeit erreichen.

Weiter zum Kundenservice

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Fiktive Abrechnung: Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Das Wichtigste in Kürze

  • Anstelle einer Reparatur-Rechnung erhält der Kfz-Versicherer bei einer fiktiven Abrechnung einen Rechnungsersatz.
  • Dies kann ein Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständigen sein, das auch eine mögliche Wertminderung berücksichtigt.
  • Schneller ist ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, der jedoch nur Material und Arbeitsleistung berechnet.

Damit die Kfz-Versicherung einen Unfallschaden reguliert, benötigt sie eigentlich eine Reparatur-Rechnung.

Da es eine solche bei einer fiktiven Abrechnung nicht gibt, muss der Geschädigte dem Kfz-Versicherer stattdessen einen Rechnungsersatz vorlegen.

Dies kann ein Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständigen oder ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt sein.

Rechnungsersatz Bewertung
Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständigen Empfiehlt sich für neuere Autos sowie für teure Automodelle
Bewertung ist umfangreicher, berücksichtigt auch einen Wertverlust des Autos nach dem Unfall
Kostenvoranschlag für Reparatur Schneller, umfasst aber nur Material sowie veranschlagte Arbeitsleistung in der Werkstatt

 

Als Geschädigter bei einem Unfall fahren Sie mit einem Unfallgutachten für Ihr Auto in jedem Fall besser.

Denn die sogenannte merkantile Wertminderung kann der gegnerischen Kfz-Haftpflicht ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Bei einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt bleibt dieser Punkt außen vor.

Die Kosten für das Unfallgutachten übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflicht oder sie werden Ihnen von dieser erstattet.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

Weitere interessante Artikel

Fiktive Abrechnung bei der Schadenregulierung

Fiktive Abrechnung bei der Schadenregulierung

Bei einem Schaden an Ihrem Auto können Sie sich die Kosten für die Reparatur auch auszahlen lassen. Das sollen Sie dazu wissen.

Fiktive Abrechnung bei der Schadenregulierung
Fiktive Abrechnung: Was zahlt die Kfz-Versicherung aus?

Fiktive Abrechnung: Was zahlt die Kfz-Versicherung aus?

Einige beim Rechnungsersatz mit einberechnete Kosten muss die Kfz-Versicherung bei der fiktiven Abrechnung nicht auszahlen.

Was zahlt die Kfz-Versicherung aus?
Fiktive Abrechnung: Reparatur oder Auszahlung?

Fiktive Abrechnung: Reparatur oder Auszahlung?

Bei älteren Automodellen kann eine fiktive Abrechnung nach einem Unfall tatsächlich die bessere Option sein.

Reparatur oder Auszahlung?

CHECK24 Bewertungen

Kfz-Versicherung
5 / 5
15.889 Bewertungen
(letzte 12 Monate)