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Führerschein Klasse B

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Führerschein Klasse B

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Führerschein Klasse B kostet mindestens 2.500 bis 3.500 Euro.
  • Pflicht sind 14 Theorie-Einheiten und 12 Fahrstunden.
  • Die Probezeit beträgt 2 Jahre.

Was kostet der Führerschein Klasse B?

Rechnen Sie mit mindestens 3.000 Euro bis 4.500 Euro. Die individuellen Kosten für den Führerschein Klasse B hängen maßgeblich davon ab, wo Sie ihn machen und wie viele Fahrstunden Sie benötigen. Diese kosten am meisten Geld.

12 Sonderfahrten sind Pflicht. Dazu kommen noch weitere Übungsfahrten, bis Sie gut genug Auto fahren, um die praktische Fahrprüfung zu machen.

Weitere Kosten:

  • Theorie-Stunden in der Fahrschule
  • Führerscheinantrag
  • Prüfungsgebühren
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Passbild
Preise sind Durchschnittswerte
Grundgebühr Fahrschule 300 €
Lehrmittel 100 €
Sonderfahrten
Übungsfahrten
Ab 800 €
Ab 1.000 €
Antrag 50 €
Prüfungsgebühren 250 €
Kosten Vorstellung zur Prüfung Fahrschule 250 €
Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passfotos 60 €
Gesamtkosten 2.810 €

Wie lange dauert der Führerschein?

Für den Führerschein Klasse B benötigen Sie etwa 3 bis 5 Monate.

Schneller geht es in Intensivkursen, die von einigen Fahrschulen angeboten werden. Diese finden beispielsweise in den Schulferien statt.

In diesen Crashkursen oder Schnellkursen absolvieren Sie die Theorie und Praxis kompakt in einem Block in lediglich 1 bis 2 Wochen und sind danach bereit für die Prüfungen.

Ab wann darf man den Führerschein Klasse B machen?

Das Mindestalter beim Führerschein der Klasse B liegt in Deutschland bei 18 Jahren. Die Fahrschule können Sie schon mit 17 Jahren beginnen und die theoretische und praktische Prüfung machen. Ihren Führerschein erhalten Sie direkt nach bestandener Fahrprüfung beziehungsweise, wenn Sie zu dem Zeitpunkt noch nicht volljährig sind, ab dem 18 Geburtstag bei der Führerscheinstelle.

Wer bereits früher Auto fahren möchte, kann das begleitete Fahren ab 17 Jahren machen. Dann beginnt die Fahrausbildung bereits mit 16,5 Jahren. Nach bestandenen Fahrprüfungen dürfen Sie bereits mit 17 Jahren in Deutschland und Österreich Auto fahren – allerdings immer mit einer Begleitperson.

Welche Voraussetzungen sind für den Führerschein notwendig?

Theorieunterricht 14 x 90 Min.
Fahrstunden 12 Sonderfahrten
Übungsfahrten (nach Bedarf)
Theoretische Fahrprüfung 30 Fragen
Praktische Fahrprüfung Ca. 45 Min.
Sehtest Augenarzt oder Optiker
Erste-Hilfe Kurs Kostenpflichtig
Biometrisches Passfoto Ca. 10 €

Wie oft kann ich die Führerschein-Prüfung wiederholen?

Sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Zwischen jedem Versuch müssen mindestens 2 Wochen liegen. Und es fallen jedes Mal Prüfungsgebühren an.

Außerdem darf zwischen der bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung maximal 1 Jahr liegen.

Was ist in der Führerschein-Probezeit wichtig?

Die Probezeit beim B-Führerschein dauert 2 Jahre. Sie beginnt ab der Erteilung der Fahrerlaubnis nach bestandener Fahrprüfung (wenn Sie zu dem Zeitpunkt volljährig sind) beziehungsweise am Tag des Führerscheinerhaltes (wenn Sie zum Zeitpunkt der Fahrprüfung noch minderjährig sind).

Alkohol in der Probezeit:

Alkohol am Steuer ist für Fahrer bis 21 Jahre verboten. Bei einem Verstoß verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre.

Generell drohen bei Verkehrsverstößen in der Probezeit je nach Anzahl und Schwere der Vergehen diese Maßnahmen:

  • Bußgeld
  • Punkt(e) in Flensburg
  • Verpflichtendes Aufbauseminar
  • Verwarnung
  • Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung
  • Verlängerung der Probezeit
  • Entzug der Fahrerlaubnis

Probezeit begleitetes Fahren und Motorrad:

Beim begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF 17) beginnt die Probezeit mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung. Die Probezeit ist dann schon mit 19 Jahren vorbei.

Wenn Sie vor der Klasse B bereits den Motorrad-Führerschein Klasse A1 (Leichtkrafträder) ab 16 Jahren gemacht haben, wird diese Probezeit angerechnet.

Gültigkeit: Wann läuft der Führerschein ab?

Alle ab 2013 ausgegebenen Führerscheine sind einheitlich 15 Jahre gültig.

Beispiel:

Wenn der Führerschein im Jahr 2023 ausgestellt ist, ist das Ablaufdatum im Jahr 2038. Dann muss der Führerschein gegen einen neuen ausgetauscht werden.

Ältere EU-Führerscheine im Scheckkartenformat sind hingegen ab dem Ausstellungsjahr entweder 25 oder 20 Jahre lang gültig.

Ausstellungs­jahr Ablaufdatum
1999 bis 2001 18.01.2026
2002 bis 2004 18.01.2027
2005 bis 2007 18.01.2028
2008 18.01.2029
2009 18.01.2030
2010 18.01.2031
2011 18.01.2032
2012 bis 18.01.2013 18.01.2033

 

Die alten Führerscheine aus Papier (grau und rosa) laufen spätestens im Jahr 2033 ab. Ausschlaggebend für das Ablaufdatum ist nicht das Ausstellungsdatum, sondern das Geburtsjahr des Führerscheinbesitzers:

  • 1965 bis 1970: Ablaufdatum 18.01.2024
  • Ab 1971: Ablaufdatum 18.01.2025
  • Vor 1953: Ablaufdatum 18.01.2033

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Fragen & Antworten (FAQ)

Was mache ich, wenn mir der Führerschein gestohlen wurde?

Den Diebstahl zeigen Sie bei der Polizei an. Dann beantragen Sie einen Ersatzführerschein bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Dafür benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passfoto von sich, die Diebstahlanzeige der Polizei und Ihren Ausweis. Die Gebühr beträgt rund 50 Euro. Der neue Führerschein kommt in 4 bis 6 Wochen. Damit Sie in der Zwischenzeit Auto fahren dürfen, können Sie sich entweder einen vorläufigen Führerschein oder eine Befreiung von der Führerschein-Mitführpflicht ausstellen lassen.

Was mache ich, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie Ihren Führerschein nicht wieder finden, beantragen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes einen neuen Führerschein. Das kostet rund 50 Euro und Sie benötigen Ihren Ausweis, ein aktuelles biometrisches Passfoto und müssen eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben. Die Bearbeitung des Ersatzführerscheines kann 4 bis 6 Wochen dauern. Um in der Zwischenzeit Auto fahren zu dürfen, holen Sie sich bei der Führerscheinstelle einen vorläufigen Führerschein (Bescheinigung über die Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht).

In welchen Fällen muss ich meinen Führerschein umschreiben lassen?

Einen Führerschein müssen oder können Sie in diesen Fällen umschreiben lassen. Sie erhalten dann einen neuen Führerschein ausgestellt:

  • Bei Namensänderung (optional)
  • Weitere Fahrerlaubnisklasse erworben
  • Bei dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland und Führerschein aus einem Nicht-EU-Land

Was passiert, wenn ich bei einer Verkehrskontrolle meinen Führerschein nicht dabei habe?

Auto fahren, ohne den Führerschein dabei zu haben, ist verboten und eine Ordnungswidrigkeit. Sie erhalten ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Eventuell müssen Sie zusätzlich im Nachgang Ihren Führerschein bei einer Polizeidienststelle vorzeigen.

Wann wird der Führerschein entzogen?

Der Führerschein wird nur bei schweren Verkehrsdelikten entzogen. Ist das der Fall, verlieren Sie Ihre Fahrerlaubnis. Frühestens nach 6 Monaten können Sie wieder eine Fahrerlaubnis beantragen. Dafür müssen Sie den Führerschein noch einmal ganz neu machen inklusive Fahrschule und Prüfungen.

Etwas anderes ist es, wenn Sie nur ein Fahrverbot bekommen. Dann müssen Sie Ihren Führerschein bei der Polizei abgeben, bekommen ihn aber nach der festgelegten Fahrsperre automatisch wieder zurück.

Kann ich den Führerschein im Ausland machen?

Um den Führerschein fürs Auto im Ausland machen zu können, müssen Sie dort offiziell gemeldet sein und Ihren regelmäßigen Wohnsitz haben, dort also mehr als die Hälfte des Jahres leben.

Ziehen Sie wieder nach Deutschland, können Sie Ihren ausländischen Führerschein gegen einen deutschen Führerschein umtauschen.

Welche Führerscheinklassen gibt es?

Beim Führerschein B gibt es 3 Klassen:

Klasse Fahrzeug Alter
B/BF17
Beinhaltet Klasse:
AM/L
Fahrzeuge (max. 9 Sitzplätze) bis 3,5 t
Anhänger max. 750 kg
Ab 18 Jahren
(BF17 ab 17 Jahren)
B96
Klasse B notwendig
Pkw und Anhänger
Anhänger > 750 kg
Gespann max. 4,25 t
Ab 18 Jahren
(BF17 ab 17 Jahren)
BE
Klasse B notwendig
Pkw und Wohnan­hänger bis 3,5 t
Gespann max. 7 t
Ab 18 Jahren
(BF17 ab 17 Jahren)

Was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis?

Die Fahrerlaubnis gibt an, welche Fahrzeuge Sie fahren dürfen. Die Fahrerlaubnis haben Sie nach der entsprechenden bestandenen Fahrprüfungen (Theorie und Praxis). Es gibt kein Ablaufdatum.

Wenn Sie die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen, dürfen Sie damit Pkw, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen und maximal 9 Sitzplätzen fahren sowie Kleinkrafträder und kleine Traktoren. Außerdem dürfen Sie kleine Anhänger bis 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht ziehen.

Der Führerschein selbst ist nur das Dokument im handlichen Scheckkartenformat und gewissermaßen die „Urkunde” der Fahrerlaubnis. Auf ihm ist unter anderem vermerkt, welche Fahrzeuge Sie fahren dürfen und seit wann die Fahrerlaubnis bereits gilt. Der Führerschein hat ein Ablaufdatum. Neuere EU-Führerscheine müssen nach 15 Jahren erneuert werden.

Wann brauche ich einen internationalen Führerschein?

Einen internationalen Führerschein für die Klasse B benötigen Sie, wenn Sie im außereuropäischen Ausland Auto fahren möchten.

Ein internationaler Führerschein ist 3 Jahre gültig – jedoch nur in Kombination mit Ihrem normalen Führerschein. Sie erhalten ihn bei der zuständigen Führerscheinstelle Ihre Wohnortes – also etwa dem Landratsamt oder dem Bürgerbüro.

Die Ausstellung erfolgt direkt vor Ort und kostet rund 20 Euro. Beantragen Sie den internationaler Führerschein online, ist eine Bearbeitungszeit von 2 Wochen üblich.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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