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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Gefährdungshaftung bedeutet, dass Sie für Schäden haften müssen, obwohl Sie diese nicht selbst verschuldet haben.
Beim Auto reicht schon die Betriebsbereitschaft (das Kfz muss noch nicht einmal fahren) für eine Gefährdungshaftung des Halters aus.
In § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) heißt es dazu:
„Wird bei dem Betrieb eines Kfz ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Fahrzeuges verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.”
Die Gefährdungshaftung für ein Auto sind über die Kfz-Versicherung abgedeckt.
Schäden aus der Gefährdungshaftung heraus werden dabei immer von der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt.
Ausgenommen sind Schäden durch höhere Gewalt und das Fahren des Autos ohne Wissen oder gegen den Willen des Fahrzeughalters.
Wird ein Wagen ohne das Wissen des Halters genutzt, sind Schadensersatzansprüche an den Fahrer zu richten.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
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