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Grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Versicherung

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei grober Fahrlässigkeit in der Autoversicherung handelt der Fahrer sehr unvorsichtig oder gar verantwortungslos.
  • Je nach Tarif können in der Kfz-Versicherung Versicherungsschäden auch bei grober Fahrlässigkeit voll abgedeckt sein.
  • Fahrten unter Alkohol sowie unter Drogeneinfluss sind hier immer ausgeschlossen.

Grobe Fahrlässigkeit: Erklärung

Grob fahrlässig handelt in der Kfz-Versicherung, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt oder naheliegende Überlegungen nicht anstellt.

Vereinfacht gesagt ist grobe Fahrlässigkeit in der Autoversicherung ein sehr unvorsichtiges oder sogar verantwortungsloses Handeln des Fahrers.

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit im Auto sind unter anderem:

  • Überfahren einer roten Ampel
  • Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung
  • Wertsachen im offenen Cabrio liegen lassen (siehe Cabrio-Versicherung)

Versicherung gegen grobe Fahrlässigkeit

Es git eine Versicherung gegen grobe Fahrlässigkeit. Je nach Tarif sind in der Kfz-Versicherung auch Schäden trotz grober Fahrlässigkeit voll abgedeckt.

Im Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 finden Sie Tarife, die auch im Fall einer groben Fahrlässigkeit zahlen.

Im Versicherungsvertrag ist dies durch den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit durch die Versicherungsgesellschaft geregelt.

Grundsätzlich ausgenommen sind hiervon Versicherungsschäden, die unter dem Einfluss von Alkohol oder nach Drogenkonsum zustande gekommen sind.

In diesen Fällen müssen die Kfz-Versicherer auch trotz der Abdeckung von grober Fahrlässigkeit im Tarif nicht zahlen.

Grobe Fahrlässigkeit: Folgen

Im Schadensfall kann grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Versicherung für den Versicherungsnehmer diese Folgen haben:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
    Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung haftet gegenüber geschädigten Dritten auch, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht oder ermöglicht wurde. Allerdings kann der Kfz-Haftpflichtversicherer den Verursacher bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.
  • Kfz-Kaskoversicherung
    Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung kann die Haftung für einen Kaskoschaden bei grober Fahrlässigkeit teilweise oder sogar ganz ablehnen und den Schaden nicht übernehmen.
Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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