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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Etwa 400 Euro pro Jahr kostet im Durchschnitt eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland. Allerdings können die Beiträge auch deutlich höher oder niedriger sein.
Bei CHECK24 kostet eine günstige Kfz-Haftpflicht für Ihr Auto ab 2,29 Euro pro Monat!
Die Kosten einer Kfz-Haftpflichtversicherung unterscheiden sich je nach Fahrzeugtyp, Alter und Zahl der Fahrer, Fahrleistung und Wohnort.
Diese Faktoren beeinflussen die Höhe der Beiträge:
Es ist wichtig, sich vor dem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung Angebote von verschiedenen Anbietern einzuholen. So können Sie die besten Beiträge finden.
„Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. Sie kommt bei einem Unfall für Schäden an Dritten auf und ist im Schnitt 50 Prozent günstiger als ein Vollkaskoschutz. Beim Abschluss der Kfz-Haftpflicht sollten Verbraucher*innen eine möglichst hohe Deckungssumme wählen, da besonders bei Unfällen mit Personenschäden die Kosten in die Millionen gehen können. Eine hohe Deckungssumme schützt vor dem finanziellen Ruin.”
Michael Roloff, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24
Diese Schäden deckt eine Kfz-Haftpflichtversicherung immer ab
Schäden an Personen |
Bis 7,5 Mio € Bsp. Kosten für Heilbehandlung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Schadensersatz |
Schäden an Sachen |
Bis 1,22 Mio € Bsp. Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Sache, merkantiler Minderwert |
Vermögensschäden Dritter |
50.000 € Bsp. Schäden an Gebäuden, Hausrat oder landwirtschaftlichen Geräten |
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Auto kann je nach Tarif noch mehr beziehungsweise erweiterte Leistungen beinhalten:
Höhere Deckungssummen |
Pauschal 100 Mio. € 12-18 Mio. € je geschädigter Person |
Mallorca-Police | Kfz-Versicherungsschutz nach deutschem Standard bei Fahrten mit Mietwagen im Ausland |
Kfz-Schutzbrief | Hilfe bei Unfall und Panne |
Grobe Fahrlässigkeit | Versichert sind auch durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden |
Rabattschutz | Der erreichte Schadenfreiheitsrabatt bleibt trotz Schaden erhalten |
Auslandsschadenschutz | Bei unverschuldetem Unfall im Ausland erhalten Sie Schadenersatz nach deutschem Standard |
Die Kfz-Haftpflicht ist eine wichtige Versicherung, da sie Versicherungsnehmer vor hohen Schadenersatzforderungen schützt, die diese sonst selbst bezahlen müssten.
Wann zahlt die Kfz-Haftpflicht nicht?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Schäden, die Sie sich selbst zugefügt oder absichtlich/vorsätzlich herbeigeführt haben.
Neben dem Auto sind auch diese Personen durch die Kfz-Haftpflicht versichert.
Der Fahrerkreis kann weitere (auch juristische) Personen abdecken, etwa den Leasinggeber oder bei einem Dienstwagen den Arbeitgeber.
Der Versicherungsschutz besteht beim:
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen ist mit dem Versicherungsvergleich von CHECK24 in 3 Schritten erledigt:
Wie mache ich als Geschädigter meinen Schadenersatzanspruch geltend?
Normalerweise wird sich die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung von sich aus bei Ihnen melden, um die weiteren Schritte mit ihnen zu besprechen.
Sicherheitshalber können Sie sich aber auch selber melden.
Als Kfz-Haftpflichtversicherungsnehmer haben Sie die folgenden Rechte:
Als Kfz-Haftpflichtversicherungsnehmer haben Sie auch die folgenden Pflichten:
Nein. In der Kfz-Haftpflicht gibt es KEINE Selbstbeteiligung. Eine solche gibt es nur bei der Kaskoversicherung, die Schäden am eigenen Auto abdeckt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt bis zur jeweils vereinbarten maximalen Deckungssumme alle Kosten für Schäden, die durch das versicherte Auto an Sachen, Personen oder an Vermögen Dritter entstanden sind. Bei Personen sind mit Ausnahme des (Unfall-)Fahrers alle Insassen des versicherten Autos mit eingeschlossen.
Wenn Sie ohne eine Kfz-Haftpflicht für ein Auto mit diesem einen Unfall verursachen, sind Sie persönlich für alle Schäden haftbar. Das kann sehr hohe Kosten verursachen, die Sie als Unfallfahrer selbst bezahlen müssen. Zudem ist das Fahren ohne Kfz-Haftpflicht in Deutschland eine Straftat. Die Folge können eine Geldbuße, ein Fahrverbot, der Entzug des Führerscheines oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sein.
Eigentlich zahlt eine Kfz-Haftpflicht in einem solchen Fall immer. Sofern der Unfallfahrer bei der von Ihnen abgeschlossenen Kfz-Haftpflicht im Fahrerkreis eingeschlossen ist und einen Autoführerschein besitzt, gibt es ohnehin keine Probleme. Ist das nicht der Fall, so haben Sie gegenüber der Kfz-Versicherung eine Pflichtverletzung begangen. Die Kfz-Haftpflicht zahlt zwar, kann Sie als Versicherungsnehmer aber in Regress nehmen. Das bedeutet, der Kfz-Versicherer holt sich vom Versicherungsnehmer Geld zurück. Meist ist diese Summe auf maximal 5.000 € beschränkt. Wurde das Auto gestohlen und verursacht der Dieb damit einen Unfall, dann greift die für das Auto abgeschlossene Kfz-Haftpflicht auch bei dieser sogenannten „Schwarzfahrt”. Der Versicherer wird versuchen, den Dieb in Regress zu nehmen.
Ja. In bestimmten Fällen kann der Autoversicherer von sich aus die Kfz-Haftpflicht kündigen. Das ist etwa der Fall, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten verletzt – also wenn er falsche Angaben im Versicherungsvertrag macht oder den fälligen Beitrag nicht bezahlt. Ferner hat der Kfz-Versicherer nach einem regulierten Schaden in der Kfz-Haftpflicht ein Kündigungsrecht. Das kann der Versicherer nutzen, weil der entstandene Schaden exorbitant teuer war oder die Versicherung für den Versicherungsnehmer schon häufiger einen Schaden in der Kfz-Haftpflicht bezahlen musste. Jeder Kfz-Versicherer entscheidet übrigens selbst, ob es in einem solchen Fall zu einer Kündigung kommt.
Nein. Wird das Auto gestohlen, zahlt nur die Teilkasko.
Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall können Sie gegenüber der Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden geltend machen. Ist Ihr Fahrzeug bei diesem Unfall beschädigt worden, wären das etwa Abschleppkosten, Kosten für den Gutachter, Reparaturkosten, Wertminderung oder Schadensersatz für Neuwagen, Entsorgungskosten, Kosten für Ab-, Um- oder Neuanmeldung sowie Kosten für Mietwagen oder Nutzungsausfall. Sie können sich Reparaturkosten mit Abstrichen im Rahmen einer fiktiven Abrechnung bei der Schadenregulierung auch auszahlen lassen. Sind Personen beim Unfall zu Schaden gekommen, können das Arztkosten, Kosten für eine Heilbehandlung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Kosten für eine Aushilfskraft im Haushalt, Schadensersatz bei Todesfall oder Beerdigungskosten sein. Einreichen können Sie auch sämtliche Anwaltskosten. Vermögensschäden wären etwa kaputte Brillen, beschädigte Ladung im Auto oder auch ein auf ihrem Grundstück durchfahrener Zaun.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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Kfz-Versicherung berechnenSchadenfreiheitsklasse
Eine gute Schadenfreiheitsklasse erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung, wenn Sie unfallfrei beziehungsweise ohne Schaden bleiben.
SchadenfreiheitsklasseKfz-Umweltschadenversicherung
Eine Kfz-Umweltschadenversicherung ist in den allermeisten Kfz-Haftpflichttarifen inkludiert. Somit sind Schäden an Flora, Fauna und Tierarten gedeckt, die durch das versicherte Auto entstehen können.
Kfz-UmweltschadenversicherungCHECK24 Bewertungen
* berechnet am 04.11.2024
Versicherungswechsel, Mann (geb. 1962), verheiratet, Berufsbeamter, Suzuki SJ Samurai (7102/340), Neuerwerb & Halterzulassung: November 2005, Versicherungsbeginn: November 2024, Barkauf, private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Einfamilienhaus, Doppelgarage, Jahreskarte für den ÖPNV, Haftpflicht (SF 42), monatliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Halter = Versicherungsnehmer, keine Punkte, 01945 / Frauendorf