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Kfz-Haftpflicht 2024

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Kfz-Haftpflicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten für eine Kfz-Haftpflichtversicherung betragen durchschnittlich 400 € im Jahr.
  • In der Kfz-Haftpflicht sollten Sie sich für einen Tarif mit 100 Millionen € pauschaler Deckungssumme für Schäden entscheiden.
  • Zusätzlich können Sie den Schutz für Ihr Auto um die Leistungen der Teilkasko- oder der Vollkaskoversicherung erweitern.

Wie hoch sind die Beiträge für eine Kfz-Haftpflicht?

Etwa 400 Euro pro Jahr kostet im Durchschnitt eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland. Allerdings können die Beiträge auch deutlich höher oder niedriger sein.

Bei CHECK24 kostet eine günstige Kfz-Haftpflicht für Ihr Auto ab 2,29 Euro pro Monat!

Die Kosten einer Kfz-Haftpflichtversicherung unterscheiden sich je nach Fahrzeugtyp, Alter und Zahl der Fahrer, Fahrleistung und Wohnort.

Diese Faktoren beeinflussen die Höhe der Beiträge:

  • Fahrzeugtyp: Die Beiträge für einen Kleinwagen sind in der Regel niedriger als für einen SUV.
  • Alter des Fahrers: Junge Fahrer (Fahranfänger) zahlen in der Regel höhere Beiträge als ältere Fahrer. Je größer der Fahrerkreis ist, desto höher ist auch der Beitrag.
  • Fahrleistung: Fahrer, die sehr viele Kilometer pro Jahr fahren, zahlen in der Regel höhere Beiträge als Fahrer, die wenige Kilometer pro Jahr fahren.
  • Wohnort: In Großstädten sind die Beiträge in der Regel höher als in ländlichen Gebieten.

Es ist wichtig, sich vor dem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung Angebote von verschiedenen Anbietern einzuholen. So können Sie die besten Beiträge finden.

Mit diesen Tipps können Sie sparen

  • Vergleichen Sie auf CHECK24 Angebote von verschiedenen Anbietern
  • Nutzen Sie alle möglichen Rabattaktionen der Versicherer
  • Bleiben Sie unfallfrei – das steigert Ihre Schadenfreiheitsklasse und erhöht Ihren Schadenfreiheitsrabatt

Welche Schäden deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung ab?

Michael Roloff

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. Sie kommt bei einem Unfall für Schäden an Dritten auf und ist im Schnitt 50 Prozent günstiger als ein Vollkaskoschutz. Beim Abschluss der Kfz-Haftpflicht sollten Verbraucher*innen eine möglichst hohe Deckungssumme wählen, da besonders bei Unfällen mit Personenschäden die Kosten in die Millionen gehen können. Eine hohe Deckungssumme schützt vor dem finanziellen Ruin.

Michael Roloff, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24

Diese Schäden deckt eine Kfz-Haftpflichtversicherung immer ab

Schäden an Personen Bis 7,5 Mio €
Bsp. Kosten für Heilbehandlung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Schadensersatz
Schäden an Sachen Bis 1,22 Mio €
Bsp. Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Sache, merkantiler Minderwert
Vermögensschäden Dritter 50.000 €
Bsp. Schäden an Gebäuden, Hausrat oder landwirtschaftlichen Geräten

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Auto kann je nach Tarif noch mehr beziehungsweise erweiterte Leistungen beinhalten:

Erweiterte Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung

Höhere Deckungssummen Pauschal 100 Mio. €
12-18 Mio. € je geschädigter Person
Mallorca-Police Kfz-Versicherungsschutz nach deutschem Standard bei Fahrten mit Mietwagen im Ausland
Kfz-Schutzbrief Hilfe bei Unfall und Panne
Grobe Fahrlässigkeit Versichert sind auch durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden
Rabattschutz Der erreichte Schadenfreiheitsrabatt bleibt trotz Schaden erhalten
Auslands­schadenschutz Bei unverschuldetem Unfall im Ausland erhalten Sie Schadenersatz nach deutschem Standard

Die Kfz-Haftpflicht ist eine wichtige Versicherung, da sie Versicherungsnehmer vor hohen Schadenersatzforderungen schützt, die diese sonst selbst bezahlen müssten.

Wann zahlt die Kfz-Haftpflicht nicht?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Schäden, die Sie sich selbst zugefügt oder absichtlich/vorsätzlich herbeigeführt haben.

Wer ist durch eine Kfz-Haftpflicht versichert?

Neben dem Auto sind auch diese Personen durch die Kfz-Haftpflicht versichert.

  • Versicherungsnehmer
  • Fahrzeughalter
  • Alle gemeldeten Fahrer

Der Fahrerkreis kann weitere (auch juristische) Personen abdecken, etwa den Leasinggeber oder bei einem Dienstwagen den Arbeitgeber.

Der Versicherungsschutz besteht beim:

  • Fahren
  • Ein- und Aussteigen
  • Be- und Entladen
  • Tanken

Wie schließe ich eine Kfz-Haftpflicht ab?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen ist mit dem Versicherungsvergleich von CHECK24 in 3 Schritten erledigt:

  1. Geben Sie in unserem Versicherungsrechner online alle erforderlichen Angaben ein.
    Sie benötigen dazu etwa Personalausweis, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil 1.
  2. Wählen Sie aus über 330 Tarifen ein Angebot aus, das Ihren Bedürfnissen in Leistung und Preis entspricht.
  3. Schließen Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung bei CHECK24 einfach mit einem Klick ab.

Wie melde ich meiner Kfz-Haftpflicht einen Schaden?

  1. Rufen Sie Ihre Versicherung (Hotline) an und melden Sie den Schaden.
    Alternativ ist auch eine Meldung per Internet (Kundenportal oder E-Mail) möglich.
  2. Beschreiben Sie den Schaden möglichst genau.
    Wichtig sind etwa Zeit, Ort und Umstände des Unfalles, Namen und Adressen der Beteiligten sowie von Zeugen, zusätzlich sofern vorhanden Fotos.
    Hat die Polizei den Schaden aufgenommen, geben Sie auch das Aktenzeichen des Unfallberichtes an.
  3. Ihre Kfz-Haftpflicht wird den Schaden prüfen und kümmert sich um die Regulierung.

Wie mache ich als Geschädigter meinen Schadenersatzanspruch geltend?

Normalerweise wird sich die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung von sich aus bei Ihnen melden, um die weiteren Schritte mit ihnen zu besprechen.

Sicherheitshalber können Sie sich aber auch selber melden.

Welche Rechten und Pflichten haben Sie in der Kfz-Haftpflicht als Versicherungsnehmer?

Als Kfz-Haftpflichtversicherungsnehmer haben Sie die folgenden Rechte:

  • Recht auf Schadenersatz: Wenn Sie mit Ihrem Auto einen Unfall verursachen, zahlt Ihre Versicherung für Sie den Schadenersatz an Dritte. Dazu zählen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
  • Recht auf Auskunft: Sie haben das Recht, von Ihrer Versicherung Auskunft über Ihre Schadensfälle und die geleisteten Zahlungen zu erhalten.
  • Recht auf Kündigung: Sie können Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Monat jederzeit kündigen.

Als Kfz-Haftpflichtversicherungsnehmer haben Sie auch die folgenden Pflichten:

  • Pflicht zur Schadensmeldung: Wenn Sie einen Unfall verursachen, müssen Sie Ihrer Versicherung den Schaden unverzüglich melden.
  • Pflicht zur Schadenminderung: Sie müssen alles tun, um den Schaden zu mindern. Dazu gehört beispielsweise, die Unfallstelle abzusichern, damit nicht ein noch größerer Schaden entsteht.
  • Pflicht zur Mitwirkung: Sie sind verpflichtet, bei der Schadenabwicklung mit Ihrer Versicherung zu kooperieren. Dazu gehört beispielsweise, die benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskunft zum Schadenhergang zu erteilen.

Welche Versicherungen gibt es zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht?

  • Teilkaskoversicherung:
    Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die etwa durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch, Tierbiss, Wildunfälle oder Überschwemmung verursacht werden.
  • Vollkaskoversicherung:
    Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus oder Fahrerflucht unbekannter Personen verursacht werden.
  • Fahrerschutzversicherung:
    Die Fahrerschutzversicherung leistet finanzielle Unterstützung, wenn der Fahrer bei einem eigenverschuldeten Unfall verletzt wurde. Dazu gehören unter anderem Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten.
  • Kfz-Schutzbrief:
    Der Kfz-Schutzbrief bietet eine Reihe von Leistungen, die im Pannenfall oder nach einem Unfall hilfreich sein können. Dazu gehören unter anderem Pannenhilfe, Abschleppdienst, Hotelübernachtung und Mietwagen.
  • Verkehrsrechtsschutzversicherung:
    Die Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet finanzielle Unterstützung bei rechtlichen Streitigkeiten im öffentlichen Verkehr. Dazu gehören beispielsweise Auseinandersetzungen mit der Werkstatt, dem Finanzamt oder der Versicherung.

Fragen & Antworten (FAQ)

Hat die Kfz-Haftpflicht eine Selbstbeteiligung?

Nein. In der Kfz-Haftpflicht gibt es KEINE Selbstbeteiligung. Eine solche gibt es nur bei der Kaskoversicherung, die Schäden am eigenen Auto abdeckt.

Welche Kosten übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt bis zur jeweils vereinbarten maximalen Deckungssumme alle Kosten für Schäden, die durch das versicherte Auto an Sachen, Personen oder an Vermögen Dritter entstanden sind. Bei Personen sind mit Ausnahme des (Unfall-)Fahrers alle Insassen des versicherten Autos mit eingeschlossen.

Was passiert, wenn jemand ohne Kfz-Haftpflicht fährt?

Wenn Sie ohne eine Kfz-Haftpflicht für ein Auto mit diesem einen Unfall verursachen, sind Sie persönlich für alle Schäden haftbar. Das kann sehr hohe Kosten verursachen, die Sie als Unfallfahrer selbst bezahlen müssen. Zudem ist das Fahren ohne Kfz-Haftpflicht in Deutschland eine Straftat. Die Folge können eine Geldbuße, ein Fahrverbot, der Entzug des Führerscheines oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sein.

Wer haftet, wenn jemand mit meinem Auto einen Unfall baut?

Eigentlich zahlt eine Kfz-Haftpflicht in einem solchen Fall immer. Sofern der Unfallfahrer bei der von Ihnen abgeschlossenen Kfz-Haftpflicht im Fahrerkreis eingeschlossen ist und einen Autoführerschein besitzt, gibt es ohnehin keine Probleme. Ist das nicht der Fall, so haben Sie gegenüber der Kfz-Versicherung eine Pflichtverletzung begangen. Die Kfz-Haftpflicht zahlt zwar, kann Sie als Versicherungsnehmer aber in Regress nehmen. Das bedeutet, der Kfz-Versicherer holt sich vom Versicherungsnehmer Geld zurück. Meist ist diese Summe auf maximal 5.000 € beschränkt. Wurde das Auto gestohlen und verursacht der Dieb damit einen Unfall, dann greift die für das Auto abgeschlossene Kfz-Haftpflicht auch bei dieser sogenannten „Schwarzfahrt”. Der Versicherer wird versuchen, den Dieb in Regress zu nehmen.

Kann der Versicherer die Kfz-Haftpflicht kündigen?

Ja. In bestimmten Fällen kann der Autoversicherer von sich aus die Kfz-Haftpflicht kündigen. Das ist etwa der Fall, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten verletzt – also wenn er falsche Angaben im Versicherungsvertrag macht oder den fälligen Beitrag nicht bezahlt. Ferner hat der Kfz-Versicherer nach einem regulierten Schaden in der Kfz-Haftpflicht ein Kündigungsrecht. Das kann der Versicherer nutzen, weil der entstandene Schaden exorbitant teuer war oder die Versicherung für den Versicherungsnehmer schon häufiger einen Schaden in der Kfz-Haftpflicht bezahlen musste. Jeder Kfz-Versicherer entscheidet übrigens selbst, ob es in einem solchen Fall zu einer Kündigung kommt.

Ist bei der Kfz-Haftpflicht Diebstahl versichert?

Nein. Wird das Auto gestohlen, zahlt nur die Teilkasko.

Was kann ich bei einem Kfz-Haftpflichtschaden geltend machen?

Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall können Sie gegenüber der Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden geltend machen. Ist Ihr Fahrzeug bei diesem Unfall beschädigt worden, wären das etwa Abschleppkosten, Kosten für den Gutachter, Reparaturkosten, Wertminderung oder Schadensersatz für Neuwagen, Entsorgungskosten, Kosten für Ab-, Um- oder Neuanmeldung sowie Kosten für Mietwagen oder Nutzungsausfall. Sie können sich Reparaturkosten mit Abstrichen im Rahmen einer fiktiven Abrechnung bei der Schadenregulierung auch auszahlen lassen. Sind Personen beim Unfall zu Schaden gekommen, können das Arztkosten, Kosten für eine Heilbehandlung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Kosten für eine Aushilfskraft im Haushalt, Schadensersatz bei Todesfall oder Beerdigungskosten sein. Einreichen können Sie auch sämtliche Anwaltskosten. Vermögensschäden wären etwa kaputte Brillen, beschädigte Ladung im Auto oder auch ein auf ihrem Grundstück durchfahrener Zaun.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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Versicherungswechsel, Mann (geb. 1962), verheiratet, Berufsbeamter, Suzuki SJ Samurai (7102/340), Neuerwerb & Halterzulassung: November 2005, Versicherungsbeginn: November 2024, Barkauf, private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Einfamilienhaus, Doppelgarage, Jahreskarte für den ÖPNV, Haftpflicht (SF 42), monatliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Halter = Versicherungsnehmer, keine Punkte, 01945 / Frauendorf