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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Eine Kfz-Umweltschadenversicherung greift, wenn durch das versicherte Auto die Umwelt geschädigt wird. Dies betrifft:
Rechtliche Grundlage
Hintergrund ist das 2007 eingeführte Umweltschadensgesetz, welches die Verursacher für Schäden an der Umwelt haftbar macht. Hier heißt es in §9 Abs. 1: „Der Verantwortliche trägt vorbehaltlich von Ansprüchen gegen die Behörden oder Dritte die Kosten der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen.”
In den allermeisten Kfz-Haftpflichttarifen ist eine Umweltschadendeckung bereits integriert.
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Eine Kfz-Umweltschadenversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn der Schaden in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Daher eignet sie sich vor allem für Gewerbetreibende und Selbstständige.
Da jedoch auch die Dienstfahrt mit dem privaten Pkw und der Weg zur Arbeit als berufliche Tätigkeit gelten können, lohnt sich eine Umweltschadendeckung in der Kfz-Versicherung auch für Privatpersonen.
In diesen und anderen, ähnlichen Fällen kommt eine Umweltschadenversicherung für Fahrzeuge zum Tragen:
Die Umweltschadenversicherung kommt auf für alle Kosten, die mit der Beseitigung der Schäden in Verbindung stehen, unter anderem:
Abtragen und Entsorgen von Boden |
Ölsperren errichten |
Ufer reinigen |
Wasser reinigen |
Renaturieren |
Dabei koordiniert, organisiert und managt die Versicherung den gesamten Prozess der Schadensbeseitigung. Sie trägt auch den finanziellen Aufwand.
Daher übernimmt sie auch die Kosten für:
Gutachten |
Rechtsanwälte |
Sachverständige |
Zeugenbefragung |
Gerichtsverfahren |
Verwaltungsverfahren |
Eine Kfz-Umweltschadenversicherung haftet, wenn öffentlich-rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
So heißt es in Abschnitt A.1.1 der ergänzenden Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Umweltschäden des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):
„Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadengesetz frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche UND unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden sind.”
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
Kfz-Haftpflicht
Eine Kfz-Haftpflicht muss jedes Auto haben. Sie kostet durchschnittlich rund 400 Euro pro Jahr. Die Deckung im Schadensfall sollte 100 Millionen Euro betragen.
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