Auto ummelden - Halterwechsel
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Das Wichtigste in Kürze
- Wird ein Auto verkauft oder vom Vorbesitzer übernommen, spricht man von einem Halterwechsel.
- Bei Halterwechsel endet die bisherige Kfz-Versicherung automatisch.
- Der neue Fahrzeughalter kann die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers übernehmen oder sich eine neue Versicherung suchen.
- Stadtverwaltung oder
- Kreisverwaltung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief)
- Gültiger HU-Bericht oder entsprechender Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (TÜV-Plakette auf dem Nummernschild ist nicht ausreichend)
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- Kfz-Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- CoC-Papiere (bei Importfahrzeug aus dem Ausland)
- Bisherige Nummernschilder (bei Kennzeichenwechsel)
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Keine Zulassungsbescheinigung Teil 2
Geben Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Erklärung ab und beantragen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 neu. -
Kein Kaufvertrag
Sie benötigen keinen Kaufvertrag. Entscheidend ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2. -
Kein TÜV-Bericht
Fordern Sie bei der Prüfstelle, welche die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt hat, eine Zweitschrift des HU-Berichts an. Der Stempel mit dem Termin der nächsten HU in Ihren Fahrzeugpapieren reicht mitunter nicht aus. -
Keine Kennzeichen
Ist das Auto noch angemeldet, benötigen Sie die alten Kennzeichen, damit sie entwertet werden können. Kontaktieren Sie den Vorbesitzer und besorgen Sie sich von Ihm die Kennzeichenschilder. - Sie keine neuen Kennzeichen kaufen müssen
- Keine Zusatzkosten für Wunschkennzeichen anfallen
- Die Zulassungsgebühr günstiger ist
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Antrag am Schalter stellen.
Sie bekommen Ihre Kennzeichen-Kombination zugeteilt. - Gebühren bezahlen (Bargeld oder EC-Karte)
- Kennzeichen bei einem Dienstleister vor Ort drucken lassen.
- Kennzeichen am Schalter siegeln lassen und geänderte Fahrzeugpapiere (sowie ggf. neue Umweltplakette) mitnehmen.
- Name und Adresse des Vollmachtgebers, auf den das Auto zugelassen werden soll
- Name und Anschrift des Vertreters
- Zweck der Vollmacht (Kfz-Halterwechsel)
- Ihre Einverständniserklärung, dass Ihre Vertretung über mögliche Steuerrückstände und Gebührenrückstände informiert werden darf
- Datum und Ihre Unterschrift
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Was ist ein Halterwechsel?
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Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder übernehmen, müssen Sie das Fahrzeug auf sich ummelden. Der Fachbegriff dafür ist Halterwechsel. Die Zulassungspapiere werden dabei aktualisiert und auf Ihren Namen umgeschrieben.
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Wie lange dauert ein Halterwechsel?
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Mit Termin (online über die Website der Zulassungsstelle buchen) dauert ein Halterwechsel rund 30 Minuten bis 1 Stunde. Ohne Termin müssen Sie unter Umständen mit langen Wartezeiten rechnen.
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Was ist beim Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie zu beachten?
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Bei einem Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie gibt es für die Zulassung (Ummeldung) keine Besonderheiten. Eventuell können Sie von einem Familienmitglied die SF-Klasse übernehmen – dadurch wird die Kfz-Versicherung viel günstiger.
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Was gilt bei Halterwechsel nach Erbschaft?
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Bei einem geerbten Fahrzeug müssen Sie die laufende Kfz-Versicherung bis zum Vertragende übernehmen. Sie erhalten eine neue eVB-Nummer, die Sie für den Halterwechsel benötigen.
Mehr zum Thema Halterwechsel bei Erbschaft erfahren Sie hier. -
Was kostet ein Halterwechsel beim Auto?
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Wenn das Auto die Kennzeichen behält, werden für einen Halterwechsel Gebühren ab 19 Euro fällig. Mit der Zuteilung eines neuen Kennzeichens sind es ab 29 Euro. Die Kosten für die neuen Kennzeichen kommen noch dazu.
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Kann ich bei einem Halterwechsel das alte Kennzeichen behalten?
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Nur wenn das Auto im gleichen Zulassungsbezirk wie zuvor wieder angemeldet wird, können Sie das alte Kennzeichen behalten.
Wann ist der Halterwechsel notwendig?
Die Ummeldung des Autos aufgrund eines Halterwechsels sollten Sie unmittelbar nach dem Kauf beziehungsweise der Übernahme erledigen.
Gibt es eine Frist für die Ummeldung?
Nein. Eine exakte Frist gibt es nicht. Wenn Sie aber zu lange warten, riskieren Sie ein Bußgeld von 15 Euro.
Wo melde ich das Auto um?
Bei einem Halterwechsel erfolgt die Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres (Erst)Wohnsitzes.
Das ist:
Ist ein Halterwechsel auch online möglich?
Sie können Ihren neuen Gebrauchtwagen auch online ummelden und sich so den Gang zur Zulassungsbehörde sparen. Nutzen Sie dafür den Online-Zulassungs-Service von CHECK24.
Welche Unterlagen benötige ich?
Zusätzliche Unterlagen:
Was ist, wenn Unterlagen fehlen?
Fehlen Unterlagen, müssen diese neu beantragt und ersetzt werden. Der Halterwechsel verzögert sich dadurch etwas und es kostet Sie mehr Geld. Das Problem fehlender Dokumente lässt sich aber fast immer lösen.
Was ist mit der Kfz-Versicherung?
Sie können die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers übernehmen. Die Versicherungsbedingungen und der Beitrag werden dann auf Sie angepasst.
Wir raten Ihnen jedoch zum Kfz-Versicherungsvergleich mit CHECK24, um bei einem Kfz-Versicherungswechsel viel Geld zu sparen.
Die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) erhalten Sie direkt nach dem Versicherungsantrag online oder per SMS. So können Sie das Auto sofort auf sich zulassen.
Mit der Umschreibung endet der bisherige Kfz-Versicherungsvertrag automatisch.
Kann ich beim Kfz-Halterwechsel die Kennzeichen behalten?
Ja, wenn das Auto bisher im selben Zulassungsbezirk zugelassen war und wenn das Auto noch angemeldet ist.
Sie sparen damit auch Geld, weil:
Kommt das Auto hingegen aus einem anderen Bezirk oder ist abgemeldet beziehungsweise stillgelegt, benötigen Sie neue Kennzeichen. Die alten werden entwertet.
Wie funktioniert der Ablauf eines Halterwechsels?
Kann ich einen Vertreter mit dem Halterwechsel beauftragen?
Ja, das ist möglich. Der Vertreter benötigt von Ihnen dafür eine schriftliche Vollmacht (Vordruck hier kostenlos erhältlich).
Die Vertretervollmacht muss diese Angaben enthalten:
Außerdem verlangt die Kfz-Zulassungsstelle einen Identitätsnachweis sowohl vom Halter als auch von der Vertretung. Der Bevollmächtigte benötigt daher seinen und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung im Original oder in Kopie.
Wie hoch sind die Kosten?
Ein Halterwechsel kostet 20 bis 30 Euro an Gebühren. Die Kosten beinhalten die Umschreibung der Fahrzeugpapiere und die Klebesiegel.
Hinzu kommen oft noch weitere Kosten für ein Wunschkennzeichen und die Prägung von neuen Kennzeichenschildern.
Gebühren Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbezirkes mit Kennzeichenmitnahme | Ab 19,20 € |
Gebühren Halterwechsel von außerhalb des Zulassungsbezirkes | Ab 29,50 € |
Wunschkennzeichen | 10,20 € (mit Reservierung 12,80 €) |
2 neue Kennzeichen | ~25 € |
Neue Umweltplakette | ~3 € |
Fragen & Antworten (FAQ)
![Sascha Rhode](img/redakteure/sascha-rhode.png)
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.