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Hauptfälligkeit Kfz-Versicherung: Kündigen & Ändern

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Hauptfälligkeit in der Kfz-Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hauptfälligkeit bezeichnet in der Kfz-Versicherung das Datum, an dem das Versicherungsjahr beginnt.
  • Vielfach ist dieser Termin noch der 1. Januar - der Vertrag läuft also aufs Kalenderjahr.
  • Bei unterjährigen Verträgen legt der Kfz-Versicherer den Termin frei fest.

 

Hauptfälligkeit in der Kfz-Versicherung: Erklärung

Die Hauptfälligkeit ist das Datum, an dem ein Vertrag in der Kfz-Versicherung beginnt und somit auch der Versicherungsbeitrag fällig wird. 

Der Termin der Hauptfälligkeit in der Kfz-Versicherung ist weitgehend noch der 1. Januar.

Wird eine neue Kfz-Versicherung etwa ab dem 10. Oktober benötigt,  so berechnen diese Kfz-Versicherer den Beitrag zunächst bis zum Termin der Hauptfälligkeit, also dem 1. Januar.

Erst im folgenden Jahr wird der Versicherungsbetrag in der Kfz-Versicherung dann für das komplette Kalenderjahr berechnet.

Immer mehr unterjährige Verträge

Manche Gesellschaften bietet in der Kfz-Versicherung sogenannte unterjährige Verträge an. Dabei legen Sie den Termin der Hauptfälligkeit selber fest, etwa auf den 15. März.

 

Kündigung zur Hauptfälligkeit

Der Termin der Hauptfälligkeit in der Kfz-Versicherung bedeutet auch, dass ein laufender Kfz-Versicherungsvertrag zum Tag vorher fristgerecht gekündigt werden kann.

  • Ist der Termin der 1. Januar, so kann die Kfz-Versicherung fristgerecht zum 31. Dezember gekündigt werden.
  • Bei sogenannten unterjährigen Verträgen gilt das gleiche System. Liegt die Hauptfälligkeit etwa am 1. Mai, kann der laufende Vertrag fristgerecht zum 30. April beendet werden. 

Sie müssen bei fristgerechter Kündigung in der Kfz-Versicherung allerdings die Kündigungsfrist von einem Monat beachten.

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Hauptfälligkeit ändern

Sollte das Versicherungsjahr in der Kfz-Versicherung nicht am 1. Januar beginnen, können die Kfz-Versicherer die unterjährige Hauptfälligkeit eines Kfz-Versicherungsvertrages selbst festlegen. 

Sie als Kunde können die Hauptfälligkeit demnach nicht ändern (lassen).

 

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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