Was ist das E-Kennzeichen?
E-Kennzeichen sind speziell für Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenautos. Als Erkennungsmerkmal steht bei einem E-Kennzeichen nach der individuellen Erkennungsnummer ganz rechts noch der Buchstabe „E”.
Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen für E-Autos
Das E-Kennzeichen wird auch als Saisonkennzeichen sowie als Wechselkennzeichen ausgegeben.
Diese Voraussetzungen müssen für die Vergabe eines E-Kennzeichens erfüllt sein:
- CO2-Ausstoß (nach WLTP) unter 50 g/km oder
- Reichweite mit Elektroantrieb mind. 40 km
Das Fahrzeug muss zudem der Klasse M1, N1, L3e, L4e, L5e, L7e oder N2 ( zul. Gesamtgewicht max. 4.250 kg) zugeordnet sein.
Ist ein E-Kennzeichen Pflicht?
E-Kennzeichen sind keine Pflicht. Sie können an Ihrem umweltfreundlichen Fahrzeug auch ganz normale Nummernschilder nutzen.