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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Grundsätzlich kann jeder Grüne Kennzeichen bekommen, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Die genauen Vorschriften variieren je nach Bundesland.
Ein Fahrzeug mit einem Grünen Kennzeichen darf nur für dafür vorgesehene Zwecke genutzt werden. Ansonsten begehen Sie Steuerhinterziehung.
Pkw (auch Anhänger) | Lkw (auch Anhänger, Auflieger, Wechselbrücken) | Wohnwagen |
---|---|---|
Traktoren | Stapler | selbstfahrende Arbeits- und Baumaschinen |
Fahrzeuge und Arbeitsgeräte aus Forst- und Landwirtschaft | Fahrzeuge für Winterdienst und Straßenreinigung | Milchfahrzeuge |
Fahrzeuge von Hilfsorganisationen und für den Transport von Hilfsgütern | Zugmaschinen, Wohnwagen und Wohnmobile im Schaustellergewerbe | Rettungsfahrzeuge |
Fahrzeuge für Krankenbeförderung und zum Behindertentransport | Sportanhänger (etwa Pferde- und Bootshänger) |
Für Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen zahlen Sie keine Kfz-Steuer. Außerdem sind sie in Deutschland von der (Lkw)-Maut befreit.
Schritt 1:
Die Grundvoraussetzung für ein Grünes Kennzeichen ist die Steuerbefreiung des Fahrzeuges. Die Kfz-Steuerbefreiung beantragen Sie beim Zoll beziehungsweise beim zuständigen Finanzamt.
Schritt 2:
Mit der Bestätigung der Steuerfreiheit gehen Sie zur Kfz-Zulassungsstelle Ihres Bezirkes.
Dort legen Sie zusätzlich die üblichen Unterlagen vor:
Je nach Sachlage können weitere Dokumente erforderlich sein:
Vertretung | Firma | GbR | Verein |
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Vollmacht des Antragstellers Ausweis des Vertreters | Gewerbeanmeldung oder Auszug Handelsregister Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten | Gesellschaftsvertrag Vollmacht Erklärung, auf wen Fahrzeug zugelassen wird (von allen Gesellschaftern unterschrieben) | Auszug Vereinsregister Vollmacht und Ausweis des Vereinsvertreters |
Ja, das Fahrzeug muss versichert sein. Die Mindestanforderung der Zulassungsbehörde ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung.
Natürlich können Sie den Schutz darüber hinaus erweitern und eine zusätzliche Vollkasko oder Teilkasko abschließen.
Anhänger
Nicht zulassungspflichtige Anhänger sind von der Versicherungspflicht befreit, am Zugfahrzeug ist der Hänger mitversichert einzeln abgestellt hingegen nicht. Schäden gehen dann zu Lasten des Halters.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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