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Grünes Kennzeichen

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Grünes Kennzeichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Fahrzeuge mit einem Grünen Kennzeichen sind von der Kfz-Steuer befreit.
  • Für die Zuteilung müssen bestimmte Voraussetzungen für den Einsatz des Fahrzeuges erfüllt sein.
  • Jedes Fahrzeug mit Grünem Kennzeichen braucht eine Kfz-Versicherung.

Wer erhält ein Grünes Kennzeichen?

Grundsätzlich kann jeder Grüne Kennzeichen bekommen, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Gemeinnützige und mildtätige Organisation für Hilfsgütertransporte
  • Schausteller
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • Winterdienst
  • Straßenreinigung
  • Bauunternehmen
  • Privatpersonen für Sportanhänger
  • Personen mit Behinderung (eventuell)

Die genauen Vorschriften variieren je nach Bundesland.

Ein Fahrzeug mit einem Grünen Kennzeichen darf nur für dafür vorgesehene Zwecke genutzt werden. Ansonsten begehen Sie Steuerhinterziehung. 

Grüne Kfz-Kennzeichen gibt es für diese Fahrzeuge

Pkw (auch Anhänger) Lkw (auch Anhänger, Auflieger, Wechselbrücken) Wohnwagen
Traktoren Stapler selbstfahrende Arbeits- und Baumaschinen
Fahrzeuge und Arbeitsgeräte aus Forst- und Landwirtschaft Fahrzeuge für Winterdienst und Straßenreinigung Milchfahrzeuge
Fahrzeuge von Hilfsorganisationen und für den Transport von Hilfsgütern Zugmaschinen, Wohnwagen und Wohnmobile im Schaustellergewerbe Rettungsfahrzeuge
Fahrzeuge für Krankenbeförderung und zum Behindertentransport Sportanhänger (etwa Pferde- und Bootshänger)  

Keine Grünen Kennzeichen werden grundsätzlich für diese Fahrzeuge ausgegeben:

  • Krafträder (Kleinkrafträder, Leichtkrafträder und Motorräder)
  • Busse
  • Elektrofahrzeuge
  • Behördenfahrzeuge

Welche Vorteile haben Grüne Kennzeichen?

Für Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen zahlen Sie keine Kfz-Steuer. Außerdem sind sie in Deutschland von der (Lkw)-Maut befreit.

Wie beantrage ich es?

Schritt 1:

Die Grundvoraussetzung für ein Grünes Kennzeichen ist die Steuerbefreiung des Fahrzeuges. Die Kfz-Steuerbefreiung beantragen Sie beim Zoll beziehungsweise beim zuständigen Finanzamt.

Schritt 2:

Mit der Bestätigung der Steuerfreiheit gehen Sie zur Kfz-Zulassungsstelle Ihres Bezirkes.

Dort legen Sie zusätzlich die üblichen Unterlagen vor:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsschein Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Hauptuntersuchungsnachweis
  • Bisherige Kennzeichen (falls keine Neuzulassung)

Je nach Sachlage können weitere Dokumente erforderlich sein:

Vertretung Firma GbR Verein
Vollmacht des Antragstellers Ausweis des Vertreters Gewerbe­anmeldung oder Auszug Handelsregister Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten Gesellschaftsvertrag Vollmacht Erklärung, auf wen Fahrzeug zugelassen wird (von allen Gesellschaftern unterschrieben) Auszug Vereinsregister Vollmacht und Ausweis des Vereinsvertreters

Was kosten Grüne Kennzeichen?

Mindestens 26,80 Euro kostet ein grünes Kennzeichen Die Kosten für die Zulassung eines Fahrzeuges mit grünen Kennzeichen richten sich aber nach dem Verwaltungsaufwand der Zulassungsstelle. Hinzu kommen die Kosten für die Prägung der Nummernschilder.

Brauche ich eine Kfz-Versicherung?

Ja, das Fahrzeug muss versichert sein. Die Mindestanforderung der Zulassungsbehörde ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung.

Natürlich können Sie darüber hinaus auch einen zusätzlichen Teil- oder Vollkaskoschutz abschließen.

Anhänger

Nicht zulassungspflichtige Anhänger sind von der Versicherungspflicht befreit, am Zugfahrzeug ist der Hänger mitversichert einzeln abgestellt hingegen nicht. Schäden gehen dann zu Lasten des Halters.

Übersicht Kennzeichen

Länderkennzeichen H-Kennzeichen
Ausfuhrkennzeichen Rotes Kennzeichen
Bundeswehr-Kennzeichen E-Kennzeichen
Grünes Kennzeichen Wechselkennzeichen
Behördenkennzeichen Saisonkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen Wunschkennzeichen
3D Carbon Kennzeichen Diplomatenkennzeichen
Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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