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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Voraussetzungen | Beschränkungen |
---|---|
Fahrzeug ist abgemeldet | Probefahrten & Überführungsfahrten |
Fahrzeug ist versichert | Fahrer muss Versicherungsnehmer sein |
Fahrzeug ist verkehrssicher | Fahrten in Deutschland & der EU inkl. Schweiz |
Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV
Ohne gültigen TÜV darf das Kurzzeitkennzeichen nur zur Fahrt zur TÜV-Prüfstelle und zurück sowie für direkte Werkstattfahrten genutzt werden.
Kurzzeitkennzeichen können grundsätzlich für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge beantragt werden, solange die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Dies trifft auf folgende Fahrzeuge zu:
Kurzzeitkennzeichen können Sie beantragen:
Kurzzeitkennzeichen online beantragen
Derzeit können Kurzzeitkennzeichen online nur am Standort des Fahrzeuges beantragt werden.
Neben der eVB-Nummer als Nachweis eines bestehenden Kfz-Versicherungsschutzes, die schon im Vorfeld beantragt werden muss, brauchen Sie zur Zulassung noch folgende Dokumente:
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Sie benötigen in jedem Fall eine Kfz-Haftpflicht.
Wenn es sich um ein wertvolles Fahrzeug oder einen Neuwagen handelt, ist zusätzlich eine Teilkasko beziehungsweise eine Vollkasko sinnvoll (Lesen Sie mehr zu: Vollkasko oder Teilkasko: Das sind die Unterschiede).
Anschlussversicherung
Manche Kfz-Versicherer verrechnen die Versicherungskosten, wenn Sie das Auto anschließend auch dort versichern.
Das Kurzzeitkennzeichen ist einheitlich 5 Tage gültig. Benötigen Sie es nur für einen Tag, zahlen Sie dennoch die volle Summe.
Für längere Zeiträume, etwa 1 Woche oder 1 Monat, sind Kurzzeitkennzeichen nicht geeignet. Dafür sollten Sie ganz normale EU-Kennzeichen beantragen und das Auto auch entsprechend versichern.
Nein – ohne Papiere für das Fahrzeug können Sie in Deutschland kein Auto mit Kurzzeitkennzeichen zulassen.
Ja, mit Kurzzeitkennzeichen sind Sie berechtigt, in der gesamten EU und der Schweiz zu fahren. Allerdings lediglich zu Probefahrten oder Überführungsfahrten.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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