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Kurzzeitkennzeichen

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Kurzzeitkennzeichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kurzzeitkennzeichen ist für Probefahrten und Überführungsfahrten gedacht.
  • Kurzzeitkennzeichen sind 5 Tage gültig.
  • Für das Fahrzeug müssen Sie für diese Zeit eine Kfz-Haftpflicht abschließen.

Kurzzeitkennzeichen: Wie lange & wo gültig?

Gültig ab Gültig für
5 Tage ab Antragstellung Deutschland, EU, Schweiz

Entsorgung

Nach dem Ablaufdatum können Sie die Kurzzeitkennzeichen behalten oder fachgerecht entsorgen (Altmetall).

Welche Voraussetzungen & Beschränkungen gibt es?

Voraussetzungen Beschränkungen
Fahrzeug ist abgemeldet Probefahrten & Überführungsfahrten
Fahrzeug ist versichert Fahrer muss Versicherungsnehmer sein
Fahrzeug ist verkehrssicher Fahrten in Deutschland & der EU inkl. Schweiz

Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV

Ohne gültigen TÜV darf das Kurzzeitkennzeichen nur zur Fahrt zur TÜV-Prüfstelle und zurück sowie für direkte Werkstattfahrten genutzt werden.

Wie hoch sind die Kosten?

Wenn Sie Kurzzeitkennzeichen online bestellen, kommen Servicegebühren und Versandkosten dazu.

Verwaltung 13,10 €
Kurzzeit-Kennzeichen Ab 20 €
Kfz-Versicherung Ab 30 €

Welche Fahrzeuge erhalten Kurzzeitkennzeichen?

Kurzzeitkennzeichen können grundsätzlich für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge beantragt werden, solange die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Dies trifft auf folgende Fahrzeuge zu:

  • Autos
  • Anhänger (etwa Wohnwagen)
  • Motorräder, Motorroller, Mofas
    (über 50 ccm Hubraum / 45 km/h Höchstgeschwindigkeit)
  • Zugmaschinen / Sattelzugmaschinen
  • Land- und forstwirtschaftliche Arbeitsfahrzeuge
  • Oldtimer
  • Motorisierte Krankenfahrstühle

Wo beantrage ich Kurzzeitkennzeichen?

Kurzzeitkennzeichen können Sie beantragen:

  1. Bei der Zulassungsbehörde Ihres Wohnortes
  2. Bei der Zulassungsbehörde, in deren Bezirk das Fahrzeug steht

Kurzzeitkennzeichen online beantragen

Derzeit können Kurzzeitkennzeichen online nur am Standort des Fahrzeuges beantragt werden.

Anleitung Kurzzeitkennzeichen beantragen

  • Schritt 1:
    Kfz-Versicherung für Kurzzeitkennzeichen abschließen – Sie erhalten im Anschluss eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für die Zulassung ).
  • Schritt 2:
    Kurzzeitkennzeichen bei Zulassungsstelle beantragen (alle notwendigen Unterlagen mitnehmen)
  • Schritt 3:
    Sie erhalten eine Kennzeichen-Kennung sowie einen Gebührenbescheid, den Sie Vorort begleichen müssen
  • Schritt 4:
    Sie lassen bei einem Schilderdienst die Kurzzeitkennzeichen mit der erhaltenen Kennung herstellen.
  • Schritt 5:
    Sie gehen zurück zur Zulassungsstelle und lassen sich die Kennzeichen stempeln.
  • Schritt 6:
    Sie befestigen die Kurzzeitkennzeichen fest am Fahrzeug und können es nun überführen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Neben der eVB-Nummer als Nachweis eines bestehenden Kfz-Versicherungsschutzes, die schon im Vorfeld beantragt werden muss, brauchen Sie zur Zulassung noch folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1/Teil 2)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Eine Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
  • Bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug

Wie bekomme ich eine eVB-Nummer?

Bei CHECK24 erhalten Sie sofort online eine gültige eVB-Nummer für Ihr Auto:

Neu

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Sichern Sie sich bereits mit nur wenigen Angaben Ihre eVB-Nummer und kümmern Sie sich erst später um die Details Ihrer Kfz-Versicherung.

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Sie benötigen in jedem Fall eine Kfz-Haftpflicht.

Wenn es sich um ein wertvolles Fahrzeug oder einen Neuwagen handelt, ist zusätzlich eine Teilkasko beziehungsweise eine Vollkasko sinnvoll (Lesen Sie mehr zu: Vollkasko oder Teilkasko: Das sind die Unterschiede).

Anschlussversicherung

Manche Kfz-Versicherer verrechnen die Versicherungskosten, wenn Sie das Auto anschließend auch dort versichern.

Welche Alternativen gibt es zum Kurzzeitkennzeichen?

  • Transport mit Anhänger (Leihgebühr ca. 50 € pro Tag)
  • Zollkennzeichen bzw. Ausfuhrkennzeichen (für Export auf eigener Achse)
  • Rotes Händler-Kennzeichen (wird nur an Kfz-Gewerbetreibende vergeben)
  • EU-Kennzeichen (sinnvoll, wenn Zulassung länger als 5 Tage benötigt wird)

Fragen & Antworten (FAQ)

Gibt es Kurzzeitkennzeichen für 1 Tag?

Das Kurzzeitkennzeichen ist einheitlich 5 Tage gültig. Benötigen Sie es nur für einen Tag, zahlen Sie dennoch die volle Summe.

Für längere Zeiträume, etwa 1 Woche oder 1 Monat, sind Kurzzeitkennzeichen nicht geeignet. Dafür sollten Sie ganz normale EU-Kennzeichen beantragen und das Auto auch entsprechend versichern.

Bekomme ich Kurzzeitkennzeichen ohne Fahrzeug-Papiere?

Nein – ohne Papiere für das Fahrzeug können Sie in Deutschland kein Auto mit Kurzzeitkennzeichen zulassen.

Darf ich mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Ja, mit Kurzzeitkennzeichen sind Sie berechtigt, in der gesamten EU und der Schweiz zu fahren. Allerdings lediglich zu Probefahrten oder Überführungsfahrten.

Übersicht Kennzeichen

Länderkennzeichen H-Kennzeichen
Ausfuhrkennzeichen Rotes Kennzeichen
Bundeswehr-Kennzeichen E-Kennzeichen
Grünes Kennzeichen Wechselkennzeichen
Behördenkennzeichen Saisonkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen Wunschkennzeichen
3D Carbon Kennzeichen Diplomatenkennzeichen
Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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