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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Das rote Nummernschild ist auch als Händlerkennzeichen bekannt. Auch Kfz-Werkstätten und Auto-Hersteller dürfen diese speziellen Kennzeichen für Testfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten verwenden.
Rote Kennzeichen dürfen darüber hinaus von Kfz-Sachverständigen und Kfz-Prüfern im Rahmen von Prüfungsfahrten genutzt werden.
Die dritte Gruppe, die rote Kennzeichen beantragen und nutzen dürfen, sind Besitzer von Oldtimern – jedoch vor allem für Rallys und Fahrten zu und bei Oldtimer-Veranstaltungen.
Rote Kennzeichen können für Fahrzeuge genutzt werden, die keine Zulassung besitzen. Allerdings dürfen damit nur bestimmte Fahrten unternommen werden:
Verwendung
Rote Kennzeichen sind nicht fahrzeuggebunden, können also für mehrere Fahrzeuge verwendet werden.
Es ist verboten, rote Kennzeichen an Privatpersonen auszuleihen.
Alternative Kurzzeitkennzeichen
Als Privatperson können Sie sich für eine Überführungsfahrt oder Probefahrt stattdessen ein Kurzzeitkennzeichen besorgen.
Rote Kennzeichen können Sie auf der Zulassungsstelle Ihres Wohnortes beziehungsweise Betriebes beantragen. Erfüllen Sie die Anforderungen, wird das Kennzeichen erteilt.
Diese Voraussetzungen und Anforderungen müssen erfüllt sein:
Benötigt das Fahrzeug TÜV?
Fahrzeuge, die mit roten Kennzeichen gefahren werden, benötigen keinen gültigen TÜV. Auch müssen sie nicht zugelassen sein. Der Halter ist für die ordnungsgemäße Verkehrstauglichkeit selbst verantwortlich.
Eine Kfz-Haftpflicht ist vorgeschrieben.
Eine Vollkasko oder Teilkasko kann zusätzlich abgeschlossen werden.
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Autor:
Sascha Rhode
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