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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Der Preis für Saisonkennzeichen setzt sich aus den Zulassungsgebühren und den Kennzeichen zusammen.
Ein bestimmtes Saisonkennzeichen können Sie (sofern es frei ist) online reservieren. Die Reservierung kostet 10,20 Euro.
Posten | Kosten |
---|---|
Anmeldung | 27 € |
Kennzeichen (2 Stück) | 20 - 40 € |
Den Gültigkeitszeitraum des Saisonkennzeichens dürfen Sie frei wählen. Die Dauer wird in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II festgehalten.
Auf dem Nummernschild steht der erste Monat der Saison über dem Trennstrich. Der letzte Monat ist darunter festgehalten.
Das Beispiel-Kennzeichen gilt vom 1. April (04) bis einschließlich 31. Oktober (10).
Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird der Betriebszeitraum „auf volle Monate bemessen; er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen (…). Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden.”
Wo gelten Saisonkennzeichen?
Saisonkennzeichen gelten in ganz Deutschland. Aber auch für Fahrten im beziehungsweise ins Ausland sind die Kennzeichen gültig.
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen benötigen eine Kfz-Haftpflicht. Zusätzlich können Sie eine Teilkasko oder Vollkasko abschließen.
Versicherungsbeitrag zahlen Sie nur für die angemeldeten Monate. In der restlichen Zeit läuft der Schutz als Ruheversicherung weiter (hier wird die Ruheversicherung näher erklärt).
Wenn das Saisonkennzeichen mindestens 6 Monate gilt, bekommen Sie nach jedem Jahr ohne Schaden eine bessere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).
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Die genauen Kosten der Steuer mit Saisonkennzeichen können Sie mit dem CHECK24 Kfz-Steuerrechner ermitteln.
Kfz-Steuer bezahlen Sie nur für die Monate, die Sie mit Saisonkennzeichen fahren dürfen. Die Steuer für die ganze Saison wird nach dem Saisonbeginn abgebucht.
Abmeldung: Für die Abmeldung des Autos benötigen Sie die Fahrzeugpapiere und die bisher genutzten Saisonkennzeichen. Damit gehen Sie zur Zulassungsstelle und melden das Fahrzeug ab.
Sie erhalten eine Abmeldebestätigung. Ihre Kfz-Versicherung sowie der Zoll als Eintreiber der Kfz-Steuer erfahren automatisch durch das Zulassungsamt von der Abmeldung.
Ummeldung: Um ein Saisonkennzeichen zum Beispiel in ein normales Ganzjahres-Kennzeichen zu ändern, benötigen Sie für die Ummeldung bei der Zulassungsstelle neben den Fahrzeugpapieren und Ihrem Ausweis eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Nummernschilder.
Wenn Sie die bisher gewählte Saison verkürzen oder verlängern möchten, teilen Sie das zuerst Ihrer Kfz-Versicherung mit. Sie bekommen dann eine neue Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
Anschließend lassen Sie die Saison bei Ihrer Zulassungsstelle ändern. Der neue Zeitraum wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen.
Außerdem müssen Sie neue Saisonkennzeichen machen lassen.
Saisonkennzeichen können Sie für alle Fahrzeuge beantragen. Das Spezialkennzeichen bietet sich für typische Zweitfahrzeuge an, also zum Beispiel:
So sieht ein Saisonkennzeichen fürs Motorrad aus:
So sehen Saisonkennzeichen für Oldtimer aus:
So sehen Saisonkennzeichen für Elektroautos aus.
Wenn der TÜV-Termin außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen vermerkten Zulassungszeitraumes liegt, müssen Sie das Fahrzeug auf einem Anhänger hinbringen. Die Kfz-Versicherung erlaubt keinerlei Fahrten „auf eigener Achse” außerhalb der festgelegten Saison.
TÜV rechtzeitig machen
Legen Sie die Hauptuntersuchung (HU) immer in die Saison. Ziehen Sie den nächsten HU-Termin notfalls vor.
Sie können auch ein Wechselkennzeichen nehmen. Das bietet sich bei zwei Fahrzeugen „derselben Fahrzeugklasse” an – zum Beispiel zwei Oldtimer oder zwei Motorräder. Auch die Kombination von Auto und Wohnmobil ist erlaubt.
Ein Wechselkennzeichen gilt für beide Fahrzeuge. Es darf aber immer nur eines gefahren werden. Das andere muss – wie beim Saisonkennzeichen auch – währenddessen auf privatem Grund stehen.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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