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Saisonkennzeichen

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Saisonkennzeichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gültigkeit eines Saisonkennzeichens können Sie frei wählen.
  • Minimal sind 2 Monate, maximal sind 11 Monate im Kalenderjahr möglich.
  • Außerhalb des gewählten Zeitraumes muss das Fahrzeug auf Privatgrund abgestellt sein.

Was kosten Saisonkennzeichen?

Der Preis für Saisonkennzeichen setzt sich aus den Zulassungsgebühren und den Kennzeichen zusammen.

Ein bestimmtes Saisonkennzeichen können Sie (sofern es frei ist) online reservieren. Die Reservierung kostet 10,20 Euro.

Posten Kosten
Anmeldung 27 €
Kennzeichen (2 Stück) 20 - 40 €

Wann sind sie gültig?

Den Gültigkeitszeitraum des Saisonkennzeichens dürfen Sie frei wählen. Die Dauer wird in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II festgehalten.

Auf dem Nummernschild steht der erste Monat der Saison über dem Trennstrich. Der letzte Monat ist darunter festgehalten.

Das Beispiel-Kennzeichen gilt vom 1. April (04) bis einschließlich 31. Oktober (10).

Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird der Betriebszeitraum „auf volle Monate bemessen; er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen (…). Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden.”

Wo gelten Saisonkennzeichen?

Saisonkennzeichen gelten in ganz Deutschland. Aber auch für Fahrten im beziehungsweise ins Ausland sind die Kennzeichen gültig.

Was sind die Vor- und Nachteile?

Vorteile Nachteile
Kosten nur im Betriebszeitraum Privater Stellplatz notwendig
Freie Bestimmung der Saison Keine Nutzung außerhalb der Saison

Versicherung – Welche gibt es?

Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen benötigen eine Kfz-Haftpflicht. Zusätzlich können Sie eine Teilkasko oder Vollkasko abschließen.

Versicherungsbeitrag zahlen Sie nur für die angemeldeten Monate. In der restlichen Zeit läuft der Schutz als Ruheversicherung weiter (hier wird die Ruheversicherung näher erklärt).

Wenn das Saisonkennzeichen mindestens 6 Monate gilt, bekommen Sie nach jedem Jahr ohne Schaden eine bessere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).

Berechnen Sie schnell passende Kfz-Versicherungsangebote für Saisonkennzeichen

eVB direkt nach Abschluss

Das ist bei der Versicherung mit Saisonkennzeichen wichtig:

  • Parken
    Außerhalb der Saison muss das Fahrzeug in einer privaten Garage beziehungsweise auf einem Privatgrundstück stehen.
    Das Abstellen des Pkw auf öffentlichen Parkplätzen mit abgelaufenem Saisonkennzeichen ist verboten.
  • Fahren
    Während der Ruhezeit darf das Auto nicht gefahren werden. Ansonsten begehen Sie laut § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes eine Straftat.
  • Kündigen
    Bei Saisonkennzeichen können Sie die Kfz-Versicherung jedes Jahr kündigen. Üblich ist die Kündigungsfrist von 1 Monat VOR Beginn der Saison. Bei manchen Versicherungen endet der Vertrag dagegen zum Jahreswechsel. Dann ist die Kündigungsfrist schon Ende November.
  • Wechseln
    Der Kfz-Versicherungswechsel ist bei Saisonkennzeichen normalerweise zum Saisonbeginn möglich. Bei wenigen Kfz-Versicherern gelten dagegen andere Wechseltermine.

Wie viel Kfz-Steuer ist fällig?

Die genauen Kosten der Steuer mit Saisonkennzeichen können Sie mit dem CHECK24 Kfz-Steuerrechner ermitteln.

Kfz-Steuer bezahlen Sie nur für die Monate, die Sie mit Saisonkennzeichen fahren dürfen. Die Steuer für die ganze Saison wird nach dem Saisonbeginn abgebucht.

Zulassung: Wie ab- und ummelden?

Abmeldung: Für die Abmeldung des Autos benötigen Sie die Fahrzeugpapiere und die bisher genutzten Saisonkennzeichen. Damit gehen Sie zur Zulassungsstelle und melden das Fahrzeug ab.

Sie erhalten eine Abmeldebestätigung. Ihre Kfz-Versicherung sowie der Zoll als Eintreiber der Kfz-Steuer erfahren automatisch durch das Zulassungsamt von der Abmeldung.

Ummeldung: Um ein Saisonkennzeichen zum Beispiel in ein normales Ganzjahres-Kennzeichen zu ändern, benötigen Sie für die Ummeldung bei der Zulassungsstelle neben den Fahrzeugpapieren und Ihrem Ausweis eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Nummernschilder.

Wie ändere ich das Saisonkennzeichen?

Wenn Sie die bisher gewählte Saison verkürzen oder verlängern möchten, teilen Sie das zuerst Ihrer Kfz-Versicherung mit. Sie bekommen dann eine neue Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).

Anschließend lassen Sie die Saison bei Ihrer Zulassungsstelle ändern. Der neue Zeitraum wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen.

Außerdem müssen Sie neue Saisonkennzeichen machen lassen.

Für welche Fahrzeuge gibt es Saisonkennzeichen?

Saisonkennzeichen können Sie für alle Fahrzeuge beantragen. Das Spezialkennzeichen bietet sich für typische Zweitfahrzeuge an, also zum Beispiel:

So sieht ein Saisonkennzeichen fürs Motorrad  aus:

Saisonkennzeichen Motorrad

So sehen Saisonkennzeichen für Oldtimer aus:

Saisonkennzeichen Oldtimer

So sehen Saisonkennzeichen für Elektroautos aus.

Saisonkennzeichen Elektroauto

HU: Wann muss ich zum TÜV?

Wenn der TÜV-Termin außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen vermerkten Zulassungszeitraumes liegt, müssen Sie das Fahrzeug auf einem Anhänger hinbringen. Die Kfz-Versicherung erlaubt keinerlei Fahrten „auf eigener Achse” außerhalb der festgelegten Saison.

TÜV rechtzeitig machen

Legen Sie die Hauptuntersuchung (HU) immer in die Saison. Ziehen Sie den nächsten HU-Termin notfalls vor.

 Alternative zum Saisonkennzeichen?

Sie können auch ein Wechselkennzeichen nehmen. Das bietet sich bei zwei Fahrzeugen „derselben Fahrzeugklasse” an – zum Beispiel zwei Oldtimer oder zwei Motorräder. Auch die Kombination von Auto und Wohnmobil ist erlaubt.

Ein Wechselkennzeichen gilt für beide Fahrzeuge. Es darf aber immer nur eines gefahren werden. Das andere muss – wie beim Saisonkennzeichen auch – währenddessen auf privatem Grund stehen.

Übersicht Kennzeichen

Länderkennzeichen H-Kennzeichen
Ausfuhrkennzeichen Rotes Kennzeichen
Bundeswehr-Kennzeichen E-Kennzeichen
Grünes Kennzeichen Wechselkennzeichen
Behördenkennzeichen Saisonkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen Wunschkennzeichen
3D Carbon Kennzeichen Diplomatenkennzeichen
Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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