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Wechselkennzeichen

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Wechselkennzeichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wechselkennzeichen gibt es nur für zwei Fahrzeuge der gleichen Kategorie.
  • Jedoch kann immer nur eines am Straßenverkehr teilnehmen. Das zweite muss auf Privatgrund geparkt sein.
  • Jedes Fahrzeug braucht seine eigene Kfz-Versicherung.

Was sind Wechselkennzeichen?

Wechselkennzeichen gibt es für zwei Fahrzeuge der gleichen Kategorie (Pkw/Pkw, Motorrad/Motorrad, Anhänger/Anhänger, Kleinbus/Wohnmobil).

Dabei kann jeweils nur eines der beiden Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen. Das zweite Fahrzeug muss während dieser Zeit auf Privatgrund abgestellt sein.

Entscheidend ist, dass beide Fahrzeuge Kennzeichen in der gleichen Abmessungen verwenden. Das ist wichtig bei Sonderformaten.

Oldtimer

Es gibt Wechselkennzeichen für Oldtimer – dann mit zusätzlichem „H” (steht für historisches Fahrzeug).

Wo beantrage ich es?

Ein Wechselkennzeichen beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle.

Das Kennzeichen besteht aus 2 Teilen, dem eigentlichen Wechselkennzeichen sowie einem kleinen fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil.

Auf diesem kleinen Teil, das fest an Fahrzeug 1 sowie an Fahrzeug 2 montiert wird, befindet sich die letzte Ziffer des Kennzeichens, die HU-Plakette, das „E” beim E-Fahrzeug oder das „H” bei Oldtimer sowie in Kleindruck das Buchstaben-Zahlen-Kombination des dazugehörigen gemeinsamen Teiles.

Was kosten Wechselkennzeichen?

Fixkosten Variable Kosten
Verwaltung: Rund 65 € Kfz-Steuer: Für jedes Fahrzeug extra
Kennzeichen: Rund 40 € Kfz-Versicherung: Für jedes Fahrzeug extra

Welche Kfz-Versicherung passt?

Sie schließen ganz normale Kfz-Versicherungen ab. Manche Kfz-Versicherer gewähren Rabatte für Wechselfahrzeuge.

Die Kfz-Haftpflicht ist Vorschrift – und zwar für BEIDE Fahrzeuge einzeln. 

Vollkasko oder Teilkasko sind auf Wunsch möglich.

Erhalten Sie günstige Kfz-Versicherungsangebote für Ihre Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen

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Fragen & Antworten (FAQ)

Für wen lohnt sich ein Wechselkennzeichen?

Ein Wechselkennzeichen ist interessant für Autofahrer mit zwei Fahrzeugen, von denen eines die meiste Zeit auf Privatgrund abgestellt ist. Somit können auch saisonal genutzte Fahrzeuge wie etwa ein Wohnmobil oder ein Cabrio das ganze Jahr angemeldet bleiben und damit auch genutzt werden.

Was spare ich beim Wechselkennzeichen?

Mit einem Wechselkennzeichen sparen Sie die Kosten für die Zulassung eines 2. Fahrzeuges (etwa 50 €) sowie eventuell bei der Kfz-Versicherung durch einen speziellen Tarif für Wechselkennzeichen. Außerdem können Sie ohne Aufpreis beide Autos das ganze Jahr über nutzen, was etwa bei einem Saisonkennzeichen nicht der Fall wäre.

Wie funktioniert das mit dem Wechselkennzeichen?

Beim Wechselkennzeichen sind zwei Fahrzeuge der gleichen Kategorie (etwa Pkw – Pkw) mit einem gemeinsamen Nummernschild zugelassen. Nur das Fahrzeug, an dem der wechselbare Teil des Kennzeichens angebracht ist, darf am Straßenverkehr teilnehmen. Das andere Fahrzeug muss unterdessen auf Privatgrund abgestellt sein.

Übersicht Kennzeichen

Länderkennzeichen H-Kennzeichen
Ausfuhrkennzeichen Rotes Kennzeichen
Bundeswehr-Kennzeichen E-Kennzeichen
Grünes Kennzeichen Wechselkennzeichen
Behördenkennzeichen Saisonkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen Wunschkennzeichen
3D Carbon Kennzeichen Diplomatenkennzeichen
Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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