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Kfz-Versicherung kündigen: Frist

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Kfz-Versicherung kündigen Frist

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Kündigung der Kfz-Versicherung insgesamt oder der Kaskoversicherung allein gilt meist eine Frist von 1 Monat zum Vertragsende.
  • Bei einer Sonderkündigung nach Schaden oder wegen Beitragserhöhung kommt es auf den Eingang des Schreibens des Versicherers an.
  • Wird das versicherte Auto abgemeldet, endet die Kfz-Versicherung automatisch am Tag der Abmeldung.

Kann ich eine Kfz-Versicherung jederzeit kündigen?

Ihre aktuelle Kfz-Versicherung kündigen können Sie jederzeit schriftlich. Damit die Kündigung wirksam wird, müssen Sie in der Regel eine bestimmte Frist einhalten. 

Wollen Sie Ihre bisherige Kfz-Versicherung kündigen, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, so muss Ihre Kündigung 1 Monat vor Vertragsablauf bei Ihrem derzeitigen Kfz-Versicherer in Schriftform eingegangen sein.

Der Termin, an dem Ihr derzeitig laufender Kfz-Versicherungsvertrag endet, steht in Ihren Vertragsunterlagen.

Mit CHECK24 finden Sie die besten Angebote für eine günstige Kfz-Versicherung

Wie kann ich die Kfz-Versicherung kündigen?

Grund für Kündigung Frist der Kündigung Entscheidender Termin
Wechsel der Kfz-Versicherung ohne Abmeldung 1 Monat zum Vertragsablauf Ende des aktuellen Versicherungsjahres
Wechsel nach reguliertem Schaden (Sonderkündigung) 1 Monat Frist beginnt ab Eingang des entsprechenden Schreibens des Kfz-Versicherers
Wechsel wegen Beitragserhöhung (Sonderkündigung) 1 Monat Frist beginnt mit Benachrichtigung durch den Kfz-Versicherer
Umstellung von Vollkasko auf Teilkasko 1 Monat zum Vertragsablauf Ende des aktuellen Versicherungsjahres
Umstellung von Vollkasko auf Kfz-Haftpflicht 1 Monat zum Vertragsablauf Ende des aktuellen Versicherungsjahres
Umstellung von Teilkasko auf Kfz-Haftpflicht 1 Monat zum Vertragsablauf Ende des aktuellen Versicherungsjahres
Abmeldung des versicherten Autos keine/tagesaktuell Jederzeit möglich

 

Frist für Kündigung zum 30.11.

Sie können Ihre Kfz-Versicherung nur dann zum Stichtag 30.11. fristgerecht zum Jahresende kündigen, wenn Ihr Versicherungsvertrag am 31. Dezember endet.

In diesem Fall halten Sie mit einer Kündigung zum 30.11. die Kündigungsfrist von einem Monat ein.

  • Die Frist von 1 Monat vor Vertragsablauf gilt auch, wenn Sie den Umfang Ihrer Kfz-Versicherung reduzieren wollen (etwa von Vollkasko auf Teilkasko oder von Teilkasko auf die Kfz-Haftpflicht).
  • Auch wenn Sie nur Ihre zusätzliche Kaskoversicherung für Ihr Auto kündigen, können Sie dies nur fristgemäß tun.

Sollten Sie in der Kfz-Versicherung das Sonderkündigungsrecht nach einem von der Kfz-Versicherung bezahlten Schaden oder wegen einer Beitragserhöhung in Anspruch nehmen, dann läuft die Kündigungsfrist von 1 Monat, sobald Sie die neue Beitragsrechnung oder die Meldung des Kfz-Versicherers erhalten, dass der Schaden behoben ist.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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