Was bedeutet Ablehnungsfrist?
Die Ablehnungsfrist ist der Zeitraum, in dem eine Kfz-Versicherungsgesellschaft entscheidet, ob sie den Antrag auf Versicherungsschutz für ein Fahrzeug annimmt oder ablehnt.
Betroffen ist nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Details zur Frist sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt.
Wie lange ist die Ablehnungsfrist?
14 Tage nach der Antragstellung beträgt die Ablehnungsfrist bei einer Kfz-Haftpflicht mit den gesetzlichen Deckungssummen.
Für Anträge zur Kfz-Haftpflicht, die über die Mindestdeckungssummen und eventuell sogar über den vorgeschriebenen Versicherungsschutz (etwa durch zusätzliche Tarifdetails wie eine Mallorca-Police, eine Eigenschadendeckung, einen Kfz-Versicherung Rabattschutz oder eine zusätzliche Unfallversicherung für die Insassen beziehungsweise den Fahrer) hinausgehen, verlängert sich die Ablehnungsfrist auf 4 Wochen.
Info:
Lehnt eine Versicherungsgesellschaft einen Antrag in diesem Zeitraum weder ab noch unterbreitet sie dem Antragsteller ein anderes Angebot, gilt der Antrag als angenommen.
Darf mich ein Kfz-Versicherer ablehnen?
Aufgrund der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen die Versicherungsunternehmen einer Annahmepflicht.
Ein Kfz-Versicherer darf einen Antrag nur in den folgenden Fällen ablehnen:
Ablehnung wegen örtlichen Beschränkungen
- Ist ein Kfz-Versicherer in der Region des Antragstellers nicht vertreten, darf er den Antrag ablehnen. Versichert eine Gesellschaft beispielsweise nur Autos in Mecklenburg-Vorpommern, muss sie keinen Versicherungsantrag für Bayern annehmen.
Ablehnung wegen Beschränkungen auf bestimmte Personen- und Berufsgruppen
- Bietet ein Kfz-Versicherer sein Angebot nur einzelnen Personengruppen oder Berufsgruppen an, darf er Anträge anderer Gruppen ablehnen. So gibt es beispielsweise Autoversicherungen, die sich auf Fahrlehrer spezialisiert haben.
Ablehnung wegen Wagnisklasse
- Versichert eine Autoversicherung grundsätzlich bestimmte Fahrzeuge nicht – beispielsweise Lkw oder Mietautos – darf sie entsprechende Anträge ablehnen.
Ablehnung wegen Vorsicherung bei der Gesellschaft
- Ein Kfz-Versicherer darf einen Antragsteller ablehnen, wenn dieser zuvor bereits dort versichert war und die Gesellschaft:
- den Vertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat.
- vom Vertrag wegen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (falsche Angaben) zurückgetreten ist.
- Wegen Nichtzahlung des Erstbeitrages vom Vertrag zurückgetreten ist.
- den Vertrag nach einem Schadensfall/mehrerer Schadensfälle gekündigt hat.
Ein Kfz-Versicherer darf einen Antrag auf Kaskoschutz (Teilkasko oder Vollkasko) immer ablehnen, da diese Versicherungen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
Weitere Definitionen:
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Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.