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Die Ablehnungsfrist ist der Zeitraum, in dem eine Kfz-Versicherungsgesellschaft entscheidet, ob sie den Antrag auf Versicherungsschutz für ein Fahrzeug annimmt oder ablehnt.
Betroffen ist nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Details zur Frist sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt.
14 Tage nach der Antragstellung beträgt die Ablehnungsfrist bei einer Kfz-Haftpflicht mit den gesetzlichen Deckungssummen.
Für Anträge zur Kfz-Haftpflicht, die über die Mindestdeckungssummen und eventuell sogar über den vorgeschriebenen Versicherungsschutz (etwa durch zusätzliche Tarifdetails wie eine Mallorca-Police, eine Eigenschadendeckung, einen Kfz-Versicherung Rabattschutz oder eine zusätzliche Unfallversicherung für die Insassen beziehungsweise den Fahrer) hinausgehen, verlängert sich die Ablehnungsfrist auf 4 Wochen.
Info:
Lehnt eine Versicherungsgesellschaft einen Antrag in diesem Zeitraum weder ab noch unterbreitet sie dem Antragsteller ein anderes Angebot, gilt der Antrag als angenommen.
Aufgrund der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen die Versicherungsunternehmen einer Annahmepflicht.
Ein Kfz-Versicherer darf einen Antrag nur in den folgenden Fällen ablehnen:
Ablehnung wegen örtlichen Beschränkungen
Ablehnung wegen Beschränkungen auf bestimmte Personen- und Berufsgruppen
Ablehnung wegen Wagnisklasse
Ablehnung wegen Vorsicherung bei der Gesellschaft
Ein Kfz-Versicherer darf einen Antrag auf Kaskoschutz (Unterschied Vollkasko oder Teilkasko) immer ablehnen, da diese Versicherungen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
Weitere Definitionen:
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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