Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Chat-Assistentin. Sie können mich jederzeit erreichen.
Weiter zum Kundenservice
Sind Versicherungsnehmer und Halter eines Fahrzeuges nicht identisch, wird dies als abweichende Halterschaft bezeichnet.
Am häufigsten tritt eine abweichende Halterschaft auf, wenn Eltern als Versicherungsnehmer für die Autos ihrer Kinder auftreten, um ihnen eine bessere Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) zu ermöglichen.
Der Halter des Fahrzeugs ist im Normalfall derjenige, der das Verfügungsrecht über das Fahrzeug hat. Diese natürliche oder juristische Person (Firma) ist dann auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) eingetragen.
Weitere Definitionen:
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
CHECK24 Bewertungen