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Der Beifahrer in einem Auto gehört zu den Insassen. Bei einem Unfall beziehungsweise Schaden sind Beifahrer über die Kfz-Versicherung geschützt.
Bei einem Verkehrsunfall ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallfahrzeuges zuständig. Die Schäden des Beifahrers übernimmt also entweder die Kfz-Haftpflicht des eigenen Fahrzeuges oder die gegnerische Autoversicherung.
Auch Schäden, die Beifahrer bei der Benutzung des versicherten Fahrzeuges an anderen Fahrzeugen verursachen, sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Wagens gedeckt (§7 Straßenverkehrsgesetz). Grundlage ist die allgemeine Betriebsgefahr jedes Autos.
Beispiel:
Der Beifahrer stößt beim Öffnen mit der Autotür gegen an anderes Fahrzeug und beschädigt dieses.
Verursacht der Beifahrer einen Schaden am eigenen Auto, sind diese hingegen nur über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Der Versicherungsschutz für Beifahrer umfasst
Auch bei einem Schaden durch einen Defekt am Auto – etwa ein geplatzter Reifen – sind Beifahrer mitversichert. Allerdings kommt die Versicherung dann nur für körperliche Schäden auf.
Bei Schäden durch höhere Gewalt (etwa durch einen Blitzschlag) ist die Kfz-Haftpflicht hingegen haftungsbefreit.
Um Beifahrer darüber hinaus zusätzlich abzusichern, kann der Versicherungsnehmer eine Insassenunfallversicherung abschließen.
Weitere Definitionen:
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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