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Die berechtigten Fahrer eines versicherten Autos sind im sogenannten Fahrerkreis aufgeführt. Sie dürfen den Pkw fahren und haben bei einem Schaden den vollen Versicherungsschutz.
Der Versicherungsnehmer des Kfz legt die Fahrer fest. Diese stehen dann im Versicherungsvertrag.
Sie können den Fahrerkreis jederzeit erweitern. Ebenso ist es möglich, berechtigte Fahrer zu streichen.
Ändern sich die berechtigten Fahrer, müssen Sie das Ihrer Kfz-Versicherungsgesellschaft unverzüglich mitteilen.
Bei einigen Versicherern beziehungsweise Tarifen können auch sehr kurzfristig neue Fahrer für eine bestimmte Zeit hinzugefügt werden. Das macht etwa Sinn, wenn ein Zusatzfahrer für den Urlaub eingesetzt werden soll.
Das Eintragen von Fahrern an sich kostet nichts. Ein anderer/weiterer Fahrer führt aber zu einer Neuberechnung des Beitrages.
Allgemein gilt: Je größer der Fahrerkreis, desto teurer ist der Kfz-Versicherungsschutz. Gleiches gilt bei jungen Fahrern, aber auch bei einer Kfz-Versicherung für Senioren.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, berechtigte Fahrer zu benennen:
1. Personalisiert (enger Fahrerkreis)
2. Abstrakt (erweiterter Fahrerkreis)
3. Offener/Unbestimmter Personenkreis
Ein in der Kfz-Versicherung nicht eingetragener Fahrer wird bei einem Schaden/Unfall zum Problem.
Der Versicherungsnehmer begeht eine Obliegenheitsverletzung, da er gegenüber der Versicherung falsche Angaben gemacht hat. Der Kfz-Versicherer kann daher:
Der unberechtigte Fahrer kann von der Versicherung in Regress genommen werden. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist dies unter Umständen in voller Schadenshöhe möglich.
Geschädigte Unfallgegner werden trotzdem in vollem Umfang von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt.
Weitere Definitionen:
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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