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Bei einer Doppelversicherung ist ein Fahrzeug gleichzeitig bei zwei Kfz-Versicherungsgesellschaften versichert. Das heißt, es ist mehr als ein Kfz-Versicherungsvertrag aktiv.
Eine solche sogenannte Doppeldeckung kann beispielsweise aufgrund einer fehlerhaften Kündigung beim Wechsel der Kfz-Versicherung oder einem zu früh angegebenen Kfz-Versicherungsbeginn vorkommen.
Die Mehrfachversicherung wird in der Regel durch die zuständige Kfz-Zulassungsstelle bemerkt, die die neue Versicherung über die bereits bestehende Deckung informiert.
Wenn Sie feststellen, dass Sie in der Kfz-Versicherung doppelt versichert sind, muss einer der Verträge aufgehoben werden, da eine Doppeldeckung in Deutschland unzulässig ist.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Bestandsversicherung oder Ihren Makler (etwa CHECK24) umgehend über die Doppelversicherung informieren. Dieser muss erneut eine aktive Deckung an die Zulassungsstelle übermitteln. Dies geschieht elektronisch. So vermeiden Sie unnötige Schwierigkeiten in Bezug auf die vorgeschriebene Versicherungsdeckung.
Dabei gilt: Der ältere Vertrag bleibt bestehen. Der zuletzt abgeschlossene Vertrag wird aufgehoben.
Kann Betrug nachgewiesen werden (zum Beispiel, um bei einem Schaden doppelt abzukassieren), dürfen beide Kfz-Versicherungsgesellschaften die Verträge aufheben.
Der Versicherte bekommt kein Geld und muss mit rechtlichen Schritten gegen sich rechnen.
Grundlage ist § 78 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes.
Sie können selbstverständlich 2 Autos bei einer Gesellschaft versichern. Für jedes Auto gibt es aber einen eigenen Versicherungsvertrag.
Weitere Definitionen:
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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