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Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht

Die Deckungssumme ist die Zusage der Kfz-Versicherung, bis zu welchem Geldbetrag in der Kfz-Haftpflicht die Gesellschaft bei einem Schaden maximal haftet.

Was sind die gesetzlichen Mindestdeckungssummen?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflicht betragen:

  • 7,5 Mio. Euro für Personenschäden
  • 1,22 Mio. Euro für Sachschäden
  • 50.000 Euro für Vermögensschäden

Für die Kaskoversicherungen (Teilkasko und Vollkasko) gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Doch auch hier variieren die Deckungssummen je nach Anbieter und Tarif.

Unterschiede gibt es unter anderem bei diesen Versicherungsleistungen:

Versicherungen mit hoher Deckungssumme

Wählen Sie bei CHECK24 einen Tarif aus, in dem der Kfz-Versicherer für Schäden der Kfz-Haftpflicht pauschal eine Versicherungssumme von 100 Millionen Euro anbietet.

Inzwischen enthalten die meisten Kfz-Haftpflichtversicherungen diese Summen.

Bei Personenschäden sind außerdem Angebote attraktiv, die bis zu 15 Millionen Euro je geschädigter Person bezahlen.

Warum ist eine hohe Deckung wichtig?

In der Kfz-Haftpflicht ist es sehr sinnvoll, auf eine besonders hohe Deckungssumme zu achten.

Vor allem ein Unfall mit Personenschaden kann Kosten nach sich ziehen, welche die gesetzlich vorgeschriebene Deckungsgrenze deutlich überschreiten.

Der Kfz-Versicherer zahlt im Schadenfall jedoch nur bis zur vereinbarten Höchstsumme. Für darüber hinaus gehende Ansprüche haften Sie als Versicherungsnehmer mit Ihrem Privatvermögen.

Tarife mit unbegrenzter Deckung

Ja, es gibt Tarife mit unbegrenzter Deckung. Dann kommt die Gesellschaft im Versicherungsfall für Schäden in beliebiger Höhe auf.

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Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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