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Die Hauptfälligkeit ist das Datum, zu dem ein Kfz-Versicherungsvertrag beginnt beziehungsweise endet.
Bei der Kfz-Versicherung fällt die Hauptfälligkeit meist auf den 1. Januar.
Wird die Kfz-Versicherung jährlich bezahlt, ist zur Hauptfälligkeit auch der Versicherungsbeitrag für das kommende Versicherungsjahr fällig (siehe: Das sind die Folgen, wenn die Kfz-Versicherung nicht bezahlt wird)
Ihre Kfz-Versicherung kündigen Sie zur nächsten Hauptfälligkeit – also zum Ende der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages. Die Kündigungsfrist ist 1 Monat. Der Kfz-Versicherer muss Ihre Kündigung also spätestens 1 Monat VOR der Hauptfälligkeit erhalten.
Nein; Die Hauptfälligkeit eines Kfz-Versicherungsvertrages legt der Kfz-Versicherer fest. Sie als Kunde können die Hauptfälligkeit demnach nicht ändern (lassen).
Weitere Definitionen:
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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