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Wer ein Auto least, der „mietet” es gewissermaßen für einen bestimmten Zeitraum. Dieser liegt in der Regel zwischen 2 und 5 Jahren.
Während der vereinbarten Laufzeit kann der Vertrag nicht gekündigt werden.
Der Pkw gehört weiterhin dem Leasinggeber (Hersteller, Autohaus oder Bank).
Die Kfz-Versicherung für die Laufzeit des Leasingvertrages bezahlt stets der Leasingnehmer.
In den meisten Leasingverträgen kann sich der Leasingnehmer den Autoversicherer dabei selbst aussuchen.
In der Regel verlangt der Leasinggeber zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht den Abschluss einer Vollkaskoversicherung.
Wählen Sie einen Kaskotarif OHNE Werkstattbindung, aber MIT einer möglichst hohen GAP-Versicherung.
In manchen Fällen ist die (Vollkasko-)Versicherung bereits im Vertrag enthalten. Das schlägt sich dann in höheren Leasingraten nieder.
Wie es mit Ihrer Kfz-Versicherung nach Ende des Leasingvertrages weitergeht, hängt davon ab, was anschließend mit dem Pkw geschieht:
Auch die fällige Kfz-Steuer für die Laufzeit wird vom Leasingnehmer gezahlt.
Auf Wunsch kann der jährlich fällige Betrag anteilig in den Monatsraten beim Leasing eingerechnet werden.
Weitere Definitionen:
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
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