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Enthält Ihr Kfz-Versicherungsvertrag eine Neuwertentschädigung (auch Neupreisentschädigung), erstattet die Teilkasko oder Vollkasko bei Diebstahl oder bei Totalschaden den Neupreis des Fahrzeuges.
Ohne diese Option erhalten Sie nur den niedrigeren Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Unfalles.
Bei CHECK24 gibt es je nach gewähltem Kaskotarif eine Neupreisentschädigung bis zu 36 Monaten Laufzeit.
Die Laufzeit für eine Neupreisentschädigung beginnt ab dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges. Das ist wichtig bei Neuwagen, die als Tageszulassung verkauft worden sind.
Eine Kaufpreisentschädigung ist für Gebrauchtwagen über 3 Jahre sinnvoll.
Dieser Kaufpreisschutz ist ebenfalls befristet, beginnt jedoch im Unterschied zur Neuwertentschädigung in der Regel ab dem Versicherungsbeginn.
Bei einem Totalverlust des Fahrzeuges erhält der Versicherungsnehmer den bezahlten Kaufpreis in voller Höhe von der Versicherung.
Weitere Definitionen:
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
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