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Sie bekommen eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn Ihr Auto bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall so stark beschädigt wurde, dass Sie es so nicht mehr fahren können.
Außerdem gelten diese weiteren Voraussetzungen:
Für Freizeitfahrzeuge wie Quads und Wohnmobile gibt es in aller Regel keine Nutzungsausfallentschädigung.
Auch bei einem Totalschaden des Autos haben Sie einen Anspruch auf die Nutzungsentschädigung. Berücksichtigt wird die Zeit für die Suche nach einem Ersatzwagen bis zum Kauf beziehungsweise der Lieferung des Pkw. Es muss sich aber in einem angemessenen Zeitrahmen bewegen.
Den Nutzungsausfall bekommen Sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt.
Alternativ können Sie sich ersatzweise auch einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Kfz-Haftpflicht nehmen. Der Leihwagen sollte eine Fahrzeugkategorie niedriger als Ihr eigenes Auto eingestuft sein.
Im Normalfall bezahlen Kfz-Versicherer eine Ausfallentschädigung für maximal 14 Tage nach dem Unfall. In dieser Zeit sollte das Auto repariert sein. Nur im begründeten Einzelfall wird länger entschädigt.
Wenn Sie eine Teilschuld am Unfall haben, kürzt die Versicherung die Nutzungsausfallentschädigung an Sie um den Schuldanteil – also beispielsweise bei einer festgestellten Mitschuld von 20 Prozent um diesen Anteil.
Haben Sie sich für einen Mietwagen entschieden, müssen Sie einen Teil der Mietwagenkosten selbst tragen.
Wie viel Geld Sie bekommen, berechnet sich nach der Nutzungsausfalltabelle (EurotaxSchwacke). Die Tabelle enthält 11 Entschädigungsgruppen mit spezifischen Entschädigungshöhen pro Tag.
Die individuelle Zuordnung nimmt bei jedem Schadenfall ein Sachverständiger vor. Er kalkuliert auch, wie lange die Reparatur oder Wiederbeschaffung dauern wird.
Jedes Fahrzeugmodell (es gibt rund 38.000) wird einer der Gruppen A bis L zugeordnet. Entscheidend sind neben dem Modell unter anderem die Kriterien:
Junge Sportwagen oder Oberklassen-Limousinen sind somit in einer hohen Entschädigungsgruppe. Die Entschädigung ist entsprechend höher als für einen alten Klein- oder Kompaktwagen.
Gruppe |
Tagessatz |
---|---|
A |
23 € |
B |
29 € |
C |
35 € |
D |
38 € |
E |
43 € |
F |
50 € |
G |
59 € |
H |
65 € |
J |
79 € |
K |
119 |
L |
175 € |
Für Motorräder gibt es eine eigene Nutzungsausfallentschädigungstabelle mit 9 Gruppen. Entscheidend für die Eingruppierung ist der Hubraum. Die Entschädigungszahlung reicht von 10 Euro am Tag (Hubraum bis 50 ccm) bis 65 Euro am Tag (Hubraum über 1.200 ccm oder 72 kW).
Den Antrag auf Nutzungsausfallentschädigung stellen Sie schriftlich beim Kfz-Versicherer des Unfallverursachers.
Das geht nur, wenn Sie zuvor einen zur Verfügung gestellten Ersatzwagen abgelehnt haben.
Im Schreiben sollten diese Informationen enthalten sein:
Weitere Definitionen:
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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