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Ein Personenschaden liegt vor, wenn Menschen durch den Gebrauch des versicherten Autos verletzt werden. Das können zum einen andere Verkehrsteilnehmer sein, zum anderen aber auch die Fahrzeuginsassen mit Ausnahme des Fahrers.
Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Am einfachsten ist die Sachlage, wenn einer der Unfallbeteiligten zu 100 Prozent schuld am Autounfall ist. Dann übernimmt die Kfz-Haftpflicht des Unfallfahrers die finanzielle Verantwortung für alle Personenschäden in vollem Umfang.
Häufig wird die Schuldfrage jedoch prozentual aufgeteilt – beispielsweise 60 zu 40. Dann regeln die beteiligten Versicherungsgesellschaften die Entschädigung unter sich.
Geschädigte erhalten aber in jedem Fall ihre berechtigten Ansprüche auf Schadenersatz ausbezahlt.
Gesetzlich muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Unfall mit Personenschaden bis zu 7,5 Millionen Euro bezahlen. Das ist die Mindestdeckungssumme.
Je nach Kfz-Versicherer und Tarif sind die Versicherungssummen deutlich höher. Üblich ist inzwischen eine Haftung von bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person. Es gibt sogar Tarife mit unbegrenzter Haftungshöhe im Schadensfall.
Je nach Schwere des Personenschadens erhalten Geschädigte unter anderem diese Versicherungsleistungen:
Entschädigt werden alle Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers.
Der Fahrer als Schadenverursacher hingegen erhält keinen Schadenersatz.
Fahrerunfallversicherung
Damit auch alle Fahrer Ihres Autos bei einem selbstverursachten Unfall mit Personenschaden abgesichert ist, können Sie eine zusätzliche Fahrerunfallversicherung abschließen.
Sowohl eine Kfz-Teilkasko als auch eine Vollkaskoversicherung decken (unterschiedliche) Schäden am versicherten Fahrzeug ab.
Eine Teilkaskoversicherung ist vor allem für Fahrzeugschäden durch höhere Gewalt zuständig. Dazu zählen Schäden durch einen Wildunfall und Unwetter (Sturm und Hagel), aber auch Autodiebstahl.
Sofern Sie eine Vollkaskoversicherung für Ihr Auto abgeschlossen haben, erhalten Sie auch nach einem Unfall mit Eigenverschulden von der Gesellschaft eine Entschädigung für Ihr demoliertes Fahrzeug. Die Vollkasko greift zudem bei Schäden durch Vandalismus und Fahrerflucht nicht ermittelbarer Personen.
Weitere Definitionen:
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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