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Schaden zurückkaufen

Mit dem Schadenrückkauf ersetzen Sie Ihrer Kfz-Versicherung die Kosten eines regulierten Schadens. Das bedeutet, letztendlich bezahlen Sie den Schaden selbst.

Einen Schadenrückkauf ermöglicht jede Kfz-Haftpflichtversicherung. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Bei einer zusätzlichen Vollkaskoversicherung beinhalten viele Tarife ebenfalls die Möglichkeit des Rückkaufes von Vollkaskoschäden.

Was ist der Vorteil?

Wenn Sie den Schaden zurückkaufen, werden Sie nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Der Beitrag im kommenden Versicherungsjahr bleibt somit stabil oder sinkt sogar. Ohne den Schadenrückkauf zahlen Sie durch die Rückstufung deutlich mehr.

Wie funktioniert ein Schadenrückkauf?

Bei einem Schadenrückkauf reguliert die Kfz-Versicherung einen gemeldeten Schaden wie gewohnt. Die Gesellschaft geht also in Vorleistung und bezahlt die gesamten anfallenden Schadenskosten.

Nach Abschluss des Versicherungsfalles erhalten Sie den Abschlussbericht des Kfz-Versicherers mit den Gesamtkosten.

Frist: Wie lange ist ein Schadenrückkauf möglich?

Nach Erhalt des Abschlussberichtes haben Sie 6 Monate Zeit, um die Schadenskosten selbst zu übernehmen. Entscheiden Sie sich dafür, teilen Sie dies dem Versicherer mit und überweisen ihm den Betrag.

Für die Versicherung ist es dann so, als hätte es den Schaden nie gegeben.

Lohnt sich ein Rückkauf?

Ob sich ein Rückkauf lohnt, hängt von der Schadenshöhe und Ihrer aktuellen Schadenfreiheitsklasse ab.

Einen Schaden zurückzahlen ist immer dann sinnvoll, wenn die steigenden Beiträge (über die nächsten Jahre gesehen) höher ausfallen als die Übernahme des entstandenen Schadens.

Als grobe Orientierung lässt sich sagen, dass es sich oftmals finanziell lohnt, wenn Sie Schäden unter 1.000 Euro zurückkaufen.

Wie berechne ich den Schadenrückkauf?

Für die Berechnung sind diese Faktoren wichtig:

  • Aktuelle Schadenfreiheitsklasse
  • Neue Schadenfreiheitsklasse nach der Rückstufung (anhand Rückstufungstabelle des Versicherers)
  • Bisheriger Kfz-Versicherungsbeitrag
  • Schadenshöhe
  • Selbstbeteiligung im Schadensfall (nur bei Vollkasko relevant)

Der Versicherer nennt im Abschlussbericht eines Schadensfalles seine entstandenen Kosten sowie die neue Schadenfreiheitsklasse.

Meist informiert die Gesellschaft darin auch, ob sich ein Schadenrückkauf für den Versicherungsnehmer lohnen würde.

Gibt es Alternativen?

Ja, eine weitere Möglichkeit, eine Beitragserhöhung nach einem Schaden zu verhindern, ist die Tarifoption „Rabattschutz”. Ist dieser vertraglich enthalten, ist mindestens ein Schaden pro Jahr sozusagen „frei”. Die Schadensfreiheitsklasse beziehungsweise Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt damit erhalten.

Den Vorteil genießen Sie jedoch nur, solange Sie in diesem Tarif bleiben. Bei einem Kfz-Versicherungswechsel werden die Schäden der Vergangenheit bei der Beitragsberechnung der Kfz-Versicherung berücksichtigt.

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Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

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