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Mit dem Schadenrückkauf ersetzen Sie Ihrer Kfz-Versicherung die Kosten eines regulierten Schadens. Das bedeutet, letztendlich bezahlen Sie den Schaden selbst.
Einen Schadenrückkauf ermöglicht jede Kfz-Haftpflichtversicherung. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Bei einer zusätzlichen Vollkaskoversicherung beinhalten viele Tarife ebenfalls die Möglichkeit des Rückkaufes von Vollkaskoschäden.
Wenn Sie den Schaden zurückkaufen, werden Sie nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Der Beitrag im kommenden Versicherungsjahr bleibt somit stabil oder sinkt sogar. Ohne den Schadenrückkauf zahlen Sie durch die Rückstufung deutlich mehr.
Bei einem Schadenrückkauf reguliert die Kfz-Versicherung einen gemeldeten Schaden wie gewohnt. Die Gesellschaft geht also in Vorleistung und bezahlt die gesamten anfallenden Schadenskosten.
Nach Abschluss des Versicherungsfalles erhalten Sie den Abschlussbericht des Kfz-Versicherers mit den Gesamtkosten.
Nach Erhalt des Abschlussberichtes haben Sie 6 Monate Zeit, um die Schadenskosten selbst zu übernehmen. Entscheiden Sie sich dafür, teilen Sie dies dem Versicherer mit und überweisen ihm den Betrag.
Für die Versicherung ist es dann so, als hätte es den Schaden nie gegeben.
Ob sich ein Rückkauf lohnt, hängt von der Schadenshöhe und Ihrer aktuellen Schadenfreiheitsklasse ab.
Einen Schaden zurückzahlen ist immer dann sinnvoll, wenn die steigenden Beiträge (über die nächsten Jahre gesehen) höher ausfallen als die Übernahme des entstandenen Schadens.
Als grobe Orientierung lässt sich sagen, dass es sich oftmals finanziell lohnt, wenn Sie Schäden unter 1.000 Euro zurückkaufen.
Für die Berechnung sind diese Faktoren wichtig:
Der Versicherer nennt im Abschlussbericht eines Schadensfalles seine entstandenen Kosten sowie die neue Schadenfreiheitsklasse.
Meist informiert die Gesellschaft darin auch, ob sich ein Schadenrückkauf für den Versicherungsnehmer lohnen würde.
Ja, eine weitere Möglichkeit, eine Beitragserhöhung nach einem Schaden zu verhindern, ist die Tarifoption „Rabattschutz”. Ist dieser vertraglich enthalten, ist mindestens ein Schaden pro Jahr sozusagen „frei”. Die Schadensfreiheitsklasse beziehungsweise Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt damit erhalten.
Den Vorteil genießen Sie jedoch nur, solange Sie in diesem Tarif bleiben. Bei einem Kfz-Versicherungswechsel werden die Schäden der Vergangenheit bei der Beitragsberechnung der Kfz-Versicherung berücksichtigt.
Weitere Definitionen:
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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