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Bei einer Tageszulassung lässt ein Autohändler einen Neuwagen für einen Tag auf sich zu.
Normalerweise erfolgt die Tageszulassung eines Pkw nur auf dem Papier. Der Kfz-Händler wird von der Zulassungsstelle als erster Fahrzeughalter in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen. Das Auto wird aber in der Regel überhaupt nicht im Straßenverkehr gefahren.
Ein Kfz mit Tageszulassung gilt laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 109/04 vom 12.1.2005) als Neuwagen, wenn diese 3 Kriterien erfüllt sind:
Der Kilometerstand ist dagegen nicht definiert. Die Fahrleistung ist bei Tageszulassungen aber fast immer sehr gering und liegt zwischen 0 und wenigen 100 Kilometern.
Autokäufer bekommen einen Neuwagen mit hohem Rabatt gegenüber dem Listenpreis. Das Auto ist sofort verfügbar. Ein Wertverlust des Autos wegen der Kurzzeitzulassung ist fast nicht gegeben.
Autohändler können mit Kurzzeitzulassungen attraktive Angebote machen. Sie verkaufen mehr Fahrzeuge, machen mehr Umsatz und erhalten mehr Herstellerprämien.
Autohersteller erhöhen so ihre Absatzzahlen und erhalten so eine bessere Statistik.
Autokäufer sollten bedenken, dass die Garantie (Gewährleistungsfrist) des Herstellers wie auch die Neupreisentschädigung in der Vollkasko oder Teilkasko ab dem Tag der Erstzulassung laufen.
Sind vom Datum der Erstzulassung bis zum Verkauf des Pkw mehrere Monate vergangen, kann das die restliche Garantiezeit bei Fahrzeugmängeln beziehungsweise die Erstattungszeit bei einem technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden deutlich einschränken.
Außerdem bieten einige Kfz-Versicherer spezielle Beitragsrabatte für die Erstversicherung von Neuwagen an. Diese Rabatte gelten bei einem Auto mit Tageszulassung im Zweifel nicht.
Ein Fahrzeug mit Tageszulassung nehmen Sie so, wie es auf dem Hof steht. Individuelle Konfigurationen sind nicht möglich.
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Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
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