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Ein Kfz-Versicherungsjahr beginnt meist am 1. Januar und endet mit dem 31. Dezember. Es umfasst also 12 Monate. Denn viele Kfz-Versicherungsverträge sind an das Kalenderjahr gebunden.
Wenn Sie jedoch ein Auto neu auf sich zulassen und damit auch versichern, geschieht das in aller Regel im Laufe des Jahres.
Den gewünschten Beginn der Kfz-Versicherung für ein Fahrzeug geben Sie bereits im Kfz-Versicherungsantrag an – zum Beispiel den 15. Mai.
Viele Kfz-Versicherungsverträge laufen dann ab diesem Versicherungsdatum bis zum Jahresende. Sie zahlen nur anteilig für diesen Zeitraum Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag. Im Beispielfall wären es 7,5 Monate.
Das neue Versicherungsjahr mit vollen 12 Monaten schließt dann nahtlos am 1. Januar des Folgejahres an.
Es gibt auch Kfz-Versicherer, die grundsätzlich unterjährig versichern. Das bedeutet, die Versicherung gilt ab dem Abschlussdatum genau ein Jahr. Sie läuft dann zum Beispiel vom 15. Mai bis zum 14. Mai des Folgejahres.
Eine Kfz-Versicherung mit einer unterjährigen Vertragslaufzeit wie im oben beschriebenen Beispiel können Sie sogar nur unterjährig wechseln.
In der Autoversicherung gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsende. Im Beispielfall (Laufzeit bis einschließlich 14. Mai) müsste der Versicherer Ihre Kündigung spätestens am 14. April erhalten haben.
Bei Kfz-Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit auf das Kalenderjahr hingegen ist ein regulärer Kfz-Versicherungswechsel immer zum Jahreswechsel möglich. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von 1 Monat. Der Stichtag ist dann der 30. November.
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Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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