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Die vorläufige Deckung überbrückt den Zeitraum zwischen dem Abschluss einer Kfz-Versicherung und der Zahlung des ersten Beitrages.
Damit ist sichergestellt, dass Ihr Auto vom Tag der Anmeldung an versichert ist. Eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Voraussetzung, um ein Auto zuzulassen und damit fahren zu dürfen.
Eine vorläufige Deckungszusage brauchen Sie, falls Sie einen Autounfall haben. Dann melden Sie den Schaden einfach Ihrer Versicherung – und diese regelt alles Weitere für Sie.
Die vorläufige Deckungszusage gibt Ihnen Ihr Kfz-Versicherer nach dem Vertragsabschluss. Die sogenannte eVB-Nummer belegt dies.
Wie lange eine Deckungszusage gilt, ist genau definiert und im Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) in § 49 bis § 52 geregelt.
Die vorläufige Deckungszusage beginnt, sobald der Kfz-Versicherer Ihnen die eVB-Nummer zusendet.
In Kraft tritt die vorläufige Deckung an dem Tag, an dem Sie das Auto zulassen – also auf sich anmelden oder ummelden.
Ist das Auto bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Kfz-Versicherungsschutz sofort beziehungsweise ab dem Zeitpunkt, den Sie mit der Versicherung vereinbart haben.
Die vorläufige Deckungszusage der Autoversicherung endet, wenn Sie den Versicherungsvertrag von der Gesellschaft bekommen UND den ersten Beitrag – die Erstprämie - bezahlt haben (was passiert, wenn die Kfz-Versicherung nicht bezahlt wird, lesen sie hier).
Ab diesem Zeitpunkt gelten die normalen Versicherungsbedingungen mit vollem Versicherungsschutz.
Die vorläufige Deckung gilt immer bei der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Schließen Sie zusätzlich eine Vollkasko oder Teilkasko ab, ist bei einigen Anbietern ebenfalls eine vorläufige Deckungszusage vor der Bezahlung des ersten Beitrages möglich.
Mit einer vorläufigen Deckungszusage dürfen Sie übrigens nicht nur in ganz Deutschland mit dem versicherten Auto fahren, sondern auch in der gesamten EU und in vielen weiteren Ländern.
Eventuell benötigen Sie für Auslandsfahrten eine Grüne Versicherungskarte (Grüne Karte). Diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Der Versicherungsschutz gilt jedoch nicht in jedem Tarif weltweit. Ob und welche Staaten bei Ihnen eventuell vertraglich ausgeschlossen sind, erfahren Sie von Ihrem Versicherer.
Ja, die Deckungszusage wird in diesen Fällen widerrufen:
Kommt der Versicherungsvertrag nicht zustande, müssen Sie trotzdem für die Zeit, in der die vorläufige Deckung galt, einen Teilbeitrag bezahlen. Es wird tagesgenau abgerechnet.
Beispiel:
Beitrag im Monat |
Vorläufige Deckung bis Widerruf 7 Tage |
---|---|
40 € | ~10 € |
Weitere Definitionen:
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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