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Merkantiler Minderwert in der Kfz-Versicherung

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Merkantiler Minderwert

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch wenn ein Auto nach einem nicht verschuldeten Unfall vollständig repariert ist, gibt es einen Wertverlust.
  • Diese Wertminderung lässt sich berechnen. Es gibt aber keine verbindliche Formel dafür.
  • Einen merkantilen Minderwert in der Kfz-Versicherung gibt es nur in der Kfz-Haftpflicht.

Was ist der merkantile Minderwert?

Als merkantiler Minderwert in der Kfz-Versicherung wird der Wertverlust eines Autos trotz vollständiger Reparatur nach einem nicht selbst verursachten Unfall bezeichnet.

Mag sich das Auto nach der Reparatur vielleicht in einem besseren Zustand befinden als zuvor, handelt es sich nun doch um einen Unfallwagen. Und dies hat automatisch einen Wertverlust bei einem möglichen Verkauf zur Folge.

Diesen merkantilen, also rechnerischen Wertverlust gibt es allein in der Kfz-Haftpflicht

Im Zuge einer fiktiven Abrechnung können Sie sich den Betrag auch auszahlen lassen.

Ausgleich für Wertverlust einfordern!

Der Wertverlust muss bei der Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers geltend gemacht werden. Als Grundlage gilt das Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständigen.

Wie hoch ist der merkantile Minderwert?

Der merkantile Minderwert in der Kfz-Versicherung ist eine rein rechnerische Größe. Für dessen Berechnung gibt es keine verbindliche Formel.

Eine Berechnung eines merkantilen Minderwertes ist also immer eine subjektive Sache. Und damit wird er schnell zum Streitpunkt zwischen Geschädigtem und der gegnerischen Kfz-Haftpflicht – und damit letztlich ein Fall für die Gerichte.

Dazu kommt, dass die deutsche Justiz hinsichtlich der Ausgleichszahlungen nicht einheitlich argumentiert. Die Einzelfallentscheidungen sind teilweise höchst unterschiedlich.

  • Klar geregelt ist lediglich, dass die Wertminderung bei einem neueren Auto deutlich höher ist als bei einem älteren Gebrauchtwagen.
  • Strittig und damit eine Einzelfallentscheidung ist, ob bei älteren Gebrauchtwagen mit hoher Laufleistung überhaupt ein Schadenersatz wegen merkantilem Minderwert zu leisten ist. Als Gegenargument wird angeführt, dass eine erfolgte Reparatur den Wert des Gebrauchten eher steigern wird.

 

Wie berechnet man den merkantilen Minderwert?

Zur Berechnung des merkantilen Minderwertes sind mehrere Berechnungsmethoden in Gebrauch. Diese bauen teilweise aufeinander auf.

Zumindest bei einem neuen Auto kann die Faustformel für eine erste Einschätzung herangezogen werden.

Dabei werden für die ersten 4 Betriebsjahre jeweils feste Prozentsätze für den Minderwert angesetzt, ausgehend von den Kosten für die Reparatur des Autos.

Für das erste Jahr sind dies 25 Prozent, für die Jahre 2 bis 4 jeweils 5 % weniger.

Beispiel für die Faustformel:

Alter des Neuwagens: 9 Monate (nach Zulassung)

Kosten der Reparatur: 4.000 Euro

Davon 25%: Merkantiler Minderwert in Höhe von 1.000 Euro.

Landet der Fall anschließend doch vor Gericht, legt der Richter den endgültigen Betrag fest.

Welche Berechnungsmethoden gibt es?

Für welche der diversen Methoden zur Berechnung des merkantilen Minderwertes sich der Kfz-Gutachter in seinem Unfallgutachten am Ende entscheidet, hängt nicht zuletzt auch von den Gegebenheiten vor Ort ab, wie etwa der Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

Methode zur Berechnung Erläuterung
Ruhkopf & Sahm Minderwert gleich (Veräußerungswert + Reparaturkosten) * Xr ÷ 100. Variable Xr liegt zwischen 3 und 7 und ist abhängig von Fahrzeugalter und Vorschäden
Kassler Modell (regional) ähnlich Ruhkopf & Sahm
Hamburger Methode (regional) Minderwert gleich (Richtarbeiten/Karosseriearbeiten) x Gesamtreparaturkosten x Quote. Die Quote (30% – 0%) ist abhängig von der Laufleistung
Bremer Modell (nach Ruhkopf & Sahm sowie Halbgewachs) Lediglich Fahrzeugalter und Reparaturkosten werden hier berücksichtigt
BVSK (Bundesverband Sachverständiger) Minderwert = Wiederbeschaffungswert * K-Faktor * (%-Wert + M-Wert) ÷ 100. Der K-Faktor (Korrekturfaktor) bezieht sich auf Schadensintensität (%-Wert) und Marktgängigkeit (M-Wert)
Zeisberg: Marktrelevanz- und Faktorenmethode (MFM) Minderwert = [(Veräußerungswert ÷ 100) + (Veräußerungswert ÷ Neupreis * Reparaturkosten * Schadensumfang * Alterskorrektur)] * FM * FV. FM ist die Marktgängigkeit eines Automodelles, FV sind Vorschäden
Halbgewachs (mit Obergrenze) Minderwert = X * (Veräußerungswert + Gesamtreparaturkosten) ÷ 100. Dabei setzt sich X zusammen aus Wertverhältnis, Kostenverhältnis und Aufwandsverhältnis. Besonderheit: Ab einem Fahrzeugalter von 72 Monaten sieht dieses Modell keine merkantile Wertminderung mehr vor. 

 

Wann wird die Wertminderung nicht ausgezahlt?

Nicht eingefordert werden kann die Auszahlung des merkantilen Minderwertes vonseiten des Geschädigten, wenn:

  • Das beschädigte Fahrzeuge OHNE vorherige Reparatur verkauft werden soll. Eine erfolgte Reparatur ist Voraussetzung, um einen merkantilen Minderwert geltend zu machen.
  • Es sich beim entstandenen Schaden um einen Bagatellschaden am Auto handelt. Bei einem Schaden bis zu einer Höhe von etwa 750 Euro gilt ein Auto nach erfolgter Reparatur nicht als Unfallauto.
  • Bei nicht reparierten Vorschäden oder Altschäden. In einem solchen Fall ist die Wertminderung durch den jüngsten Unfall nicht genau nachweisbar.
  • Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden. Eine zusätzliche Wertminderung ist hier nicht vorgesehen.
  • Es sich um einen Schaden handelt, der von der eigenen Kaskoversicherung bezahlt wird (erfahren Sie mehr zu: Vollkasko oder Teilkasko – Unterschiede).
Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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