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Nachhaftung in der Kfz-Versicherung

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Nachhaftung in der Kfz-Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nachhaftung in der Kfz-Versicherung gilt in der Kfz-Haftpflicht.
  • Sie stellt sicher, dass der Versicherte auch nach Beendigung seines Vertrages im Schadensfall noch Leistungen erhält.
  • Der zeitliche Überlauf in der Nachhaftung beträgt in der Regel einen Monat nach Auslaufen des Versicherungsvertrages.

Nachhaftung: Erklärung

Die Nachhaftung in der Kfz-Versicherung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer auch noch nach Beendigung seines Vertrages in der Kfz-Haftpflicht im Schadensfall noch Leistungen der Versicherung erhält.

Es zählt dabei immer der Tag, an dem der Kfz-Versicherungsvertrag ausläuft – und nicht das Datum der Kündigung.

Die Nachhaftung ist etwa nach der Abmeldung eines Autos wichtig, bis der Käufer den Wagen auf sich umgemeldet hat. So ist sichergestellt, dass das Fahrzeug trotzdem einen Kfz-Versicherungsschutz hat.

Nachhaftung: Zeitliche Gültigkeit

Die Nachhaftung in der Kfz-Haftpflicht nach Auflauf des Vertrages ist zeitlich begrenzt.

Im Regelfall haftet Kfz-Haftpflichtversicherung noch einen Monat nach dem Ende des Versicherungsvertrages für den ehemals versicherten Pkw.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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