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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Der „Abzug neu für alt” in Kfz-Versicherungsverträgen besagt, dass die Versicherung bei einer Reparatur für neue Ersatzteile nicht den vollen Preis bezahlt.
Denn der Versicherer muss nur dafür sorgen, dass ein beschädigtes versichertes Fahrzeug wieder in den Zustand vor dem Unfall versetzt wird.
Werden jedoch im Rahmen der Instandsetzung alte Teile durch neuwertige ersetzt, ist der Wagen nach der Unfallreparatur mehr wert als vor dem Unfall.
Der Versicherer nimmt deshalb unter Umständen bei der Berechnung der Entschädigungszahlung einen Abzug vor, um diesen Wertzuwachs am Auto auszugleichen.
Ob es den „Abzug neu für alt” gibt, ist in der Teilkasko und in der Vollkasko in den Versicherungsbedingungen geregelt.
Wenn ja, gilt dies nur für Verschleißteile wie Kupplung, Auspuff, Reifen oder Bremsen.
Bei Teilen der Karosserie, dem Motor und Teilen des Innenraumes greift „neu für alt” nicht, da diese keine Verschleißteile sind.
Auslaufmodell
In vielen Tarifen der Kfz-Teilkasko und Kfz-Vollkasko gibt es inzwischen einen „Verzicht auf Abzug neu für alt” vonseiten der Kfz-Versicherer.
In der Kfz-Haftpflicht ist der „neu-für-alt”-Abzug nur selten zulässig.
Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden muss die Entscheidung, ob ein Abzug hier gerechtfertigt ist, vielfach vor Gericht geklärt werden.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
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Ob ein Motorschaden von der Vollkasko abgedeckt ist, hängt davon ab, wie der Schaden entstanden ist.
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