Bis850 €sparen
Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Chat-Assistentin. Sie können mich jederzeit erreichen.
Weiter zum Kundenservice
Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Eine Neuwertentschädigung (auch Neupreisentschädigung) gibt es in der Kfz-Kaskoversicherung. Sie ist generell für Neufahrzeuge empfehlenswert.
Enthält Ihr Tarif diese Option, erstattet die Teilkasko beziehungsweise Vollkasko bei Totalschaden (auch Diebstahl) den Neupreis des Fahrzeuges.
Ansonsten erhalten Sie nur den niedrigeren Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Schadens.
Bei CHECK24 gibt es eine Neupreisentschädigung bis zu 36 Monaten Laufzeit.
Die Laufzeit für eine Neupreisentschädigung beginnt ab dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges. Das ist wichtig bei Neuwagen, die als Tageszulassung verkauft worden sind.
Eine Kaufpreisentschädigung ist für junge Gebrauchtwagen (ab 3 Jahren) sinnvoll. Der Kaufpreisschutz ist ebenfalls befristet. Er beginnt jedoch im Unterschied zur Neuwertentschädigung in der Regel ab dem Versicherungsbeginn.
Bei einem Totalverlust des Fahrzeuges erhalten Sie den bezahlten Kaufpreis (Nachweis erforderlich) in voller Höhe von der Versicherung erstattet. So können Sie sich kostenneutral einen gleichwertigen Ersatz kaufen.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
Erstzulassung Kfz
Die Erstzulassung steht in den Fahrzeugpapieren. Sie ist unter anderem für die Kfz-Versicherung von Bedeutung.
Erstzulassung KfzTotalschaden Kfz
Einen Totalschaden an Ihrem Fahrzeug bekommen Sie von Ihrer Kaskoversicherung entschädigt.
Totalschaden KfzCHECK24 Bewertungen