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Kfz-Versicherung nicht bezahlt: Was passiert?

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Kfz-Versicherung nicht bezahlt

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Beitrag zur Kfz-Versicherung müssen Sie spätestens 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheines bezahlen.
  • Sie können jährliche, halbjährliche, vierteljährliche oder sogar monatliche Zahlweise vereinbaren.
  • Wenn Sie nicht bezahlen, kann der Kfz-Versicherer Ihren Vertrag kündigen – Ihr Auto ist dann ohne Versicherungsschutz.

Nicht bezahlt: Was sind die Folgen?

Die Beitragssumme für die Kfz-Versicherung muss spätestens 14 Tage nach dem Erhalt des Versicherungsscheines bezahlt werden (§ 33 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz VVG).

Bei einer Folgeprämie – also in den kommenden Jahren nach dem Vertragsabschluss – bekommen Sie eine Beitragsrechnung, die Sie innerhalb dieser 14 Tage begleichen müssen.

Wenn Sie die Kfz-Versicherung nicht rechtzeitig bezahlen, kommt Folgendes auf Sie zu:

Schritt 1: Mahnung
Sie erhalten eine Mahnung von Ihrer Kfz-Versicherung. Den fälligen Betrag können Sie nun noch innerhalb von 14 Tagen bezahlen. Zusätzlich zum offenen Beitrag kommt meist noch eine Mahngebühr hinzu.

Kann die Versicherung keinen Zahlungseingang feststellen, wird oft noch eine zweite, letzte Mahnung verschickt.

Der Versicherungsschutz wird gleichzeitig auf das gesetzliche Minimum reduziert. Auch hier haben Sie wieder 14 Tage Zeit zur Bezahlung.

Schritt 2: Kündigung des Vertrages
Sind die Mahnungen erfolglos, kündigt die Autoversicherung Ihnen den Vertrag. Es besteht dann kein Versicherungsschutz mehr für Ihr Auto.

Bei einem Schaden ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet (§ 37 Absatz 1 VVG).

Schritt 3: Stilllegung des Autos
Die Versicherung informiert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Die Kfz-Zulassungsstelle beziehungsweise das Ordnungsamt an Ihrem Wohnsitz wird daraufhin aktiv – Ihr Auto wird zwangsweise stillgelegt.

Dazu werden Sie kontaktiert, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird eingezogen und die Kennzeichen werden entstempelt (TÜV-Plakette wird entfernt).

Sie dürfen dann mit dem Auto nicht mehr fahren und es auch nicht öffentlich parken/abstellen.

Das Stilllegen des Autos von Amts wegen müssen Sie als Halter bezahlen. Die Kosten hierfür betragen bis zu 290 Euro.

Überweisungsfehler

Fehler des Versicherten - etwa ein Zahlendreher bei der Überweisung des Kfz-Versicherungsbeitrages - tolerieren die Kfz-Versicherer nicht. Sie als Kunde müssen besondere Sorgfalt walten lassen.

Fragen & Antworten (FAQ)

Kann ich die Kfz-Versicherung rückwirkend abschließen und bezahlen?

Nein, das geht nicht. Die Kfz-Versicherung bezahlen Sie im Voraus. Der Beitrag wird fällig, sobald der Versicherungsschutz beginnt. Allerdings kann es einige Wochen dauern, bis das Geld von Ihrem Konto abgebucht wird.

Muss ich meinen Beitrag in der Kfz-Versicherung auf einmal zahlen?

Nein, das brauchen Sie nicht. Sie können gesamten Betrag nicht auf einmal jährlich begleichen, sondern vereinbaren, in Raten vierteljährlich, halbjährlich oder sogar die Autoversicherung monatlich zu zahlen.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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