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Kfz-Versicherung: Nicht eingetragener Fahrer

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Nicht eingetragener Fahrer

Das Wichtigste in Kürze

  • Verursacht ein nicht eingetragener Fahrer mit Ihrem Auto einen Unfall, zahlt die Kfz-Versicherung in der Regel zunächst.
  • Ein solches Szenario hat jedoch Konsequenzen für den Versicherungsnehmer.
  • Der Kfz-Versicherer kann etwa eine Vertragsstrafe verhängen, Beitrag nachfordern oder den Vertrag kündigen.

Was ist nach einem Unfall?

Wenn ein nicht eingetragener Fahrer einen Unfall baut, hat dies sowohl für ihn als auch für den Versicherungsnehmer Konsequenzen.

Zwar greift die Kfz-Versicherung. Da jedoch eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, kann der Kfz-Versicherer:

  • Beitragsnachforderungen stellen
  • Vertragsstrafe fordern (meist ein Jahresbeitrag)
  • Vertrag kündigen
  • Selbstbeteiligung erhöhen (bei Vollkasko)
  • Regressforderung an den nicht eingetragene Fahrer stellen

Das genaue Vorgehen des jeweiligen Kfz-Versicherers in einem solchen Fall ist in den Geschäftsbedingungen aufgeführt.

Wer darf das Auto fahren?

Grundsätzlich dürfen nur Personen mit gültigem Führerschein das Auto fahren, welche in der Police im dort definierten Fahrerkreis mit eingeschlossen sind.

Immer als Fahrer eines Pkw versichert ist der Versicherungsnehmer.

Wie sich ein anderer Fahrerkreis auf die Kfz-Versicherung auswirkt, können Sie hier berechnen:

Alle anderen berechtigten Fahrer legt der Versicherungsnehmer fest.

Möglich sind:

  • Einzelnennung (namentliche Nennung oder nahe Angehörige / Lebenspartner)
  • Pauschalnennung (etwa alle Fahrer über 25 Jahre oder Nennung des jüngsten Fahrers)
  • Offener / unbestimmter Fahrerkreis (keine Einschränkungen)
  • Eintrag eines Fahrers nur für einen bestimmten Zeitraum

Notfall als Ausnahme

Bei medizinischen Notfällen ist auch ein nicht eingetragener Fahrer versichert.

Kann ich zusätzliche Fahrer melden?

Einen dauerhaften zusätzlichen Fahrer sollten Sie fest in die Police mit aufnehmen lassen.

Das geht am einfachsten über einen erweiterten Fahrerkreis, etwa alle ab 23 Jahre oder ab 25 Jahre, je nach Kfz-Versicherer. Oder über einen Partnertarif in der Kfz-Versicherung.

Das kostet Sie oft keinen oder nur einen geringen Aufpreis.

Fahranfänger mitversichern

Wenn Sie sogenannte Fahranfänger mitversichern wollen – dazu gehören generell junge Autofahrer bis etwa 24 Jahre - wird dies teurer.

In diesem Fall ist ein Tarifvergleich sinnvoll:

Da die Preisunterschiede bei den einzelnen Anbietern hier sehr groß sind, können Sie durch einen Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung richtig viel Geld sparen.

Was ist bei Kurzzeitfahrer bis 30 Tage?

Möchten Sie einen Fahrer nur für eine Zeitspanne von bis zu 30 Tagen eintragen lassen, geht das in der Regel sehr kurzfristig.

Dafür genügt ein Anruf bei Ihrem aktuellen Kfz-Versicherer oder eine Meldung übers Internet (Kundenportal oder App).

Fragen & Antworten (FAQ)

Habe ich Versicherungsschutz, wenn ich nicht als Fahrer eingetragen bin?

Die Kfz-Versicherung zahlt in der Regel auch in einem solchen Fall den Schaden. Der Versicherer kann anschließend aber vom Versicherungsnehmer Strafzahlungen fordern und sogar den nicht eingetragenen Fahrer haftbar machen. Wie genau ein Kfz-Versicherer einen solchen Fall handhabt, steht in den Versicherungsbedingungen.

Ist jeder versichert, der mein Auto fährt?

Nein; versichert sind nur diejenigen Personen, die als Fahrerkreis im Versicherungsvertrag eingetragen sind. Dabei kann es sich um eine Pauschalmeldung handeln (etwa alle Fahrer ab 25 Jahre) oder um eine Einzelmeldung aller berechtigten Personen (etwa nur Halter und Partner).

Was kostet ein zusätzlicher Kurzzeit-Fahrer in der Kfz-Versicherung?

Bei zahlreichen Kfz-Versicherern gibt es einen zeitlich begrenzten Schutz für einen zusätzlichen Fahrer ohne weitere Kosten. Andere Gesellschaften verlangen einen kleinen Aufpreis.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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