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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Paare (Ehepartner oder Lebenspartner mit gleichem Wohnsitz) können bei der Kfz-Versicherung auf 3 Arten sparen:
Haben beide Partner ein Auto auf sich versichert, bietet sich eine Kfz-Familienversicherung beim gleichen Kfz-Versicherer an.
Somit besitzt jeder einen eigenen Versicherungsvertrag (Kfz-Haftpflicht, eventuell auch Teil- oder Vollkasko).
Beim Partnertarif profitieren aber beide vom Mengenrabatt, den der Versicherer gewährt.
In der Kfz-Versicherung muss der Halter des Pkw nicht unbedingt auch die Kfz-Versicherung abschließen.
Eine solche Trennung bietet sich bei Paaren etwa an, wenn einer der Partner bei der Kfz-Haftpflicht eine deutlich bessere Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse besitzt als der andere.
In einem solchen Fall würde es sich anbieten, dass dieser die Police für das Auto des Partners abschließt.
Vom günstigeren Beitrag aufgrund der besseren SF-Einstufung profitieren beide.
Gut zu wissen
Der Halter ist in diesem Fall immer als weiterer Fahrer im Versicherungsvertrag mit eingetragen – zusätzlich zum Versicherungsnehmer.
Wird der Partner als weiterer Fahrer in der Police eingetragen, kostet dies meist keinen Aufschlag.
Vorgabe ist oft, dass diese Person mindestens 25 Jahre alt ist und bereits längere Fahrerfahrung besitzt – also kein Führerscheinneuling ist.
Bei einem jungen Fahrer oder einem Fahranfänger als zusätzlicher Fahrer wird sich der Versicherungsbeitrag hingegen erhöhen.
Für Fahranfänger bietet sich ein Tarifvergleich bei CHECK24 an. Durch einen Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung lässt sich so viel Geld sparen.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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