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Darf ich ohne Kennzeichen Auto fahren?
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Nein, unter keinen Umständen! Ohne ein Kennzeichen an Ihrem Auto dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen oder auf öffentlichen Plätzen fahren. Jedes Auto muss laut Gesetzgeber identifiziert werden können. Und das geschieht mittels Nummernschild?
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Wo bekomme ich ein Kennzeichen für die Fahrt her?
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Um an ein Kennzeichen für die Fahrt zur Zulassungsstelle zu kommen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können sich von der Zulassungsstelle ein Kennzeichen vorab zuteilen und dieses drucken lassen. Mit diesem ungestempelten Nummernschild ist die Zulassungsfahrt erlaubt. Alternativ können Sie für Ihr Auto ein Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig) beantragen.
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Ist die Fahrt zur Zulassungsstelle versichert?
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Mit ungestempelten Kennzeichen ist nur die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle im eigenen oder im danebenliegenden Zulassungsbezirk versichert. Und zwar dann, wenn der Versicherungsschutz die Klausel „gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO” umfasst.