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Fahrt zur Zulassungsstelle

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Fahrt zur Zulassungsstelle

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Kennzeichen dürfen Sie mit Ihrem Auto auf keinem Fall zur Zulassungsstelle fahren.
  • Unter Umständen dürfen Sie Ihr altes, ungestempeltes Kennzeichen für die Fahrt zur Zulassungsstelle nutzen.
  • Alternativ lassen Sie sich vorab ein neue Kennzeichen zuteilen und drucken oder Sie nutzen ein Kurzzeitkennzeichen.

Fahren ohne Kennzeichen ist verboten

Mit einem Auto ohne Kennzeichen dürfen Sie nicht zur Zulassungsstelle fahren.

Das gilt für alle Fahrten auf öffentlichen Straßen. Somit ist beispielsweise auch die Fahrt zum TÜV ohne Nummernschild verboten.

Zulassung ohne Fahrzeug: Geht das?

Für die Kfz-Zulassung (Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung sowie Stilllegung des Autos) reicht es normalerweise aus, wenn Sie alle Unterlagen vorlegen. Das Fahrzeug selbst müssen Sie dafür nicht vorführen.

Ihren Gebrauchtwagen können Sie auch online zulassen – und müssen somit nicht zur Zulassungsstelle gehen.

Online Zulassung

Fahren ohne Zulassung: Was ist erlaubt?

Sie dürfen aber laut § 10 Absatz 4 der Fahrzeugverordnung unter gewissen Bedingungen mit einem Auto ohne Zulassung fahren.

Fahrt mit alten Kennzeichen

Wenn Sie noch alte, ungestempelte Kennzeichen haben, können Sie diese für folgende Fahrten mit einem abgemeldeten oder stillgelegten Gebrauchtwagen benutzen:

  • Fahrt zur Zulassungsstelle, um das Auto an- oder abzumelden
  • Fahrt zur Hauptuntersuchung
  • Fahrt zur Werkstatt (für Reparaturen zur Vorbereitung der Hauptuntersuchung)

Voraussetzungen:

  • Die Kennzeichennummer ist noch frei, also noch nicht wieder vergeben.
  • Das Fahrzeug hat eine gültige Hauptuntersuchung (gilt nicht bei Hauptuntersuchung sowie Werkstattbesuch).
  • Es gibt einen Versicherungsschutz (Nachweis über eVB-Nummer) mit der Klausel „gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO.”
  • Sie fahren direkt zur Zulassung.
  • Die Anfahrt erfolgt nur innerhalb Ihres zuständigen oder eines angrenzenden Zulassungsbezirkes.

Neue Kennzeichen besorgen

Alternativ können Sie sich vorab neue Kennzeichen von der Zulassungsstelle genehmigen und diese dann drucken lassen.

Mit diesen neu geprägten Kennzeichen ist eine Zulassungsfahrt ebenfalls erlaubt – auch wenn sie noch nicht gestempelt sind.

Diese Variante bietet sich beispielsweise für Neuwagen an. Damit können Sie vom Autohaus beziehungsweise vom Händler direkt zur Zulassungsstelle fahren. Dort melden Sie den Pkw an und lassen die Kennzeichen stempeln.

Kennzeichen korrekt befestigen

Die Kennzeichen müssen fest an den dafür vorgesehenen Stellen montiert sein. Sie vorne in die Windschutzscheibe oder hinten auf die Hutablage zu legen, reicht nicht aus.

Zur Zulassungsstelle mit Kurzzeitkennzeichen

Eine weitere Möglichkeit für die Fahrt zur Zulassung sind Kurzzeitkennzeichen. Mit diesen fünf Tage gültigen Nummernschildern können Sie das Auto auch von weiter entfernt zu sich nach Hause überführen (siehe auch Überführungskosten Kfz) und anmelden.

Wo gibt es Kurzzeitkennzeichen?

Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsstelle und bei der Zulassungsbehörde am Standort des Fahrzeuges.

Zusammenfassung:

  • Fahrten ohne Kennzeichen sind verboten
  • Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen im Rahmen des Zulassungsverfahrens sind erlaubt
  • Eine Alternative sind Kurzzeitkennzeichen

Fragen & Antworten (FAQ)

Darf ich ohne Kennzeichen Auto fahren?

Nein, unter keinen Umständen! Ohne ein Kennzeichen an Ihrem Auto dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen oder auf öffentlichen Plätzen fahren. Jedes Auto muss laut Gesetzgeber identifiziert werden können. Und das geschieht mittels Nummernschild?

Wo bekomme ich ein Kennzeichen für die Fahrt her?

Um an ein Kennzeichen für die Fahrt zur Zulassungsstelle zu kommen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können sich von der Zulassungsstelle ein Kennzeichen vorab zuteilen und dieses drucken lassen. Mit diesem ungestempelten Nummernschild ist die Zulassungsfahrt erlaubt. Alternativ können Sie für Ihr Auto ein Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig) beantragen.

Ist die Fahrt zur Zulassungsstelle versichert?

Mit ungestempelten Kennzeichen ist nur die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle im eigenen oder im danebenliegenden Zulassungsbezirk versichert. Und zwar dann, wenn der Versicherungsschutz die Klausel „gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO” umfasst.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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