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Kfz-Versicherung: Tod des Versicherungsnehmers

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Tod des Versicherungsnehmers

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Tod des Versicherungsnehmers läuft die auf seinen Namen abgeschlossene Kfz-Versicherung weiter.
  • Der Erbe steigt nach dem Todesfall in den laufenden Kfz-Versicherungsvertrag ein.
  • Gekündigt werden kann der bestehende Kfz-Versicherungsvertrag frühestens zum Vertragsende.

Versicherungsschutz fürs Auto: Was gilt? 

Beim Tod des Versicherungsnehmers läuft die auf seinen Namen abgeschlossene Kfz-Versicherung weiter. Das gilt für die Kfz-Haftpflicht wie auch für eine zusätzliche Teilkasko oder Vollkasko.

Grund: Die Autoversicherung bezieht sich immer auf ein bestimmtes Fahrzeug.

Der Halter eines Pkw (also die Person, die in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 eingetragen ist), sowie jene Person, auf die die Kfz-Versicherung läuft, müssen NICHT identisch sein.

Was muss der Erbe tun?

Erbschein

Stirbt der Versicherungsnehmer, sollte der Erbe des Pkw umgehend den Kfz-Versicherer informieren.

Hinweis: Wenn Sie den Wagen sofort verkaufen, entfällt dies. Melden Sie den Pkw vor dem Verkauf nicht selbst ab, muss der neue Besitzer ihn schnellstmöglich auf sich ummelden. Halten Sie dies im Verkaufsvertrag fest. Übrigens erhalten dann Sie zu viel bezahlte Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge erstattet.

Der Erbe steigt nach dem Todesfall in den laufenden Kfz-Versicherungsvertrag ein.

Die Police wird lediglich an den neuen Versicherungsnehmer angepasst. Dabei werden nur die personenbezogenen Daten neu bewertet.

Dazu gehören etwa:

Auf Grundlage dieser Angaben wird der Beitrag für das restliche Versicherungsjahr neu berechnet – mit dem Erben als Versicherungsnehmer.

Steigt dadurch der Beitrag, erhebt der Kfz-Versicherer eine Nachforderung. Andernfalls gibt es eine Rückerstattung, die oft erst am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt wird.

Kann der Versicherer den Erben ablehnen?

Ja – aber nur, wenn der Erbe schon einmal Kunde bei dieser Kfz-Versicherung war. In diesem Fall können Sie sich umgehend einen anderen Kfz-Versicherer suchen.

Ansonsten muss die Kfz-Versicherung dem Erben mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung anbieten.

Wann können Sie die Police kündigen?

Der laufende Versicherungsvertrag kann frühestens zum Vertragsende gekündigt werden.

Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Vertragsende dem Kfz-Versicherer vorliegen.

Da die meisten Kfz-Policen aufs Kalenderjahr laufen, ist der Stichtag für die Kündigung der 30. November.

Fragen & Antworten (FAQ)

Was ist bei einem Verkauf des Pkw?

Wird der Pkw verkauft, endet die laufende Kfz-Versicherung erst, wenn der Käufer das Fahrzeug neu versichert und auf sich umgemeldet hat.

Was passiert, wenn ich das Auto stilllege?

Hier läuft der Kfz-Versicherungsvertrag mit dem Tag der nachgewiesenen Stilllegung des Autos aus.

Kann der Erbe die Schadenfreiheitsklassen des Verstorbenen übernehmen?

Ja, der Erbe kann vom Verstorbenen die SF-Klasse übernehmen – wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Die meisten Kfz-Versicherer verlangen dafür ein enges verwandtschaftliches Verhältnis. Auch muss der Erbe nachweisen, dass er das geerbte Fahrzeug zuvor bereits regelmäßig gefahren ist. Für die Übertragung der Schadenfreiheitsklassen hat jeder Kfz-Versicherer ein spezielles Formular, TB28 genannt. Das weitere Vorgehen besprechen Sie am besten mit der Versicherungsgesellschaft des Verstorbenen.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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