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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Ein Unfallgutachten in der Kfz-Versicherung dokumentiert detailliert alle Schäden, die durch einen Unfall am Auto entstanden sind, was eine Reparatur kosten würde sowie sonstige Folgen wie etwa eine Wertminderung.
Zudem zeichnet das Gutachten auch den Hergang des Unfalles nach.
Ein Kfz-Unfallgutachten umfasst in der Regel:
Tätigkeit | Beschreibung |
---|---|
Beschreibung des Fahrzeuges | Auflistung aller technischen Daten und Ausstattungsmerkmale des verunfallten Autos. |
Auflistung aller Kfz-Schäden | Detaillierte Erläuterung der sichtbaren und unsichtbaren Schäden am Fahrzeug, belegt mit Fotos. |
Kalkulation notwendiger Reparaturen | Sofern möglich, gibt es eine Schätzung der Kosten für die vollständige Instandsetzung des Fahrzeuges sowie für die Dauer. Dieser Zeitrahmen ist wichtig, wenn der Geschädigte Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug hat. |
Wertminderung | Je nach Alter des Fahrzeuges kann dieses trotz einer vollumfänglichen Reparatur an Wert verlieren. |
Restwert | Der Gutachter nennt einen geschätzten aktuellen Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens. |
Abschließende Bewertung | Handelt es sich beim Unfallwagen um einen wirtschaftlichen Totalschaden oder um einen Totalschaden? |
Unfallhergang | Beschreibung des Unfallherganges, basierend auf den Angaben der Beteiligten und den sichtbaren Schäden. |
Wer die Kosten für das Kfz-Unfallgutachten trägt, hängt in erster Linie von der Schuldfrage ab.
Die Erstellung eines Unfallgutachtens in der Kfz-Versicherung bei einem Kfz-Sachverständigen muss immer separat in Auftrag gegeben werden.
Sonderfall Bagatellschaden
Bei einem Bagatellschaden am Auto, also einem Schaden bis zu einer Grenze von 750 Euro, wie sie etwa bei einem Parkrempler entstehen, zahlt die Kfz-Versicherung in der Regel kein Gutachten.
Der Begriff eines Kfz-Sachverständigen ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Sie sollten sich daher unbedingt das Prüf-Zertifikat zeigen lassen.
Die großen Prüfgesellschaften wie Dekra, TÜV, GTÜ oder der KÜS helfen bei der Suche nach einem Gutachter weiter. Gleiches gilt für den Deutschen Gutachter- und Sachverständigenverband.
Wie lange die Erstellung eines Unfallgutachtens dauern darf, ist nicht gesetzlich geregelt.
In der Regel wird bei Schäden ab 750 Euro aufwärts ein Gutachten bezahlt. Also dann, wenn ein Schaden nicht als Bagatellschaden gewertet wird. Ein Kostenvoranschlag in einer Werkstatt schafft hier Klarheit.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
Fiktive Abrechnung: Gutachten oder Kostenvoranschlag
Nach einem Schaden an Ihrem Auto können Sie sich die Kosten für die Reparatur von der Kfz-Versicherung auszahlen lassen.
Fiktive Abrechnung: Gutachten oder KostenvoranschlagMerkantiler Minderwert in der Kfz-Versicherung
Den merkantilen Minderwert zum Ausgleich der Wertminderung des Autos nach einem Unfall gibt es nur in der Kfz-Haftpflicht.
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