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Unfallgutachten in der Kfz-Versicherung

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

unfallgutachten

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kfz-Sachverständiger dokumentiert & bewertet im Unfallgutachten Schadenausmaß, Reparatur und Unfallhergang.
  • Ein Unfallgutachten kostet abhängig vom Umfang des Schadens in der Regel zwischen 600 und 1.000 Euro.
  • Welche Kfz-Versicherung die Kosten für das Gutachten übernimmt, hängt vor allem von der Schuldfrage ab.

Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten in der Kfz-Versicherung dokumentiert detailliert alle Schäden, die durch einen Unfall am Auto entstanden sind, was eine Reparatur kosten würde sowie sonstige Folgen wie etwa eine Wertminderung.

Zudem zeichnet das Gutachten auch den Hergang des Unfalles nach.

Ein Kfz-Unfallgutachten umfasst in der Regel:

Tätigkeit Beschreibung
Beschreibung des Fahrzeuges Auflistung aller technischen Daten und Ausstattungsmerkmale des verunfallten Autos
Auflistung aller Kfz-Schäden Detaillierte Erläuterung der sichtbaren und unsichtbaren Schäden am Fahrzeug, belegt mit Fotos
Kalkulation notwendiger Reparaturen Sofern möglich, gibt es eine Schätzung der Kosten für die vollständige Instandsetzung des Fahrzeuges sowie für die Dauer. Dieser Zeitrahmen ist wichtig, wenn der Geschädigte Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug hat.
Wertminderung Je nach Alter des Fahrzeuges kann dieses trotz einer vollumfänglichen Reparatur an Wert verlieren.
Restwert Der Gutachter nennt einen geschätzten aktuellen Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens.
Abschließende Bewertung Handelt es sich beim Unfallwagen um einen wirtschaftlichen Totalschaden oder um einen Totalschaden?
Unfallhergang Beschreibung des Unfallherganges, basierend auf den Angaben der Beteiligten und den sichtbaren Schäden.

 

Was kostet ein Kfz-Unfallgutachten?

Die Kosten für ein Unfallgutachten in der Kfz-Versicherung sind abhängig vom entstandenen Schaden am Fahrzeug, das begutachtet wird.

Mit Kosten von 600 Euro bis zu 1.000 Euro für einen Sachverständigen sollten Sie in jedem Fall rechnen.

Wer bezahlt den Sachverständigen?

Wer die Kosten für das Kfz-Unfallgutachten trägt, hängt in erster Linie von der Schuldfrage ab.

  • Bei einem Unfall durch Fremdverschulden zahlt immer die Kfz-Haftpflicht des Verursachers die Kosten. Laut Bundesgerichtshof sind Gutachter-Kosten Teil der Unfallkosten.
  • Trägt der Geschädigte eine Mitschuld am Unfall, muss er oder seine Kfz-Versicherung auch einen Teil der Kosten übernehmen.
  • Liegt ein Kasko-Schaden vor (siehe auch: Unterschied Vollkasko oder Teilkasko), gibt Ihr Kfz-Versicherer das Gutachten in Auftrag und bezahlt dieses auch.
  • Geben Sie selbst ein Unfallgutachten in Auftrag, also ohne Zustimmung der Kfz-Versicherung oder als Gegengutachten, müssen Sie die Kosten selbst übernehmen.

Wer beauftragt ein Unfallgutachten?

Die Erstellung eines Unfallgutachtens in der Kfz-Versicherung bei einem Kfz-Sachverständigen muss immer separat in Auftrag gegeben werden.

  1. Als Geschädigter bei einem Unfall durch Fremdverschulden können Sie sich einen Unfallgutachter frei aussuchen. Es kann sein, dass Ihnen die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers vorschlägt, sich um das Gutachten zu kümmern. Sie sollten hier jedoch immer einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
  2. Handelt es sich um einen Unfallschaden am eigenen Auto, für den Ihre Teilkasko oder Ihre Vollkasko aufkommen muss, gibt Ihre Kfz-Versicherung das Gutachten selbst in Auftrag.

Sonderfall Bagatellschaden

Bei einem Bagatellschaden am Auto, also einem Schaden bis zu einer Grenze von 750 Euro, wie sie etwa bei einem Parkrempler entstehen, zahlt die Kfz-Versicherung in der Regel kein Gutachten.


Fragen & Antworten (FAQ)

Wie finde ich einen guten, unabhängigen Gutachter?

Der Begriff eines Kfz-Sachverständigen ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Sie sollten sich daher unbedingt das Prüf-Zertifikat zeigen lassen.

Die großen Prüfgesellschaften wie Dekra, TÜV, GTÜ oder der KÜS helfen bei der Suche nach einem Gutachter weiter. Gleiches gilt für den Deutschen Gutachter- und Sachverständigenverband.

Welche Fristen gibt es für die Erstellung eines Gutachtens?

Wie lange die Erstellung eines Unfallgutachtens dauern darf, ist nicht gesetzlich geregelt.

Ab welcher Schadenshöhe verlangen Kfz-Versicherer ein Gutachten?

In der Regel wird bei Schäden ab 750 Euro aufwärts ein Gutachten bezahlt. Also dann, wenn ein Schaden nicht als Bagatellschaden gewertet wird. Ein Kostenvoranschlag in einer Werkstatt schafft hier Klarheit.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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