Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Hilfe und Kontakt
Schnelle Hilfe, 24/7
Digitale Chat-Assistentin Sophie

Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Chat-Assistentin. Sie können mich jederzeit erreichen.

Weiter zum Kundenservice

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Schadenfreiheitsklasse übertragen: So geht's

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schadenfreiheitsklasse kann in der Regel innerhalb der Familie übertragen werden.
  • Man kann so viele schadenfreie Jahre übertragen, wie der Empfänger seit dem Führerscheinbesitz selbst hätte erreichen können.
  • Für die Übertragung stellen Sie einen Antrag (Formular TB28) bei der Kfz-Versicherung.

Wann ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse sinnvoll?

Eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist sinnvoll, wenn Versicherungsnehmer diese nicht mehr benötigen. Das ist etwa der Fall, wenn:

  • Das Auto aus Altersgründen nicht mehr gefahren wird oder abgegeben wird.
  • Der Führerschein Klasse B (etwa aus Altersgründen oder aufgrund einer Erkrankung) abgegeben wird.
  • Der Zweitwagen nicht mehr vorhanden ist bzw. an das Kind abgegeben wird (siehe Zweitwagenversicherung). In diesem Fall wird nur die Schadenfreiheitsklasse des Zweitwagen übertragen.
  • Der Versicherungsnehmer verstorben ist. Angehörige (Erben) können dann unter Vorlage der Sterbeurkunde die Übertragung bei der Kfz-Versicherung beantragen.

Schadenfreiheitsklassen können von der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko übertragen werden. Da es in der Teilkasko keine Schadenfreiheitsklasse gibt, ist hier eine Übertragung nicht möglich.

Wird der Schadenfreiheitsrabatt übertragen?

Übertragen werden können nur die Schadenfreiheitsklasse (die schadenfreien Jahre), nicht der Schadenfreiheitsrabatt. Grund: Den konkreten Preisnachlass – beispielsweise 30 Prozent – legt jede Kfz-Versicherung selbst fest und fällt somit je nach Versicherer unterschiedlich aus.

Formular Schadenfreiheitsklasse übertragen (TB28)

Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse wird immer bei der Versicherung des „Besitzers” oder „Gebers” beantragt. Füllen Sie dazu unser kostenloses Antrags-Formular aus.

Hinweis: Einige Kfz-Versicherer bestehen auf die Verwendung Ihrer eigenen Formulare.

Download

 

Diese Angaben und Unterlagen sind wichtig:

  • Fahrzeug- und Vertragsdaten
  • Verzichtserklärung des Gebers
  • Führerschein des Empfängers (Kopie)
  • Erläuterung des Verhältnisses von Geber und Empfänger
  • Ort, Datum, Unterschriften beider Parteien

 Schadenfreiheitsklasse übertragen: Anleitung

  1. Kfz-Versicherung kontaktieren
    Fragen Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung nach, ob Sie dem Empfänger Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen dürfen.
  2. Übertragbare Jahre ermitteln
    Klären Sie, seit wann der Empfänger den Führerschein hat und damit gleichzeitig, wie viele schadenfreie Jahre Sie übertragen können.
  3. Antrag stellen
    Stellen Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung einen Antrag auf Übertragung der Schadenfreiheitsklasse. Beide Parteien – Sie und der Empfänger – müssen unterschreiben. Für den Antrag benötigen Sie unter anderem Fahrzeug- und Vertragsdaten wie die Versicherungsnummer sowie die Fahrzeugidentifikationsnummer.
  4. Übertragung
    Genehmigt die Versicherungsgesellschaft den Antrag, kann sich der Empfänger Ihre schadenfreien Jahre anrechnen lassen. Die Schadenfreiheitsklasse kann nun auch zu einer anderen Kfz-Versicherung „mitgenommen” werden.

Jetzt Tarife vergleichen und bis zu € 850 sparen!

  • 330 Tarife im Vergleich
  • Nirgendwo Günstiger Garantie
  • Über 300 Experten sind für Sie da

eVB direkt nach Abschluss

Welche Voraussetzungen gibt es?

  1. Sie (Geber) können nur so viele Schadenfreiheitsklassen übertragen, wie die übernehmende Person (Empfänger) seit ihrem Führerscheinerwerb selbst hätte erreichen können.
    Beispiel: Wer die Pkw-Fahrerlaubnis (Führerschein) seit 5 Jahren hat, kann maximal die SF-Klasse 5 übernehmen.

    Übertragung für Fahranfänger nicht sinnvoll

    Eine Übertragung an Fahranfänger lohnt sich nicht. Da sie erst kurz den Führerschein haben, dürfen sie keine oder nur sehr wenige SF-Klassen übernehmen. Alle Informationen zur Fahranfänger-Versicherung finden Sie hier.

  2. Berechtigung
    Der Empfänger der Schadenfreiheitsklasse muss zum Personenkreis gehören, für den der Versicherer eine Übertragung bewilligt.
  3. Fahrpraxis
    Der Empfänger muss regelmäßig mit dem Auto gefahren sein, dessen Schadenfreiheitsklasse er übertragen bekommt.
  4. Führerschein
    Der Empfänger hat einen Führerschein sowie Fahrpraxis. Die Anzahl der Jahre, die der Empfänger im Besitz eines Führerscheines ist, ist maßgeblich für die Höhe der übertragenen SF-Klassen.
  5. Antragsstellung
    Der Antrag wurde korrekt und vollständig gestellt.
  6. Bewilligung
    Die Kfz-Versicherung des Gebers stimmt dem Antrag auf Übertragung der Schadenfreiheitsklasse zu und gibt die SF-Klasse für den Empfänger „frei”.

An wen kann die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden? 

Schadenfreiheitsklasse übertragen Personenkreis

In der Regel ist eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse innerhalb der Familie möglich:

  • Ehepartner
  • Lebenspartner
  • Personen in häuslicher Gemeinschaft
  • Eltern
  • Großeltern
  • Geschwister

Einige Kfz-Versicherer erlauben die Übertragung auch, wenn die Personen nicht verwandt sind sowie von juristischen Personen (Arbeitgeber).

Die folgende Liste der über CHECK24 abschließbaren Kfz-Versicherer zeigt, welche Personen Ihre Kfz-Versicherung für eine Übertragung der SF-Klasse vorsieht.

Stand Februar 2024; Alle Angaben ohne Gewähr
Kfz-Versicherer Übertragung SF-Klasse von
ADAC Autoversicherung - Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Eltern, Kindern, Geschwistern, Großeltern, Enkeln
- Arbeitgeber
ADCURI - Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
AdmiralDirekt - Keine Übertragung möglich
AXA easy - Keine Übertragung möglich
Barmenia - Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Eltern, Kinder
- Arbeitgeber
Barmenia Direkt - Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Eltern, Kinder
- Arbeitgeber
BavariaDirekt - Personen in häuslicher Gemeinschaft
- Eltern, Kindern, Geschwistern, Großeltern, Enkeln
- Juristische Person
bessergrün - Keine Übertragung möglich
BGV / Badische
- Personen in häuslicher Gemeinschaft
- Eingetragene Lebenspartnerschaften
- Schwiegereltern & Schwiegerkinder
- Eltern, Kindern
- Juristische Person
Condor - Ehepartner, eingetragene Lebenspartner
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Arbeitgeber
CosmosDirekt - Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Eltern, Kindern, Geschwistern, Großeltern, Enkeln in häuslicher Gemeinschaft
- Arbeitgeber / juristische Person
DA Direkt - Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Eltern, Kindern
- Großeltern und Enkeln in häuslicher Gemeinschaft
- Arbeitgeber
DBV - Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Eltern, Kindern, Geschwistern, Großeltern, Enkeln
DEVK - Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Eltern, Kindern, Geschwistern, Großeltern, Enkeln
- Arbeitgeber
Die Bayerische - Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner
ERGO - Personen in häuslicher Gemeinschaft
- Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Geschwister
- Firma
Europa
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
EUROPA-go - Keine Übertragung möglich
FRI:DAY - Ehepartner, eingetragene Lebenspartner
- In häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner, Elternteil, Kind, Bruder, Schwester
- Arbeitgeber
Gothaer - Ehepartner, eingetragener Lebenspartner
- Verwandte ersten oder zweiten Grades
- Schwiegereltern, Schwiegerkinder
- Stiefeltern, Stiefkinder
- Arbeitgeber
GVV Direkt - Dritte Personen
HanseMerkur - Ehepartner, eingetragener Lebenspartner
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Eltern, Stiefeltern, Schwiegereltern
- Kinder, Stiefkind, Adoptivkind, Schwiegerkind, Enkelkind
- Geschwister
- Arbeitgeber
HDI - Keine Übertragung möglich
Inshared - Ehe-/Lebenspartner(in)
- Vater / Mutter bzw. Schwiegervater / Schwiegermutter
- Sohn /Tochter bzw. Schwiegersohn / Schwiegertochter
- Großvater / Großmutter
- Bruder / Schwester
- Unternehmen / juristische Person
Einschränkung: Empfänger muss an derselben Adresse wohnen wie der Geber
Janitos - Ehe / Lebenspartner
- Elternteil
- Großelternteil
- Tochter / Sohn
- Schwester / Bruder
- Tante / Onkel
- Enkelkind
- Nichte / Neffe
- Schwiegerelternteil
- Arbeitgeber
KRAVAG - Ehepartner, eingetragener Lebenspartner
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Eltern oder Kinder
- Arbeitgeber
Münchener Verein - In häuslicher Gemeinschaft lebender Partner
- Elternteil
- Kind
- Schwester / Bruder
- Arbeitgeber
Neodigital - Keine Übertragung möglich
Nürnberger - Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- In häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige
- Juristische Person (Arbeitgeber)
ÖSA - Ehepartner
- Personen in häuslicher Gemeinschaft
- Eltern und Kinder
- Juristische Person
Prokundo - Ehepartner, eingetragener Lebenspartner
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Eltern, Kinder, Geschwister
- Arbeitgeber
Signal Iduna - Individuelle Prüfung
Sparkassen Direkt - Ehepartner, eingetragener Lebenspartner
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Eltern, Kinder, Großeltern, Schwiegerelternteil, Schwiegerkind
- Arbeitgeber
Verti - Nach Rücksprache
VÖDAG - Individuelle Prüfung
WGV - Ehepartner, eingetragener Lebenspartner
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Eltern, Kinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder
- Geschwister, Großeltern und Enkel in häuslicher Gemeinschaft

Frist: Wie lange kann ich meine Schadenfreiheitsklassen übertragen?

Läuft die Versicherung noch, können Sie Ihre Schadenfreiheitsklassen jederzeit übertragen. Ist der Kfz-Versicherungsvertrag beendet, dann mindestens noch 6 Monate.

Bei diesen über CHECK24 abschließbaren Kfz-Versicherungen können Sie besonders lange nach Vertragsbeendigung SF-Klassen übertragen:

Stand März 2024, alle Angaben ohne Gewähr
Übertragung SF-Klassen ­nach Vertragsende Kfz-Versicherer
10 Jahre ADAC Autoversicherung
ADCURI
Barmenia
DEVK
FRI:DAY
Gothaer
Neodigital
Nürnberger
WGV
Unbegrenzt CosmosDirekt
Sparkassen Direkt

Welche Nachteile gibt es?

  • Wer seine Schadenfreiheitsklasse übertragen hat, verliert sie unwiderruflich und auch den damit verbundenen Schadenfreiheitsrabatt.
  • Eine Rückübertragung der SF-Klasse ist nicht möglich.

Sonderfälle bei der Übertragung von SF-Klassen

Kann ich die Schadenfreiheitsklasse des Firmenwagens übernehmen?

Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse von einem Firmenwagen auf das private Auto ist möglich, wenn:

  • dies vorab mit dem Arbeitgeber abgesprochen und vertraglich vereinbart war.
  • die Kfz-Versicherung zustimmt, dass der Arbeitgeber die schadenfreien Jahre dem Arbeitnehmer überträgt.

Kann ich Schadenfreiheitsklassen vom Zweitwagen übertragen?

Ja, das geht unter gewissen Umständen. Wenn beispielsweise Ihr Kind Ihren Zweitwagen übernimmt und versichert, können die Schadenfreiheitsklassen des Wagens auf ihn oder auf sie übertragen werden.

Ein Tausch der SF-Klassen zwischen Erst- und Zweitwagen hingegen ist bei den meisten Autoversicherung nicht so einfach möglich.

Übertragung der Schadenfreiheitsklasse von Motorrad auf Auto

Die Schadenfreiheitsklasse vom Motorrad auf ein Auto übertragen ist nur bei einigen Kfz-Versicherern möglich. Diese über CHECK24 abschließbaren Versicherungsgesellschaften erlauben die Übertragung der SF-Klasse von Motorrad auf Auto:

Stand März 2024, alle Angaben ohne Gewähr
Kfz-Versicherer Kfz-Versicherer Kfz-Versicherer Kfz-Versicherer
ADAC Autoversicherung ADCURI Bavaria Direkt BGV
Condor CosmosDirekt DA Direkt DBV
DEVK Die Bayerische ERGO Europa / EUROPA-go
FRI:DAY GHV Gothaer HanseMerkur
HDI Janitos KRAVAG Neodigital
Nürnberger ÖSA Signal Iduna / VÖDAG Sparkassen Direkt
Verti WGV    

Übertragung der Schadenfreiheitsklasse bei Versicherungswechsel

Wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln, können Sie die Die Schadenfreiheitsklasse in den meisten Fällen auf den neuen Versicherungsvertrag übertragen. Lediglich in Ausnahmefällen ist dies nicht möglich, etwa bei einer Sondereinstufung der Kfz-Versicherung wie der Zweitwagenregelung oder wenn ein Rabattschutz bestand.

Fragen & Antworten (FAQ)

Wie viele Schadenfreiheitsjahre kann ich übertragen?

Sie können so viele Schadenfreiheitsjahre übertragen, wie der Empfänger selbst hätten erreichen können, seit er oder sie den Führerschein hat.

Wie oft kann man Schadenfreiheitsklassen übertragen?

Ihre Schadenfreiheitsklassen können Sie nur einmal übertragen. Denn Sie geben alle SF-Klassen ab, Sie haben danach keine mehr. Wenn Sie allerdings weiterhin ein Auto auf sich versichert haben, bauen Sie mit den Jahren wieder neue Schadenfreiheitsklassen auf. Und diese können Sie dann auch wieder an jemanden übertragen.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

Weitere interessante Artikel

Schadenfreiheitsklasse

Schadenfreiheitsklasse

Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt sind ein Bonus-System für unfallfreie Jahre. Es gibt dieses System voneinander unabhängig in der Kfz-Haftpflicht wie auch in der Vollkasko.

Schadenfreiheitsklasse & Schadenfreiheitsrabatt
Kfz-Versicherung: Tod des Versicherungsnehmers

Kfz-Versicherung: Tod des Versicherungsnehmers

Nach dem Tod des Versicherungsnehmers läuft die auf seinen Namen abgeschlossene Kfz-Versicherung weiter. Der Erbe steigt nach dem Todesfall in den laufenden Versicherungsvertrag ein.

Tod des Versicherungsnehmers

CHECK24 Bewertungen

Kfz-Versicherung
5 / 5
17.676 Bewertungen
(letzte 12 Monate)